Drucksache 16/393 30. 09. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Weitere Verwendung Tanklagergelände Jockgrim Die Kleine Anfrage 261 vom 8. September 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Pläne verfolgt die Landesregierung hinsichtlich der weiteren Verwendung des ehemaligen Tanklagergeländes in Jock- grim? 2. Inwiefern hält die Landesregierung eine verkehrliche Anbindung des Geländes an die B 9 für realisierbar? 3. Inwiefern hält die Landesregierung eine Nutzung als Energiepark – Wind- oder Solarkraft – für denkbar? 4. Inwiefern plant die Landesregierung mit dem Gelände als Ausgleichsfläche des Landes? 5. Inwiefern gibt es Gespräche bzw. Vereinbarungen der Landesregierung mit der Eigentümerin BASF/Wintershall bezüglich der künftigen Verwendung des Geländes? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. September 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage 2726 (Drucksache 15/4278) ausgeführt wurde, liegen der Landesregierung bislang keine abschließenden Informationen hinsichtlich der von kommunaler Seite geplanten künftigen Nutzung des Geländes des Tanklagers Jockgrim vor. Bei der weiteren Verwendung des Tanklagergeländes in Jockgrim handelt es sich grundsätzlich um eine Angelegenheit, die im Rahmen der kommunalen Planungshoheit einer Lösung zugeführt werden muss. Zu Frage 2: Die Zustimmung des Bundes als Baulastträger der B 9 zu einer unmittelbaren Anbindung des Geländes an die B 9 ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Zunächst sind in Abhängigkeit von einer zukünftigen Nutzung Alternativanbindungen über bestehende Anschlüsse zu prüfen. Zu Frage 3: Ob das Gelände als Energiepark für Wind- oder Solarkraft genutzt werden soll, ist vorrangig eine Entscheidung des Grundeigentümers . Bei der Nutzung für Windkraft wären seitens der Regional- und Flächennutzungsplanung die Genehmigungsfähigkeit vorab zu prüfen und bei Genehmigungsfähigkeit die entsprechenden planerischen Voraussetzungen zu schaffen. Nach aktuellem Kenntnisstand der Landesregierung beabsichtigt die Gemeinde nunmehr, im Rahmen der Bauleitplanung eine Nachnutzung für den Zweck der Photovoltaik umzusetzen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. Oktober 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/393 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 4 und 5: Ungeachtet eventueller kommunaler Planungsüberlegungen hat der Landesbetrieb Mobilität Sondierungsgespräche mit dem Eigentümer der Flächen geführt. Ziel ist es zu prüfen, ob diese Flächen bei fachlicher Eignung in das Kompensationskonzept für ökologische Belange einer leistungsfähigen Rheinquerung Wörth – Karlsruhe eingebracht werden können. Eveline Lemke Staatsministerin