Drucksache 16/4001 25. 09. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Fusion Bruchmühlbach-Miesau, Waldmohr und Schönenberg-Kübelberg Die Kleine Anfrage 2587 vom 2. September 2014 hat folgenden Wortlaut: Der Berichterstattung über eine mögliche Fusion von Bruchmühlbach-Miesau, Waldmohr und Schönenberg-Kübelberg (Tageszeitung „Die Rheinpfalz“, 2. September 2014) sind unterschiedliche Stellungsnahmen zu entnehmen. Während der Sprecher des Innenministeriums damit zitiert wird, dass „vonseiten des Landes die Absicht besteht, einem Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Schönenberg-Kübelberg, Waldmohr und Bruchmühlbach-Miesau näherzutreten“, wird dieses von Teilnehmern eines Gesprächs zwischen vor Ort verantwortlichen SPD-Politikern mit dem Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion und weiteren SPDLandespolitikern als „purer Unfug“ und „rein theoretische Möglichkeit“ bezeichnet. Eine „von oben verfügte Fusion“ sei – laut Rückfrage beim zuständigen Innenministerium – ein „rein theoretisches und unverbindliches Denkmodell“ und würde allen bisherigen Gesprächen widersprechen. Ich frage die Landesregierung: 1. Besteht derzeit vonseiten des Landes die Absicht, einem Zusammenschluss der Verbandgemeinden Schönenberg-Kübelberg, Waldmohr und Bruchmühlbach-Miesau näherzutreten? Wenn ja, mit welcher Begründung? 2. Welche Alternativen dazu zieht die Landesregierung derzeit konkret in Betracht? 3. Wie soll die weitere Umsetzung der Fusion der betroffenen Verbandgemeinden (oder von Teilen davon) gestaltet werden (Zeitplan, Frage der Kreiszugehörigkeit, Möglichkeit der Teilfusion der Verbandsgemeinden, Anhörung der Ortsgemeinden und Kreise, Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger etc.)? 4. Ist die Fusion der Verbandsgemeinden (oder von Teilen davon) ohne Zustimmung der betroffenen Orts-/Verbandsgemeinden „eine rein theoretische und unverbindliche“ Option oder beabsichtigt die Landesregierung, einen Gesetzentwurf betreffend der Verbandsgemeinden mit festgestelltem Gebietsänderungsbedarf auch dann vorzulegen, wenn keine freiwillige Gebietsänderung erreicht werden kann? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 24. September 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach Maßgabe des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Ver waltungsreform hat die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau einen eigenen Gebietsänderungsbedarf. Zu diesem Ergebnis ist auch Herr Professor Dr. Martin Junkernheinrich , Technische Universität Kaiserslautern, bei seinen Untersuchungen zu Neugliederungen auf der Ebene der verbandsfreien Gemeinden und Verbandsge meinden in Rheinland-Pfalz gekommen. Herr Professor Dr. Junkernheinrich hat für die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau unter den von ihm näher betrachteten Gebietsänderungsmöglichkeiten den Zusammenschluss mit der Verbandsgemeinden Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr als beste Neugliederungsoption bewertet. Ein Ansatz für eine andere Gebietsänderung als Alternative zu diesem Zusammen schluss ist bisher nicht erkennbar. Vor dem Hintergrund beabsichtigt das Ministerium des Innern, für Sport und Infra struktur nun, einem Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Waldmohr und Schönenberg-Kübelberg näherzutreten. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. Oktober 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4001 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: In die Überlegungen des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur zu einer Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau sind ihr Zusam menschluss mit der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach, mit der Verbandsge meinde Landstuhl, mit der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen – Wallhalben, mit der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, mit der Verbandsgemeinde Waldmohr, mit der Verbandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg und mit den Verbandsgemeinden Waldmohr und Schönenberg-Kübelberg einbezogen worden. Zu den Fragen 3 und 4: Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur würde eine freiwillige Gebiets änderung der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach -Miesau, die den Zielen des Lan desgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform gerecht wird, sehr begrüßen . Ebenso wird eine Bürgerbeteiligung zu einer Gebietsänderung der Verbandsge meinde Bruchmühlbach-Miesau positiv gesehen. Eine solche Beteiligung kann von den Bürgerinnen und Bürgern und kommunalen Gebietskörperschaften in unterschiedli chen Formen durchgeführt werden. Nach dem Landesgesetz kommen auch Zusammenschlüsse von Verbandsgemein den, die in verschiedenen Landkreisen liegen, sowie eine Aufteilung der Ortsgemein den einer Verbandsgemeinde auf mehrere andere Verbandsgemeinden in Betracht. Die Zugehörigkeit einer neu gebildeten oder umgebildeten Verbandsgemeinde zu mehreren Landkreisen ist lediglich für eine Übergangszeit bis zu Änderungen von Ge bietsstrukturen der Kreisebene auf der nächsten Stufe der Kommunal- und Ver wal tungsreform vorgesehen. Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur wird zu gegebener Zeit die be troffenen Kommunen zu der Gebietsänderungsmaßnahme für die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau beteiligen. Dazu gehören auch die Kommunen der Ortsge - meinde ebene und Kreisebene. Die Stellungnahmen der betroffenen Kommunen wer den in den weiteren Prozess einfließen. Im Laufe dieses Prozesses gilt es auch, über den genauen Zeitpunkt der Gebietsän derung der Verbandsgemeinde BruchmühlbachMiesau zu befinden. Die noch anstehenden Gebietsänderungen der verbandsfreien Gemeinden und Ver bandsgemeinden im Rahmen der Kommunalund Verwaltungsreform sollen bis zum Jahr 2019 herbeigeführt werden. Geplant ist, einen Gesetzentwurf für eine Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau im Laufe des Jahres 2015 auszuarbeiten. Sofern sich bis dahin keine freiwillige Lösung oder ansonsten eine sachgerechte Al ternative herausgebildet hat, wird das Ministerium des Innern, für Sport und Infra struktur den Zusammenschluss der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau mit den Verbandsgemeinden Waldmohr und Schönenberg-Kübelberg weiterbetreiben. Roger Lewentz Staatsminister