Drucksache 16/3978 18. 09. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Schulbuchausleihe Primarbereich Die Kleine Anfrage 2579 vom 27. August 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Konsequenzen hat die Landesregierung aus dem Bericht des Landesrechungshofs zu Schulbuchausleihe im Primarbereich gezogen? 2. Welche Arten von Büchern erachtet die Landesregierung im Primarbereich als ausleihbar? 3. Inwiefern werden Arbeitshefte weiterhin ausgeliehen? 4. Inwiefern erwägt die Landesregierung, im Primarbereich zum alten System in Form von Berechtigungsscheinen für Schulbücher zurückzukehren? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. September 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MBWWK) beobachtet intensiv die Entwicklung der Schulbuchausleihe an rheinland-pfälzischen Grundschulen, die im Schuljahr 2012/2013 begonnen hat. Dabei werden auch die Hinweise, die der Rechnungshof in seinen Mitteilungen über die Prüfung des Ausleihsystems im Primarbereich zum Schuljahr 2012/2013 gegeben hat, einbezogen. Das MBWWK stimmt mit dem Rechnungshof überein, dass der Primarbereich im Gegensatz zum weiterführenden Bereich einige Besonderheiten aufweist. Auffällig ist beispielsweise, dass an Grundschulen Arbeitshefte und andere Verbrauchsmaterialien sehr verbreitet sind. Diese lassen sich aufgrund ihrer Konzeptionierung nicht verleihen und müssen in jedem Schuljahr neu angeschafft werden. Auch kommen Mehrjahresbände – also Lernmittel, die von einer Schülerin bzw. einem Schüler über mehrere Jahre verwendet werden – nur sehr vereinzelt zum Einsatz. In diesem Kontext ist zu beachten, dass auch weiterhin grundsätzlich alle Schulen eigenständig die an der Schule eingesetzten Lernmittel auswählen können, soweit diese im aktuellen Schulbuchkatalog enthalten sind. Das MBWWK hat die Beobachtungen des Rechnungshofs im Zusammenhang mit der starken Verbreitung von Arbeitsheften im Grundschulbereich zum Anlass genommen, die Grundschulen noch gezielter auf die Sinnhaftigkeit des Einsatzes von Schulbüchern, nach Möglichkeit Mehrjahresbänden, hinzuweisen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. Oktober 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Darüber hinaus hat der Rechnungshof darauf aufmerksam gemacht, dass sich im Grundschulbereich sogenannte mischkonfektionierte Lernmittel großer Beliebtheit erfreuen. Dies spiegelt sich auch im Lernmittelangebot der Schulbuchverlage wider. Bei mischkonfektionierten Lernmitteln handelt es sich um Konvolute aus mehreren gemischten Lernmitteln, wie beispielsweise Arbeitsheften und schulbuchgleichen Themenheften. Die mit mischkonfektionierten Lernmitteln im Zusammenhang stehenden Kosten sind deutlich größer als die Kosten für andere Lernmittel. Bezüglich dieser Problematik hat das MBWWK bereits im Jahr 2013 Gespräche mit dem Verband Bildungsmedien e. V. aufgenommen . Nach Mitteilung der Verbandsvertreterinnen und Verbandsvertreter werden die Verlage ihre Angebote perspektivisch nach Möglichkeit stärker auf Einzeltitel ausrichten. Das MBWWK wird die entsprechenden Entwicklungen auf dem Lernmittelmarkt weiter beobachten und analysieren. Unabhängig davon hat das MBWWK gemeinsam mit dem Pädagogischen Landesinstitut mittlerweile ein Verfahren entwickelt, um die Kosten, welche beispielsweise im Zusammenhang mit der Inventarisierung, Prüfung und Ergänzung der mischkonfektionierten Lernmittel entstehen, zu verringern. Dieses Verfahren soll im Schuljahr 2015/2016 verbindlich eingeführt werden. Zu den Fragen 2 und 3: Im Primarbereich (wie an anderen Schularten auch) sind alle Lernmittel in Sinne der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln ausleihbar, wenn sie aufgrund ihrer Konzeption wiederverwendet werden können. Arbeits- und Übungshefte, in welche Schülerinnen und Schüler Eintragungen vornehmen können und müssen, sind für eine Wiederverwendung nicht geeignet; eine Ausleihe ist daher nicht möglich. Zu Frage 4: Es ist nicht geplant, im Primarbereich zum früheren Gutscheinsystem zurückzukehren. Eine etwaige Parallelkultur eines Ausleihsystems im weiterführenden Bereich und eines Gutscheinsystems im Primarbereich würde die Verwaltungskosten in die Höhe schnellen lassen und dem Gesamtsystem die gewonnene Transparenz entziehen. Außerdem verfolgt die Landesregierung mit dem Angebot der Schulbuchausleihe weiterhin das Ziel, allen Eltern der rheinland-pfälzischen Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit der finanziellen Entlastung einzuräumen. Dass sie bei dieser Zielerreichung auf einem sehr guten Weg ist, zeigen die seit Einführung der Schulbuchausleihe stetig steigenden Teilnahmezahlen. Zahlreiche Rückmeldungen aus Kreisen der Elternschaft verdeutlichen darüber hinaus, dass den Eltern die Vorteile des Ausleihsystems durchaus bewusst sind. Im Gegensatz zu dem früheren System, in welchem nur ca. 25 Prozent der Familien gefördert wurden , profitierten im Schuljahr 2013/2014 im Primarbereich 45 Prozent der Familien der Grundschülerinnen und Grundschüler von der finanziellen Förderung. Außerdem hatte das Gutscheinsystem für die betroffenen Eltern den Nachteil, dass es sich um ein pauschales Fördersystem mit starren gesetzlichen Gutscheinwerten (je nach Schulart und Klassenstufe) handelte. So gab es beispielsweise Fallkonstellationen, bei denen Eltern mit einem Gutschein nicht alle der von der Schule für den Unterricht vorgesehenen Lernmittel kostenlos erwerben konnten. Vielmehr waren die Betroffenen gezwungen, die nicht durch den Gutschein abgedeckte Kaufsumme selbst zu finanzieren . Dies galt insbesondere auch für die zahlreichen Eltern, die weniger als drei Kinder hatten, da diese Familien (ca. 80 % aller Familien) lediglich 75 % der gesetzlich vorgesehenen Gutscheinwerte erhielten. Doris Ahnen Staatsministerin