Drucksache 16/3950 11. 09. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Josef Dötsch (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Kommunalkredite für den Breitbandausbau Die Kleine Anfrage 2556 vom 20. August 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kredite wurden seit 2010 durch die ISB im Rahmen des Breitbandprogramms in Rheinland-Pfalz an Kommunen verge- ben (bitte auflisten nach Kommune, Kredithöhe und Kommunikationstechnik wie Glasfaserkabel oder Funkverbindung)? 2. Welche Kredite wurden seit 2010 durch die KfW im Rahmen des Breitbandprogramms Rheinland-Pfalz vergeben (bitte aufgeli- stet wie in Frage 1)? 3. Welche Anträge aus Kommunen zur Förderung der Breitbandversorgung wurden seit 2010 abgelehnt? 4. Welche Bandbreiten konnten in den jeweiligen Kommunen erreicht werden? 5. In welchen Fällen konnten die im Rahmen des Leerrohrprogramms verlegten Lerrohre genutzt werden? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 10. September 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Eine Kreditvergabe durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) für Projekte zum Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur erfolgt, ebenso wie die Administration aller damit in Zusammenhang stehender Prozess- und Verwaltungsschritte, in eigener Zuständigkeit der Bank. Nach Auskunft der ISB gab es seit Programmstart durch die Bank am 1. Juni 2013 acht konkrete Anfragen aus Kommunen. Zu einer Kreditvergabe ist es in keinem der Fälle gekommen. Zu Frage 2: Eine Kreditvergabe durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Projekte zum Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur erfolgt, ebenso wie die Administration aller damit in Zusammenhang stehender Prozess- und Verwaltungsschritte, in eigener Zuständigkeit der Bank. Informationen hierzu liegen der Landesregierung nicht vor. Zu Frage 3: Seit dem Jahr 2010 wurde in zwei Fällen ein rechtskräftiger Ablehnungsbescheid erlassen. Die erste Ablehnung erfolgte im Jahr 2010 und betraf den Antrag der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler mit der Gemeinde Grafschaft zur Förderung einer begleitenden Maßnahme . Dieser Antrag musste abgelehnt werden, da die kreisangehörige Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler mehr als 20 000 Einwohner hat und daher laut den Richtlinien der GAK-Förderung von einer Förderung ausgeschlossen ist. Eine weitere Ablehnung erfolgte im Jahr 2011 und betraf eine Machbarkeitsstudie, bei der die Auftragsvergabe vor der Bewilligung bzw. vor der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erfolgt ist. Nach Auskunft der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) hat es bis auf diese beiden Fälle keine weiteren Ablehnungen gegeben. Im Zuge der Fördervoranfrage kann es allerdings vorkommen, dass einzelne Fördervoranfragen aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Unterlagen zunächst zurückgestellt werden. Dies ist aber keine Ablehnung im eigentlichen Sinne. Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen können diese Kommunen in den darauffolgenden Auswahlrunden erneut antreten und – vorbehaltlich ausreichender finanzieller Mittel – auch berücksichtigt werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Oktober 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3950 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Eine dezidierte Erfassung und Auswertung über erreichte Bandbreiten nach der Förderung der Breitbandversorgung erfolgt nicht. Generell gilt, dass im Rahmen der GAK-Förderung alle Gemeinden antragsberechtigt sind, die als nicht oder unterversorgt gelten und lediglich auf Bandbreiten von weniger als 2 Mbit/s Downstream zurückgreifen können. Nach Abschluss der geförderten Maßnahmen werden Bandbreiten von über 2 Mbit/s und bis auf wenige Fälle sogar über 6 Mbit/s Downstream erzielt. Zu Frage 5: Das „Konjunkturprogramm II/Förderung von kommunalen Leerrohren“ hatte den Zweck, Kommunen bei der Herstellung von Voraussetzungen zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur zu unterstützten. Die Umsetzung der konkreten Maßnahmen oblag den Kommunen. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass der überwiegende Teil der im Zuge des „Konjunkturprogramm II/Förderung von kommunalen Leerrohren“ errichteten Leerrohrinfrastrukturen zwischenzeitlich zum Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur herangezogen wurde. Roger Lewentz Staatsminister