Drucksache 16/3937 09. 09. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Ralf Seekatz (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Beachtung der Vorgaben nach DIN 14676 bei der Installation von Rauchwarnmeldern Die Kleine Anfrage 2554 vom 19. August 2014 hat folgenden Wortlaut: Seit dem 31. Dezember 2003 besteht gemäß § 44 Abs. 8 LBauO eine Rauchwarnmelderpflicht in Rheinland-Pfalz für Wohnungsneubauten . In der damaligen Gesetzesbegründung wurde darauf hingewiesen, dass sich Anzahl und Anordnung der automatischen Rauchwarnmelder aus der DIN 14676 ergeben würden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Anforderungen an die Vorschriften der DIN 14676 bei der Installation von Rauch- meldern eingehalten werden? 2. Liegen der Landesregierung Zahlen vor, in wie vielen Fällen seit dem Bestehen der Rauchwarnmelderpflicht die Vorgaben der DIN 14676 nicht eingehalten wurden? 3. Ist die Landesregierung vor dem Hintergrund zahlreicher Wohnungsbrände in Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren der An- sicht, dass, ausgehend von den Inspektions- und Wartungsvorgaben in Abschnitt 6 der DIN 14676, eine regelmäßige behördliche Kontrolle gesetzlich vorgeschrieben werden sollte? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 8. September 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Wie alle anderen Bundesländer auch hat Rheinland-Pfalz die Norm DIN 14676 (Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung) nicht als Technische Baubestimmung eingeführt . Die wesentlichen Vorgaben für Installation und Betrieb von Rauchwarn meldern ergeben sich bereits aus den entsprechenden Montage- und Bedienungs anleitungen der Gerätehersteller, die auch für technische Laien verständlich sind. Folglich hat die Norm lediglich Empfehlungscharakter. Sie kann Grundlage für privatrechtliche Vereinbarungen sein und ist insoweit zu beachten. Zu Frage 2: Nein Zu Frage 3: Für regelmäßig wiederkehrende behördliche Überprüfungen von Rauchwarnmeldern ist kein Bedarf erkennbar. Dr. Carsten Kühl Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. September 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode