Drucksache 16/3923 02. 09. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Mehrkosten beim MDK aufgrund personeller Veränderungen Die Kleine Anfrage 2526 vom 10. August 2014 hat folgenden Wortlaut: Aktuell werden erneut personelle Entscheidungen beim MDK bekannt, die Fragen zur Finanzierung aufkommen lassen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welches Ergbnis/Zwischenergebnis liegt der Landesregierung hinsichtlich der arbeitsgerichtlichen Verfahren von Führungs- kräften und des ehemaligen Geschäftsführers des MDK vor und wie bewertet die Landesregierung dieses auch in Bezug auf entstehende Kosten? 2. Hat der MDK bzw. der Verwaltungsrat in Anbetracht der personellen Engpässe weitere Amtshilfeersuchen (vgl. Drucksache 16/3420) bzw. Unterstützungs- oder Beraterleistungen an Behörden oder Firmen gestellt und welche Kosten sind damit verbunden ? 3. Welche Kosten entstehen durch die Wiedereinstellung des ehemaligen Leiters Personal- und Finanzwesen auf einer für ihn neu geschaffenen Stelle? 4. Welche Stellen, mit welcher Dotierung, wurden seit Anfang des Jahre beim MDK neu geschaffen bzw. neu besetzt? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 2. September 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Rheinland-Pfalz ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine selbständige und rechtsfähige juristische Person mit eigener Personalhoheit. Er steht unter der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, die im Gegensatz zur Fachaufsicht keine Beteiligung der Aufsichtsbehörde bei Personalentscheidungen vorsieht. Entsprechend ist die Landesregierung auch nicht Verfahrensbeteiligte in arbeitsgerichtlichen Verfahren des MDK. Zu den aktuell anhängigen Verfahren ist weder der Ausgang für die Landesregierung prognostizierbar, noch ob rechtskräftige Entscheidungen auch mit einer Kostenträgerschaft des MDK verbunden sein werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen . Zu 2.: Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz befand sich bereits vor dem Ausscheiden des ehemaligen Geschäftsführers am 16. Oktober 2013 in einer schwierigen personellen Situation, bedingt durch die durch den Geschäftsführer ausgesprochenen Kündigungen. So waren zum Zeitpunkt der außerordentlichen fristlosen Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers des MDK Rheinland-Pfalz zentrale Führungspositionen in der Verwaltung nicht oder nicht dauerhaft besetzt. Nach dem Ausscheiden des ehemaligen MDK-Geschäftsführers wurde diese Situation aktiv von den Gremien des MDK aufgegriffen . Nach Ansicht der amtierenden Geschäftsführung und des Verwaltungsrates wurde eine fachliche Unterstützung durch die den Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Oktober 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3923 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode MDK tragenden gesetzlichen Krankenkassen erforderlich. Die Landesregierung verweist hier auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) betr. Einflussnahmen auf die Unabhängigkeit und Neutralität des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) – Drucksache 16/3420. Nach Auskunft des MDK Rheinland-Pfalz haben dieser beziehungsweise der Verwaltungsrat des MDK aktuell keine weitere Amtshilfe erbeten beziehungsweise Unterstützungs- oder Beratungsleistungen an andere Unternehmen vergeben. Zu 3.: Durch den ehemaligen Geschäftsführer des MDK Rheinland-Pfalz wurde der frühere Leiter des Referates Personal- und Finanzwesen im Jahr 2012 fristlos entlassen, wogegen der Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht klagte. Anfang des Jahres 2014 erzielte er in dem von ihm angestrengten arbeitsgerichtlichen Verfahren ein Urteil, das den MDK Rheinland-Pfalz verpflichtete, ihn zu den vorherigen Bedingungen wieder einzustellen. Vor diesem Hintergrund soll der Mitarbeiter nach Auskunft des MDK künftig mit der für die Zukunft des MDK bedeutenden Aufgabe der Gewinnung, Bindung und Entwicklung von Mitarbeitern betraut werden. Zu 4.: Im Stellenplan des MDK Rheinland-Pfalz wurden mit Verwaltungsratsbeschluss seit dem 1. Januar 2014 fünf Stellen für nicht gutachterliche Assistenzkräfte in den Beratungs- und Begutachtungsstellen neu geschaffen. Im Verlauf des Jahres 2014 wurden zur Bewältigung der aufgrund der demografischen Entwicklung steigenden Auftragszahlen drei weitere Stellen für Pflegefachkräfte in der Einzelfallbegutachtung beschlossen und eine Umwandlung der Stelle der Fortbildungsbeauftragten in die Stelle der Leitung des Referates Personalentwicklung vorgenommen. Alexander Schweitzer Staatsminister