Drucksache 16/3955 15. 09. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Adolf Kessel und Christian Baldauf (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Landesgesetz zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen Die Kleine Anfrage 2574 vom 26. August 2014 hat folgenden Wortlaut: Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kienbaum Management Consultans GmbH in Zusammen arbeit mit der Anwaltskanzlei K&L Gates LLP sowie der uzbonn – Gesellschaft für empirische Sozialforschung mit der Durchführung der Evaluierung der Landesgesetzes zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen (Landestariftreuegesetz) beauftragt . Wir fragen die Landesregierung: 1. Nach welchen Kriterien und Modalitäten wurde die Ausschreibung der Evaluation vorgenommen? 2. Wie hoch sind sie Kosten für die in Auftrag gegebene Evaluation? 3. Welche konkreten Erkenntnisse und welchen unmittelbaren Nutzen verspricht sich die Landesregierung von der Evaluations- vergabe? 4. Bis wann werden die Ergebnisse der Evaluierung vorliegen? 5. Ist die Landesregierung bereit, diese dem Landtag unverzüglich vorzulegen? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. September 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Ausschreibung der Evaluierung des Landesgesetzes zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen wurde als freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb am 19. Dezember 2013 auf der Vergabeplattform des Landes veröffentlicht. Die Teilnahmefrist endete am 17. Januar 2014. Nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs wurde mit Datum vom 28. April 2014 der Kienbaum Management Consultants GmbH der Zuschlag erteilt. Ausweislich der Leistungsbeschreibung bezieht sich die Beauftragung auf die Durchführung der in Artikel 3 des Landesgesetzes zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen genannten Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes, unter anderem inwieweit das Gesetz Einfluss beziehungsweise Auswirkungen auf Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und den Einsatz von Niedriglohnkräften hat (Artikel 1, § 1 LTTG) sowie die Erstellung eines Berichts für den Landtag. Der Evaluierungszeitraum erstreckt sich vom 1. März 2011 bis zum 30. April 2014. Zu 2.: Das Auftragsvolumen beläuft sich auf 124 717,50 Euro zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer. Die Auszahlung erfolgt in drei gleichen Raten. Die erste Rate wurde bereits angewiesen. Zu 3.: Die Evaluierung des Landesgesetzes zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen ist durch Artikel 3 des Gesetzes gesetzlich normiert . Hiernach überprüft die Landesregierung die Auswirkungen dieses Gesetzes und berichtet vier und sechs Jahre nach seinem Inkrafttreten dem Landtag. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Oktober 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3955 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Mit der Vergabe des Evaluierungsauftrages an die auf dem Gebiet von Evaluierungen erfahrene Kienbaum Management Consultants GmbH sichert die Landesregierung eine fundierte Prüfung des Gesetzes anhand der gesetzlichen Vorgaben unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Gesetzes. Neben der Befragung öffentlicher Auftraggeber und beauftragter Unternehmer sowie ausgewählten Experteninterviews ist Inhalt des Auftrages der Kienbaum Management Consultants GmbH die Konzeptionierung und Erstellung einer Datenbank, in die in anonymisierter Form die Ergebnisse der Abfragen der öffentlichen Auftraggeber und beauftragten Unternehmen eingestellt werden. Diese Datenbank ermöglicht im Zuge der für das Jahr 2017 vorgesehenen Evaluierung eine Bewertung der Entwicklungen sowie eine vergleichende Analyse. Durch die im Rahmen der Evaluierung angewandten quantitativen und qualitativen Methoden zur Informationsgewinnung und deren Bewertung sollen die Gesetzeswirkungen dokumentiert und Zusammenhänge aufgezeigt werden. Zu 4.: Die Ergebnisse der Evaluierung werden voraussichtlich im vierten Quartal 2014 vorliegen. Zu 5.: Die Landesregierung wird ihrer gesetzlich festgelegten Pflicht zur Berichterstattung gegenüber dem Landtag nachkommen. Alexander Schweitzer Staatsminister