Drucksache 16/3936 09. 09. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Einstellungssituation an Grund- und weiterführenden Schulen im Wahlkreis 47 Die Kleine Anfrage 2547 vom 15. August 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Lehramtsstudenten haben den Wunsch geäußert, an Grund- und weiterführenden Schulen im Wahlkreis 47 ihre Referen darzeit ableisten zu dürfen? 2. Wie viele Lehramtsstudenten aus dem Wahlkreis 47 wurden anderen Schulen außerhalb des Wahlkreises zugeteilt und warum? 3. Wie viele Lehramtsstudenten haben in den letzten beiden Jahren jeweils ihren Vorbereitungsdienst im Wahlkreis 47 beendet und fanden danach im Wahlkreis 47 eine Anstellung (Aufteilung in Planstelle und Vertretungslehrerstelle, sowie Angabe befristeter oder unbefristeter Vertrag, sowie Beamtenverhältnis)? 4. Wie viele Lehramtsstudenten plant die Landesregierung in den nächsten fünf Jahren im Wahlkreis 47 einzustellen? 5. Wie viele davon werden befristet sein? 6. Wie viele Arbeitsverträge von Lehrkräften im Wahlkreis 47, die derzeit befristet sind, sollen in unbefristete Verträge geändert werden? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 8. September 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Online-Bewerbung um Aufnahme in den rheinland-pfälzischen Vorbereitungsdienst enthält bei den Lehrämtern an allgemeinbildenden Schulen nur beim Lehramt an Förderschulen die Möglichkeit, einen Schulwunsch anzugeben. Von den Bewerberinnen und Bewerbern für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Förderschulen hat niemand beim Einstellungstermin 1. August 2014 als Wunschschule eine Schule im Wahlkreis 47 angegeben. Bei den Bewerberinnen und Bewerbern für den Vorbereitungsdienst für die übrigen Lehrämter können die Angaben elektronisch nicht ermittelt werden. Die Datenauswertung müsste in Form einer aufwendigen Nachschau aus den Aufzeichnungen in den Studienseminaren erfolgen, was im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht leistbar ist. Zu Frage 2: Zum aktuellen Einstellungstermin 1. August 2014 haben drei Anwärterinnen und Anwärter (Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie Studienreferendarinnen und Studienreferendare), die aktuell ihren Wohnort im Wahlkreis 47 haben, ihren Vorbereitungsdienst begonnen. Da zu diesem Termin die Einstellungen an den Studienseminaren Oberdiebach, Trier, Speyer, Altenkirchen , Mainz und Neuwied erfolgten und diesen Studienseminaren keine Ausbildungsschulen im Wahlkreis 47 zugeordnet sind, wurden alle Anwärterinnen und Anwärter Schulen außerhalb des Wahlkreises zugeteilt. Zu Frage 3: Die Einstellung in den Schuldienst erfolgt gemäß Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Demzufolge wird eine zu besetzende Stelle an diejenige Bewerberin oder denjenigen Bewerber vergeben, die oder der unter allen Bewerberinnen und Bewerbern, die sich für die entsprechende Region beworben haben und über die benötigten Fächer verfügen, Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. September 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3936 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode nach der Auswahlnote auf Platz 1 rangiert. Die Frage, ob der Vorbereitungsdienst in dieser Region absolviert wurde oder ob die Bewerberin oder der Bewerber dort wohnt, ist kein leistungsbezogenes Kriterium und darf deshalb nicht berücksichtigt werden. Als „letzte beiden Jahre“ im Sinne der Anfrage werden die Schuljahre 2012/2013 und 2013/2014 verstanden. Im Schuljahr 2012/2013 haben 21 Anwärterinnen und Anwärter, die einer Ausbildungsschule im Wahlkreis 47 zugeteilt waren, ihren Vorbereitungsdienst beendet und sich um Einstellung in den Schuldienst beworben, hiervon jedoch nur ein Teil in die in der Kleinen Anfrage benannte Region. Zwei davon haben im Wahlkreis 47 eine Planstelle erhalten, zwei einen Vertretungsvertrag. Im Schuljahr 2013/2014 haben acht Anwärterinnen und Anwärter, die einer Ausbildungsschule im Wahlkreis 47 zugeordnet waren, ihren Vorbereitungsdienst beendet und sich um Einstellung in den Schuldienst beworben. Eine Bewerbung war erfolgreich. Die Bewerberin hat eine Planstelle erhalten. Die Bewerberinnen und Bewerber, die eine Planstelle erhalten haben, erfüllten die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis und wurden verbeamtet. Bei den abgeschlossenen Vertretungsverträgen handelt es sich um befristete Verträge . Diese dienen der Deckung eines vorübergehenden Vertretungsbedarfs, der durch eine längere Abwesenheit (z. B. Krankheit, Elternzeit) einer dauerhaft beschäftigten Lehrkraft entsteht. Zu den Fragen 4 und 5: Die Zahl der Einstellungsmöglichkeiten für Lehrkräfte an Grund- und weiterführenden Schulen hängt im Wesentlichen von der Bedarfsentwicklung ab, d. h. von der Entwicklung der Schülerzahlen sowie von der Zahl der Lehrkräfte, die in den Ruhestand oder in die Freistellungsphase der Altersteilzeit wechseln. Kalkulationen zu der Zahl der landesweiten Einstellungsmöglichkeiten für eine unbefristete Beschäftigung in Rheinland-Pfalz hat Herr Prof. Dr. Klaus Klemm im Gutachten zur Entwicklung des Lehrkräftebedarfs vom Mai 2012 vorgelegt (vgl. dazu die Antwort der Landesregierung vom 20. Juli 2012 auf die Kleine Anfrage 934, Drucksache 16/1443). Über die Schuljahre 2015/2016 und 2016/2017 hinausgehende Prognosen liegen nicht vor. Bedarfsberechnungen für einzelne Wahlkreise werden nicht vorgenommen. Angaben zu der Anzahl von befristeten Einstellungen in den kommenden fünf Jahren sind nicht möglich, da sie u. a. von der Zahl der zu vertretenden Lehrkräfte abhängt. Zu Frage 6: Im Wahlkreis 47 werden sieben Bewerberinnen und Bewerber, die bisher mit befristeten Verträgen beschäftigt waren, zum Schuljahresbeginn unbefristet eingestellt. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär