Drucksache 16/3963 16. 09. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Thomas Günther (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Schulbuchausleihe im Wahlkreis 31 Die Kleine Anfrage 2570 vom 26. August 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben seit der Einführung der Schulbuchausleihe an selbiger im Wahlkreis 31 teilgenommen (bitte nach Verbandsgemeinden bzw. kreisfreien Städten, nach Schuljahr, Schulform und Klassenstufen getrennt auflisten)? 2. Wo verbleiben die dreimal ausgeliehenen Schulbücher im Wahlkreis 31 (bitte nach Verbandgemeinden bzw. kreisfreien Städten und Schulen getrennt aufschlüsseln)? 3. Wie hoch ist der Anteil an Schulbüchern, die nach dem dreimaligen Ausleihverfahren nicht mehr genutzt werden können? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. September 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Teilnahmeentwicklung im Rahmen der Schulbuchausleihe an den Schulen im Wahlkreis 31 ist den Anlagen 1 bis 4 zu entnehmen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit beziehen sich die einzelnen Anlagen jeweils auf das Gebiet der im Wahlkreis 31 bestehenden Verbandsgemeinden (VG Rhein-Selz, VG Wonnegau, VG Eich, und VG Monsheim). Zu den Fragen 2 und 3: Das System der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz basiert auf sog. Ausleihzyklen, die der Refinanzierung der Anschaffungskosten für die Lernmittel dienen und nach welchen sich die von den Eltern zu zahlenden Leihgebühren richten. Die Ausleihzyklen sind u. a. Ausfluss der vertraglichen Vereinbarung, die das Land mit den Inhabern der Urheberrechte, den Schulbuchverlagen, im Jahr 2010 geschlossen hat. Vor diesem Hintergrund ergibt sich für Einjahresbände eine Nutzungsdauer von drei Schuljahren, für Zwei- und Dreijahresbände eine Nutzungsdauer von sechs Schuljahren. Wenn einzelne Lernmittel ihren individuellen Ausleihzyklus vollendet haben, sind sie für das Land refinanziert. Betroffene Exemplare dürfen dann nicht mehr im Rahmen der Schulbuchausleihe ausgegeben werden. Eine Nutzung dieser Exemplare im Rahmen der Schulbuchausleihe ist somit generell nicht mehr zulässig und technisch ausgeschlossen. Wie am Ende des individuellen Ausleihzyklus eines Buchexemplars mit selbigem umzugehen ist, entscheidet der Schulträger als Eigentümer der Schulbücher eigenständig. Möglich ist beispielsweise, dass die refinanzierten Bücher kostenlos an Schülerinnen und Schüler übereignet, auf einem Schulbuchbasar verkauft oder als schulische Nachschlagewerke genutzt werden. Dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur liegen keine Angaben über den Zustand der Lernmittel nach ihrem Ausscheiden aus dem Ausleihsystem vor. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Oktober 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3963 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 2 Anlage 1 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3963 3 Drucksache 16/3963 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3963 5 Drucksache 16/3963 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3963 7 Drucksache 16/3963 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 8 Anlage 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3963 9 Drucksache 16/3963 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3963 11 Anlage 3 Drucksache 16/3963 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 12 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3963 13 Anlage 4 14 Drucksache 16/3963 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode