Drucksache 16/3956 15. 09. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Josef Dötsch (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Umsetzung des Breitbandprogramms in Rheinland-Pfalz außerhalb des Leerrohrprogramms Die Kleine Anfrage 2565 vom 22. August 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche einzelnen von den Kommunen beantragten Breitbandmaßnahmen außerhalb des Leerrohrprogramms wurden in Rhein- land-Pfalz in den vergangenen fünf Jahren gefördert (gegliedert nach Förderjahr, Kommune, Anzahl der erschlossenen Haushalte /Firmen)? 2. Welche Technologien wurden bei diesen Maßnahmen in den einzelnen Kommunen verwendet (kabelgebunden und Nutzung von Glasfaser oder über Funk)? 3. Wie hoch waren die Fördersummen für die einzelnen Projekte (gegliedert nach EU-Mitteln, Bundesmitteln, Landesmitteln)? 4. Wie hoch war der Eigenanteil der jeweiligen Kommune nach den Finanzierungsplänen der Mittelbewilligungen? 5. Welche Anträge von Kommunen zur Aufnahme in dieses Förderprogramm wurden abgelehnt (gegliedert nach Kommune und Ablehnungsgrund)? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. September 2014 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 3 und 4: In den letzten fünf Jahren wurden in Rheinland-Pfalz im Rahmen der Förderung gemäß den Richtlinien der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) fast 300 Bewilligungen für Breitbandprojekte ausgesprochen. Aufgrund der großen Zahl der Förderfälle wird daher auf die Darstellung der einzelnen Förderprojekte verzichtet. In der nachfolgenden Tabelle wird, gegliedert nach einzelnen Jahren, die Anzahl der Bewilligungen, das Investitionsvolumen, die Höhe der Zuwendungen sowie der zu finanzierende Eigenanteil der Kommunen dargestellt. In den Jahren 2009 bis 2012 der Breitbandförderung lag der Fördersatz bei 90 Prozent. Aufgrund hoher Nachfrage bei nur begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln mussten die Förderkonditionen angepasst und der Fördersatz Mitte 2012 auf 65 Prozent abgesenkt werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Oktober 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Jahr Bewilligungen Investitionsvolumen Zuwendungen Eigenanteile in Mio. Euro in Mio. Euro in Mio. Euro 2009 16 1,1 0,9 0,2 2010 57 4,0 3,6 0,4 2011 79 6,5 5,7 0,8 2012 30 4,2 3,5 0,7 2013 55 7,2 4,7 2,5 2014 53 8,3 5,4 2,9 Drucksache 16/3956 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zur Anzahl der nach Beendigung der Förderung tatsächlich angeschlossenen Haushalte kann leider keine Aussage gemacht werden, da diese Daten nicht erfasst werden. Im Vorfeld der Breitbandförderung wird in den Kommunen eine Bedarfserhebung durchgeführt , die darüber Aufschluss gibt, wie viele Haushalte potenziell an einem Breitbandanschluss interessiert sind. Die Verteilung der jeweiligen Gesamtförderung auf Landes-, Bundes- und EU-Anteile findet entsprechend der in der GAK-Förderung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten geltenden Regelungen im Einzelnen erst zum Zeitpunkt der Auszahlung der Einzelbewilligung statt. Die Auszahlung der Mittel richtet sich nach dem jeweiligen Fortschritt des Fördervorhabens, dessen Realisierungszeit durchaus mehrere Jahre beanspruchen kann. Deshalb sind diese Verteilungsangaben für die Fördersummen der abgefragten Jahre derzeit nicht möglich. Generell gilt, dass bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Inves - titionskosten über EU-Mittel kofinanziert werden können. Die eingesetzten GAK-Mittel setzen sich zu 60 Prozent aus Bundes- und zu 40 Prozent aus Landesmitteln zusammen. Zu Frage 2: Die Fördermaßnahme wird im Rahmen der geltenden Fördergrundsätze der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) abgewickelt. In den Fördergrundsätzen der GAK ist festgelegt, dass Ausschreibungen zum Aufund Ausbau der Breitbandversorgung anbieter- und technikneutral sein müssen. Vor diesem Hintergrund kommen in RheinlandPfalz verschiedene Technologien zum Einsatz. Dazu zählen kabelgebundene Lösungen über die Nutzung von Glasfaser, Funklösungen sowie der Einsatz von Satellitentechnologie. Bei den im Rahmen der GAK geförderten Breitbandprojekten wurden mehrheitlich kabelgebundene Erschließungslösungen realisiert. Zu Frage 5: Bisher wurde in zwei Fällen ein rechtskräftiger Ablehnungsbescheid ausgegeben. Die erste Ablehnung erfolgte im Jahr 2010 und betraf den Antrag der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler mit der Gemeinde Grafschaft zur Förderung einer begleitenden Maßnahme. Dieser Antrag musste abgelehnt werden, da die kreisangehörige Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler mehr als 20 000 Einwohner hat und daher laut den Richtlinien der GAK-Förderung von einer Förderung ausgeschlossen ist. Eine weitere Ablehnung erfolgte im Jahr 2011 und betraf eine Machbarkeitsstudie, bei der die Auftragsvergabe vor der Bewilligung bzw. vor der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erfolgt ist. Nach Auskunft der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) hat es bis auf diese beiden Fälle keine weiteren Ablehnungen gegeben. Im Zuge der Fördervoranfrage kann es allerdings vorkommen, dass einzelne Fördervoranfragen aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Unterlagen zunächst zurückgestellt werden. Dies ist aber keine Ablehnung im eigentlichen Sinne. Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen können diese Kommunen in den darauffolgenden Auswahlrunden erneut antreten und – vorbehaltlich ausreichender finanzieller Mittel – auch berücksichtigt werden. Roger Lewentz Staatsminister