Drucksache 16/3967 17. 09. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Umgehung Siegelbach und „Bachbahn“ Die Kleine Anfrage 2567 vom 25. August 2014 hat folgenden Wortlaut: Laut Berichterstattung in der Tageszeitung „Die Rheinpfalz“ vom 25. August 2014 („Bachbahn steht der Umgehung im Weg“) verzögert sich der Bau einer Umgehungsstraße vom Rodenbacher Gewerbegebiet auf die L 367, weil eine Entwidmung noch nicht erfolgen kann. Dem zuständigen Eisenbahnbundesamt lägen dafür notwendige Stellungnahmen des Landes noch nicht vor. Da es sich um ein Gesamtpaket an Infrastrukturmaßnahmen handelt, die von der fehlenden Stellungnahme abhängig sind und schon seit mehreren Jahren Gespräche zu diesem Thema auch mit den Behörden des Landes stattfinden, frage ich die Landesregierung: 1. Aus welchem Grund verzögert sich die Entwidmung der nicht mehr genutzten Strecke der „Bachbahn“? 2. Welche Stellungsnahmen und sonstige Handlungen des Landes sind dazu noch vom Eisenbahnbundesamt und sonstigen Stellen angefordert und/oder erforderlich? 3. Wie lange benötigt das Land noch zur Abgabe der Stellungsnahmen/Vornahme der Handlungen? 4. Welche Stellen des Landes sind für die Vornahme der Stellungnahmen und Handlungen verantwortlich? 5. Welche weiteren Maßnahmen sind zum Fortgang der Gesamtmaßnahmen noch erforderlich? 6. Wann rechnet die Landesregierung mit der Entwidmung der Strecke und dem Baubeginn der Umgehung? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. September 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Für die im Jahr 1996 stillgelegte Bachbahn Lampertsmühle-Otterbach – Weilerbach wurden um die Jahrtausendwende im Zusammenhang mit den Überlegungen zum Verkehrskonzept für die WM 2006 Überlegungen zur Reaktivierung angestellt. Diese Planungen wurden als Ziel in den regionalen Raumordnungsplan Westpfalz übernommen. Auch die zuständige Aufgabenträgerorganisation für den SPNV, der Zweckverband SPNV Süd, hatte einen entsprechenden Grundsatzbeschluss für eine Reaktivierung gefasst. Die Planungen wurden jedoch in Abstimmung aller Beteiligten auch aufgrund des hohen Investitionsvolumens nicht umgesetzt . Seither ist die stillgelegte Bachbahn über den Rahmenvertrag des Landes mit der DB Netz AG zur Sicherung stillgelegter Bahnstrecken im Bestand gesichert. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Im Vorfeld der Durchführung eines Entwidmungsverfahrens für die stillgelegte Bachbahn ist es erforderlich, den Reaktivierungsbeschluss des Zweckverbands SPNV Rheinland-Pfalz – Süd aufzuheben und entweder ein Zielabweichungsverfahren von dem vorstehend genannten regionalen Raumordnungsplan durchzuführen oder den Raumordnungsplan entsprechend zu ändern. Eine solche Änderung ist für den derzeit in der Teilfortschreibung befindlichen regionalen Raumordnungsplan Westpfalz vorgesehen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. Oktober 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3967 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Auf einen entsprechenden Hinweis des Landes hin haben Stadt und Landkreis Kaiserslautern diese Verfahren angestoßen. Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat Anfang September 2014 das für Wirtschafts- und Tourismusangelegenheiten zuständige Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung angeschrieben und um Zustimmung zur Herausnahme der stillgelegten Bahnstrecke aus der Bestandssicherung über den Rahmenvertrag des Landes mit der DB Netz AG gebeten. Zu den Fragen 2 bis 5: Sofern die Zustimmung durch das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung erfolgt, wird das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur die Herausnahme der stillgelegten Bachbahn aus dem Infrastruktursicherungsvertrag gegenüber der DB Netz AG zeitnah erklären. Zeitgleich wird das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur die kommunalen Gebietskörperschaften informieren. Es ist dann Sache der Kommunen, die das Entwidmungsverfahren angestoßen haben, das Eisenbahn-Bundesamt als zuständige Behörde entsprechend zu unterrichten. Zu Frage 6: Der Abschluss des Entwidmungsverfahrens ist von den vorstehend dargestellten Verfahrensschritten abhängig. Über den Freistellungsantrag entscheidet dann das Eisenbahn-Bundesamt. Vor diesem Hintergrund kann keine abschließende Einschätzung über den Zeitpunkt des Abschlusses des Entwidmungsverfahrens getroffen werden. Für die Verbindungsstraße zwischen dem Industriegebiet-Nord und dem Gewerbegebiet „Tränkwald“ wurde ein Zuwendungsantrag gestellt. Bislang konnte der Antrag noch nicht abschließend beschieden werden, da seitens des Antragstellers noch ergänzende Unterlagen vorzulegen sind. Vor diesem Hintergrund ist derzeit noch keine Aussage hinsichtlich eines Baubeginns der Verbindungsstraße möglich. Roger Lewentz Staatsminister