Drucksache 16/3975 17. 09. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Julia Klöckner, Hans-Josef Bracht und Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Biosphärenreservat Soonwald Die Kleine Anfrage 2568 vom 25. August 2014 hat folgenden Wortlaut: Aktuell wird in der Region das Vorhaben Biosphärenreservat Soonwald diskutiert. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wodurch zeichnet sich die Einrichtung eines Biosphärenreservates grundsätzlich aus? 2. Welche Bedeutung hätte ein Biosphärenreservat Soonwald aus Sicht der Landesregierung für die Region? 3. Wie steht die Landesregierung zur Einrichtung eines Biosphärenreservates? 4. Welche Maßnahmen will die Landesregierung in diesem Zusammenhang ergreifen? 5. Welche Einschränkungen für die Waldnutzung durch den Menschen sind mit der Einrichtung eines Biosphärenreservates ver- bunden? 6. Inwieweit ist die Landesregierung bereit, bei den Plänen zum Ausbau der Windenergienutzung auf die Einrichtung eines Bio sphärenreservats Soonwald Rücksicht zu nehmen? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 17. September 2014 wie folgt beantwortet: Biosphärenreservate sind großräumige und einheitlich zu schützende sowie zu entwickelnde Gebiete, die in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend die eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen und vornehmlich der Landschaftsentwicklung und der Sicherung der historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt dienen. Außerdem soll in ihnen die Entwicklung und Erprobung besonders schonender Wirtschaftsweisen erfolgen. Biosphärenreservate dienen, soweit es der Schutzzweck erlaubt, auch der Forschung und der Beobachtung von Natur und Landschaft sowie der Bildung für nachhaltige Entwicklung. Sie werden in Kernzonen, Pflegezonen und Entwicklungszonen gegliedert und diesbezüglich differenziert entwickelt. Auf dem Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz ist mit dem grenzüberschreitenden Biosphärenreservat „Pfälzerwald-Vosges du Nord“ bislang ein Biosphärenreservat ausgewiesen. Es ist von der UNESCO entsprechend anerkannt. Konkrete Vorschläge oder Planungen zur Einrichtung eines Biosphärenreservats „Soonwald“ sind der zuständigen Behörde bislang nicht unterbreitet worden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage 2568 der Abgeordneten Julia Klöckner, Hans-Josef Bracht und Bettina Dickes (CDU) wie folgt: Zu Frage 1: Biosphärenreservate werden auf der Grundlage des § 19 des Landesnaturschutzgesetzes von der obersten Naturschutzbehörde ausgewiesen. Dem geht eine Anhörung der berührten Gemeinden und Gemeindeverbände, der anerkannten Naturschutzverbände sowie der berührten Behörden vor. Der Entwurf der Rechtsverordnung wird anschließend öffentlich ausgelegt. Insoweit wird die weitestmögliche Beteiligung der Öffentlichkeit zugrundegelegt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. Oktober 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3975 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Die Bedeutung eines Biosphärenreservats Soonwald lässt sich gegenwärtig nicht abschließend abschätzen, da insbesondere unklar ist, welches Qualitätskonzept verfolgt werden soll. Zu Frage 3: Erste Voraussetzung für ein Biosphärenreservat wäre, dass die Region bereit ist, die Schutzstandards eines Naturschutzgebietes (NSG) zu akzeptieren und umzusetzen. Die Naturschutzverbände haben hierzu bereits im letzten Jahr einen Antrag auf NSG-Ausweisung eingereicht. Allerdings ist dieses Ansinnen vom Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises abgelehnt worden, sodass es an einer wesentlichen Voraussetzung für ein Biosphärenreservat mangelt. Zu Frage 4: Die Landesregierung würde in diesem Zusammenhang neben der naturschutzfachlichen Prüfung auch die Meinungsbildung in der betroffenen Region und insbesondere beim Träger des Naturparks Soonwald-Nahe herbeiführen, dem die einheitliche Entwicklung dieses Naturraums obliegt. Zu Frage 5: Einschränkungen dürften sich über die notwendige Ausweisung von nutzungsfreien Kernzonen sowie von nutzungsbeschränkten Pflegezonen ergeben. Die nationalen Kriterien für die Ausweisung von Biosphärenreservaten des deutschen Nationalkomitees zum UNESCO-Programm „Der Mensch und die Biosphäre“ fordern insoweit Kernzonen im Flächenumfang von mindestens drei Prozent der Gesamtgröße des jeweiligen Biosphärenreservats sowie die Festlegung von Pflegezonen in erheblichem Umfang. Zu Frage 6: Da bislang keine räumlichen Abgrenzungsvorschläge zur Einrichtung eines Biosphärenreservats Soonwald bekannt geworden sind, kann die Frage gegenwärtig nicht beantwortet werden. In den Entwicklungszonen eines Biosphärenreservats ist die Errichtung von Windkraftanlagen grundsätzlich möglich. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass schon jetzt durch die Ausweisung der Kernzonen für den Naturpark Soonwald-Nahe große Gebiete im Soonwald für die Windenergienutzung ausgeschlossen sind. Ulrike Höfken Staatsministerin