Drucksache 16/3921 02. 09. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie ARD-Sendung: „Im Zweifel gegen den Patienten“ vom 11. August 2014 – Höhe der Umlagensätze beim MDK Die Kleine Anfrage 2538 vom 12. August 2014 hat folgenden Wortlaut: In der „Report Mainz-Sendung“ wurde eine Filmsequenz gezeigt, in der dargelegt wurde, dass beim MDK die Umlagensätze pro Versicherungsmitglied um etwa 50 Cent von 16,07 Euro auf 15,52 Euro gesenkt wurden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wer hat die Umlagenreduzierung wann beschlossen und welche Mindereinnahme bedeutet dies für den Haushalt des MDK? 2. Wie ist die Umlagenentwicklung beim MDK Rheinland-Pfalz in den letzten zehn Jahren im Vergleich zu den anderen Bundes- ländern/MDK? 3. Warum wurde der Einnahmespielraum bei der Umlagengestaltung nach den Haushaltsgrundsätzen nicht zur Schuldentilgung benutzt oder für zusätzliche medizinische Gutachten eingesetzt? 4. Wie viele zusätzliche Schuld- und Tilgungszinsen sind dem MDK durch die unterlassene Schuldentilgung entstanden? 5. Wie viele Gutachten durch Pflegefachkräfte/Ärzte hätten mit dem Betrag der Umlagensenkung zugunsten der Krankenkassen durch den MDK im laufenden Geschäftsjahr durchgeführt werden können? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 2. September 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Gemäß § 281 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erhebt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) die zur Finanzierung seiner Aufgaben nach § 275 Abs. 1 bis 3 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen Mittel durch eine Umlage von den Krankenkassen, die Mitglieder mit Wohnsitz im Einzugsbereich des MDK haben. Die Hälfte der Umlage tragen die Pflegekassen (§ 281 Abs. 1 Satz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch). Die je Mitglied der Krankenkassen zu erhebende Umlage wird im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushaltsplanes durch den Geschäftsführer berechnet und durch Beschluss des Verwaltungsrates festgelegt. Der Verwaltungsrat des MDK Rheinland-Pfalz hat in seiner Sitzung am 29. November 2013 mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2014 die Umlage je Mitglied mit 15,52 Euro festgestellt. Für das Jahr 2013 war eine Umlage in Höhe von 15,57 Euro je Mitglied beschlossen worden. Insofern wurde die Umlage um 0,05 Euro gesenkt, was auf das Haushaltsjahr 2014 bezogen einem Betrag von 120 000 Euro entspricht. Zu 2.: Ein Jahreszeitreihenvergleich der Umlageentwicklung beim MDK Rheinland-Pfalz im Vergleich zu anderen Medizinischen Diens - ten der Krankenversicherung liegt der Landesregierung nicht vor. Die Umlage des MDK Rheinland-Pfalz ist im Zeitraum von 2004 bis 2011 von 12,11 Euro auf 15,52 Euro angestiegen. Nach Auskunft des MDK Rheinland-Pfalz liegt die Umlage des MDK Rheinland -Pfalz im oberen Drittel aller Medizinischen Dienste der Krankenversicherung. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. September 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3921 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 3. und 4.: Gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, der nach § 281 Abs. 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch auf den MDK entsprechend anzuwenden ist, dient der Haushaltsplan der Feststellung der Mittel, die zur Erfüllung der Aufgaben des MDK im Haushaltsjahr voraussichtlich erforderlich sind. Der Gesetzgeber hat im für den MDK entsprechend heranzuziehenden § 69 Abs. 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch festgehalten , dass der MDK bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes sicherzustellen hat, die ihm obliegenden Aufgaben unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfüllen zu können. Der Haushalt des MDK Rheinland-Pfalz für das Jahr 2014 wurde nach den zu beachtenden Gesetzen und Vorgaben erstellt. Er ist wirtschaftlich solide und wurde von der Aufsichtsbehörde nicht beanstandet, da er keinerlei Hinweise enthielt, dass der MDK seine Aufgaben der Beratung und Begutachtung nicht vollumfänglich wahrnehmen könnte. In dieses Bild passt, dass der Verwaltungsrat des MDK Rheinland-Pfalz sich in der Lage sah, am 30. Juni 2014 einen Beschluss auf (Sonder-)Tilgung von Darlehen zu fassen. Zu 5.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Alexander Schweitzer Staatsminister