Drucksache 16/3935 05. 09. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elfriede Meurer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Stellenbesetzung in den Justizvollzugseinrichtungen Die Kleine Anfrage 2546 vom 15. August 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist die derzeitige Stellenbesetzung in der Laufbahn des 3. Einstiegsamtes und im Sozialdienst, aufgeschlüsselt auf die jewei- lige Laufbahngruppe (Sozialdienst und Vollzugs- und Verwaltungsdienst getrennt aufführen) und welche Stellen sind welcher Justiz vollzugseinrichtung zugewiesen? 2. Wie haben sich die Stellenbesetzungen in den letzten fünf Jahren entwickelt, bitte nach Justizvollzugseinrichtung getrennt aufführen ? 3. Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer in A 9 bis zur Beförderung nach A 10, und wie hat sie sich in den letzten fünf Jahren entwickelt? 4. Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer in A 10 bis zur Beförderung nach A 11, und wie hat die sich in den letzten fünf Jahren entwickelt? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. September 2014 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Den Justizvollzugseinrichtungen sind im 3. Einstiegsamt für den Vollzugs- und Verwaltungsdienst und den Sozialdienst grundsätzlich in den Jahren 2010 bis 2014 die Stellen entsprechend der nachstehenden Tabelle zugewiesen: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. September 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Verwaltung Justizvollzugseinrichtung 2010 2011 2012 2013 2014 Diez 11 11 11 11 11 Frankenthal 8 8 8 8 8 Koblenz 9 10 10 10 10 Ludwigshafen 2 2 2 2 2 Rohrbach 10 10 10 10 10 Schifferstadt 6 6 6 6 6 Trier 5 5 5 5 5 Wittlich-Jugend 2 2 2 2 2 Wittlich-Männer 14 14 14 14 14 Wittlich-Schule 1 1 1 1 1 Worms 0 0 0 0 0 Zweibrücken 15 15 15 15 15 Drucksache 16/3935 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Stellen wurden und werden nach Möglichkeit durchgehend besetzt. Allerdings kommt es in allen Verwaltungsbereichen aufgrund unterjähriger Fluktuation immer wieder vor, dass zumindest temporär nicht alle Stellen besetzt sind. Neben nicht besetzbaren geringfügigen Stellenanteilen (infolge Teilzeitgewährungen während Elternzeit usw.) werden insbesondere Stellen des Vollzugsund Verwaltungsdienstes zumindest zeitweise formell mit Beschäftigten oder Beamtinnen und Beamten des Sozialdienstes besetzt. Diese sind jedoch als Abteilungsleitende eingesetzt und nehmen Verwaltungsaufgaben wahr bzw. besetzen während der Elternzeit von Bediensteten des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes im 3. Einstiegsamt vorübergehend deren Stellen, um durch die Stärkung des Sozialdienstes die Vollzugsabteilungsleitenden zu entlasten. Diese Verfahrensweise ist darin begründet, dass für den Vollzugsund Verwaltungsdienst Personalersatz nur mit langjähriger Vorlaufzeit bereitgestellt werden kann. Für die Laufbahnbefähigung ist ein dreijähriges Fachhochschulstudium erforderlich, das jeweils am 1. September eines jeden Jahres beginnt. Sämtliche hierfür zur Verfügung stehenden acht Planstellen für Regierungsinspektoranwärterinnen und Regierungsinspektoranwärter werden besetzt. Teilweise werden Ausbildungen im Wege der Ausbildungsqualifizierung auf Stellen des Allgemeinen Vollzugsdienstes geführt. Darüber hinaus werden Anwärterinnen und Anwärter auf Beamtenplanstellen geführt, um die Zeit zu überbrücken, in der eine Planstelle zwar bereits frei geworden, die Ausbildung aber noch nicht abgeschlossen ist. Diese Situation entsteht immer wieder z. B. durch unvorhergesehene Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit oder Wechsel der Beamtinnen und Beamten zu anderen Dienstherren. Demgegenüber können Fachkräfte für den Sozialdienst vom freien Arbeitsmarkt je nach Bedarf eingestellt werden. Daher ist es in diesem Bereich eher möglich, kurzfristig Personalersatz einzustellen. Deshalb werden freie Stellen im Sozialdienst sehr zeitnah direkt mit entsprechenden Fachkräften besetzt, während im Bereich des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes zumindest zur Überbrückung ebenfalls Fachkräfte mit einer für den Sozialdienst erforderlichen Qualifizierung eingesetzt werden. Eine durchgehende Dokumentation, welche Stellenanteile in welchem Monat besetzt waren, ist nicht möglich und wäre nicht aussagekräftig . Zu den Stellenzuweisungen ist noch auf folgende außerordentliche Besonderheiten hinzuweisen: – In den Jugendstrafanstalten werden wegen des Erziehungsauftrags des Jugendstrafvollzugs zur Leitung der Wohngruppen Be - diens tete des Sozialdienstes eingesetzt. Demgegenüber sind in den Justizvollzugsanstalten die Leitungen der Vollzugsabteilungen mit Beamtinnen und Beamte des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes besetzt. Daraus folgt eine proportional unterschiedliche Verteilung dieser beiden Laufbahnen auf die Justizvollzugseinrichtungen. – Der Justizvollzugsanstalt Koblenz sind überproportional viele Stellen für den Vollzugs- und Verwaltungsdienst zugewiesen. Dies ist darin begründet, dass hiervon drei Stellen für die IT- und KLR-Leitstellen benötigt werden, eine Stelle für ein freigestelltes HPR-Mitglied und eine Stelle für eine Abordnung an das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Zu Frage 3: Die durchschnittliche Verweildauer in einem Statusamt bis zur Beförderung in ein höheres Statusamt wird durch viele Faktoren beeinflusst. Maßgeblich ist zunächst die Anzahl der zum jeweiligen Beförderungstermin besetzbaren Beförderungsstellen. Diese hängen von der im Haushaltsplan ausgewiesenen Anzahl der Planstellen, etwaiger Bewirtschaftungsvorgaben sowie der Zahl der vorhersehbar (infolge Erreichen der Altersgrenze) oder unvorhersehbar (z.B. infolge Dienstunfähigkeit, Wechsel zu einem anderen Dienstherren) aus dem Dienst ausscheidenden Beamtinnen und Beamten ab und sind damit weder von den personalverwaltenden Dienststellen noch den Beamtinnen und Beamten selbst beeinflussbar. Daneben spielen persönliche Faktoren der Bewerberinnen und Bewerber wie z. B. Beurlaubungen oder die Bereitschaft, eine bestimmte Funktion auszuüben, eine wesentliche Rolle. Schließlich ist bei Beförderungsentscheidungen nach dem Leistungsgrundsatz zu verfahren, woraus sich zwangsläufig unterschiedliche Verweildauern bis zu einer Beförderung ergeben. Demzufolge schwankte die Verweildauer der in den letzten fünf Jahren in ein Amt der Besoldungsgruppe A 10 bzw. A 11 Beförderten im Einzelfall zwischen ca. zwei und ca. 15 Jahren. Maßgeblicher Faktor für die große Bandbreite dürfte insbesondere die Dauer zwischenzeitlicher Beurlaubungen sein. Eine differenzierte Betrachtung insoweit würde indes die Auswertung sämtlicher Personalakten erfordern, was mit vertretbarem Aufwand nicht leistbar ist. 2 Sozialdienst Justizvollzugseinrichtung 2010 2011 2012 2013 2014 Diez 7 8 10 10 10 Frankenthal 9 9 9 9 9 Koblenz 3 3 3 3 3 Ludwigshafen 6 6 6 6 6 Rohrbach 7 8 8 8 8 Schifferstadt 14 14 14 14 14 Trier 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 Wittlich-Jugend 16,5 16,5 16,5 16,5 16,5 Wittlich-Männer 9 9 9 9 9 Wittlich-Schule 1 1 1 1 1 Worms 1 1,5 1,5 1,5 1,5 Zweibrücken 7 7 7 7 7 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3935 Bei der Berechnung der durchschnittlichen Verweildauer wurden die zum jeweiligen Beförderungstermin im aktiven Dienst befindlichen Beamtinnen und Beamten betrachtet. Da vor der Ernennung auf Lebenszeit keine Beförderung möglich ist, beziehen sich die errechneten Zeiträume hinsichtlich der (ersten) Beförderung nach A 10 auf den Zeitpunkt der Ernennung auf Lebenszeit Dies vorausgeschickt, ergeben sich in den letzten fünf Jahren folgende durchschnittliche Verweildauern vor einer Beförderung nach A 10: a) Vollzugs- und Verwaltungsdienst 2014: keine Beförderung nach A 10 2013: 2 Jahre 11 Monate 2012: 2 Jahre 9 Monate 2011: 2 Jahre 9 Monate 2010: 2 Jahre 9 Monate b) Sozialdienst 2014: 2 Jahre 6 Monate 2013: 2 Jahre 6 Monate 2012: keine Beförderung nach A 10 2011: 2 Jahre 7 Monate 2010: 2 Jahre 7 Monate Zu Frage 4: Unter Bezugnahme auf die einleitenden Ausführungen zu Frage 3 ergeben sich hinsichtlich der Beförderung von A 10 nach A 11 in den letzten fünf Jahren folgende durchschnittliche Verweildauern: a) Vollzugs- und Verwaltungsdienst 2014: 6 Jahre 6 Monate 2013: keine Beförderung nach A 11 2012: 6 Jahre 4 Monate 2011: keine Beförderung nach A 11 2010: keine Beförderung nach A 11 b) Sozialdienst 2014: keine Beförderung nach A 11 2013: 7 Jahre 1 Monat 2012: keine Beförderung nach A 11 2011: keine Beförderung nach A 11 2010: 6 Jahre 9 Monate Jochen Hartloff Staatsminister 3