Drucksache 16/3971 17. 09. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Thomas Günther (CDU) und A n t w o r t der Chefin der Staatskanzlei Umsetzung der Ehrenamtskarte im Wahlkreis 31 Die Kleine Anfrage 2571 vom 26. August 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Art von Leistungen, Vergünstigungen oder Anerkennungen sollen nach dem Konzept der Landesregierung den Inha- bern einer Ehrenamtskarte im Wahlkreis 31 gewährt werden? 2. Welche staatlichen und kommunalen Stellen im Wahlkreis 31 sollen die nach Frage 1 kostenwirksamen Leistungen für Inhaber der Ehrenamtskarte aufbringen? 3. Wie hoch ist der dafür entstehende Kostenaufwand? 4. In welchen Kommunen im Wahlkreis 31 sind nach Kenntnis der Landesregierung bisher Ehrenamtskarten ausgestellt worden und welche Kommunen haben Vorbehalte wegen der damit verbundenen Kosten? Die Chefin der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. September 2014 wie folgt beantwortet: Die Landesregierung hat die landesweite Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz als einen weiteren Baustein der Anerkennungskultur für das bürgerschaftliche Engagement auf den Weg gebracht. Kommunen, die sich auf freiwilliger Basis daran beteiligen, schließen hierzu mit dem Land eine Kooperationsvereinbarung ab und stellen mindestens zwei Vergünstigungen für alle Besitzer der Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Im Rahmen des landesweiten Ehrenamtstages am 14. September 2014 in Worms wurden die ersten Kooperationsvereinbarungen zwischen Landesregierung und Kommunen unterzeichnet. Insgesamt haben bislang 50 Kommunen ihr Interesse an einer Beteiligung geäußert. Es ist davon auszugehen, dass noch in diesem Jahr landesweit gültige Ehrenamtskarten überreicht werden können. Dies vorausgeschickt und unter Verweis auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2450 der Abgeordneten Christine Schneider beantworte ich im Namen der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Alle Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz, auch diejenigen aus dem Wahlkreis 31, können sämtliche Vergünstigungen , die das Land, die teilnehmenden Kommunen oder private Partner dafür zur Verfügung stellen, landesweit nutzen. Das sind z. B. ermäßigte Eintrittspreise oder zwei Tickets zum Preis von einem für Museen, Bäder, Theater, Veranstaltungen u. ä. oder Ermäßigungen auf Waren oder Dienstleistungen. Möglich sind auch nichtmonetäre Vergünstigungen, wie beispielsweise besondere Aktionen für Ehrenkarten inhaberinnen und -inhaber. Zu Frage 2 und 4: Das Land und die auf freiwilliger Basis teilnehmenden Kommunen stellen die Vergünstigungen zur Verfügung. Hinzu kommen Angebote und Vergünstigungen von Wirtschaftsunternehmen. Als erste Kommune im Wahlkreis 31 hat die Stadt Oppenheim die Vereinbarung über die Ehrenamtskarte im Rahmen des landesweiten Ehrenamtstages am 14. September 2014 in Worms unterzeichnet. Gegenüber der Staatskanzlei haben Kommunen aus dem Wahlkreis 31 keine Vorbehalte wegen eventuell mit der Ehrenamtskarte verbundenen Kosten geäußert. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. Oktober 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3971 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Die Landesregierung stellt den organisatorischen Rahmen für die landesweit gültige Ehrenamtskarte, übernimmt sämtliche Serviceleistungen und trägt die Kosten, insbesondere für die Bewerbung der Karte, ihre Herstellung sowie den Internetauftritt. Die geltenden Regelungen bieten den Kommunen eine niedrigschwellige Möglichkeit der Beteiligung an der Ehrenamtskarte. Es kann entsprechend den Erfahrungen in anderen Ländern davon ausgegangen werden, dass für die Kommunen die Kosten bzw. Einnahmeausfälle im Zusammenhang mit den Vergünstigungen für die landesweite Ehrenamtskarte auch wegen gegenläufiger Auswirkungen überschaubar bleiben. Darüber hinaus erspart ehrenamtliches Engagement auch der öffentlichen Hand nennenswerte eigene monetäre Aufwendungen. Genaue Prognosen sind aufgrund der eigenen Entscheidungen der Kommunen über Art und Umfang der Vergünstigungen kaum möglich. Jacqueline Kraege Staatssekretärin