Drucksache 16/4002 25. 09. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Evaluierung der Reform der Landesverwaltung 2000 Die Kleine Anfrage 2588 vom 3. September 2014 hat folgenden Wortlaut: Die Neuorganisation der Landesverwaltung mit Auflösung der Bezirksregierungen ist Gegenstand des aktuellen Rechnungshofberichtes : „Mit der Reform und Neuorganisation der Landesverwaltung wurden die Bezirksregierungen Koblenz, Rheinhessen-Pfalz und Trier zum 1. Januar 2000 aufgelöst und die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord mit Sitz in Koblenz, die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße sowie die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion mit Sitz im Trier als obere Landesbehörden errichtet. In die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord wurden die Staatlichen Ämter für Wasser- und Abfallwirtschaft Koblenz, Montabaur und Trier sowie die Gewerbeaufsichtsämter Idar-Oberstein, Koblenz und Trier eingegliedert. In die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd wurden die Staatlichen Ämter für Wasser- und Abfallwirtschaft Kaiserlautern, Mainz und Neustadt an der Weinstraße überführt. […] Die Neuorganisation der Landesverwaltung umfasst (darüber hinaus) auch Änderungen in den Zuständigkeiten der Oberfinanzdirektion , des Landesuntersuchungsamts und des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung. Die durch die Reform erwarteten Mehrausgaben von 20. Mio. Euro, z. B. für die Ausstattung der Behörden mit zeitgemäßer Informations- und Kommunikationstechnik , sollten durch Minderausgaben von mehr als 180 Mio. Euro infolge des sozialverträglichen Abbaus von 552,5 Stellen (Stellenanteile wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit auf halbe oder ganze Stellen gerundet) bis Ende 2014 weit übertroffen werden (Drucksache 13/4168 S. 2 f. sowie Beschluss des Ministerrats vom 12. Oktober 1999). […] Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat den Zielerreichungsgrad des Stellenabbaus zum Stichtag 1. Januar 2011 ermittelt. […] Die vom Ministerium erstellte „Bilanz des Personalabbaus“ ist als Nachweis für die Zielerreichung nicht geeignet. Hierin wurden zunächst von der Zahl der einzusparenden Stellen 125,5 unbesetzte Stellen abgesetzt. Deren Abbau führte nicht zu einer Verringerung der Personalausgaben. Außerdem wurden 315,5 Stellen, dies sind 57 % der Einsparauflage, lediglich fiktiv als eingespart betrachtet. Hierbei handelt es sich um Stellen, die für neue Aufgaben geltend gemacht wurden. Bei dem Mehrbedarf waren weder die Aufgaben hinreichend konkretisiert, noch lagen ihm Personalbedarfsrechnungen zugrunde. Darüber hinaus gingen die betroffenen Fachressorts bei der Beurteilung, welche Stellen als eingespart gelten, unterschiedlich vor. Ihre Angaben wurden ungeprüft übernommen. Ein langfristig ausgerichtetes und nachvollziehbar dokumentiertes Personalabbaukonzept fehlte. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Einsparauflage von mehr als 552 Stellen durch die Berücksichtigung von unbesetzten Stellen und die Anrechnung von Mehrbedarf für neue Aufgaben nicht zu einer entsprechenden Verminderung der Personalausgaben führte.“ (Quelle: Unterrichtung durch den Rechnungshof, Jahresbericht 2014, S. 105 f.) Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung (Beantwortung bitte in tabellarischer Form): 1. Welche zusätzlichen Verwaltungsaufgaben mit in der Summe einem Stellenäquivalent von 315,5 Stellen wurden im Einzelnen nach der Reform zusätzlich durch die von der Reform betroffenen Verwaltungseinheiten übernommen? 2. Welchen Planstellen wurden sie im Einzelnen mit welchen Stellenanteilen zugewiesen? 3. Welche der zusätzlichen Verwaltungsaufgaben wurden mit welchen Stellenanteilen an anderer Stelle von Verwaltungseinheiten abgezogen, die nicht von der Reform betroffen waren? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 16. Oktober 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4002 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4. Wie wurde der Mehr- bzw. Minderpersonalbedarf im Einzelnen berechnet und wie im Einzelnen konkret begründet (aufgeschlüsselt nach den erfassten Stellenanteilen)? 5. In welchen Aufgabenbereichen sollten in den beteiligten Behörden im Zuge der Reform Stellen mit welcher Begründung nach Beschluss des Ministerrates und gemäß dessen Umsetzung in den Fachressorts eingespart werden? 6. Welche Stellen bzw. Stellenanteile gelten im Einzelnen als eingespart und mit welcher Begründung im Einzelnen (aufgeschlüsselt nach den betroffenen Stellenanteilen)? 7. Wie wurden die Angaben der einzelnen Fachressorts für den Bericht zum Stichtag 1. Januar 2011 durch wen im Einzelnen überprüft ? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 24. September 2014 wie folgt beantwortet: Im Rahmen des Koalitionsvertrages für die Legislaturperiode 1996 bis 2001 wurde die Auflösung der Bezirksregierungen beschlossen. Die im Anschluss einberufene Expertenkommission für die Neuorganisation der Landesverwaltung hatte in ihrem Abschlussbericht vom 28. März 1998, der vom Ministerrat am 21. April 1998 beschlossen wurde, u. a. vorgeschlagen, dass von den 2 937 Sollstellen 552,5 Stellen einzusparen sind. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zur Auflösung der Bezirksregierungen war die 1997 beschlossene Personalausgabenbudgetierung in den Haushaltsplänen noch nicht wirksam. Ausschlaggebend für eine Personalmaßnahme war vielmehr ausschließlich die Verfügbarkeit von Planstellen/Stellen, die nach einer entsprechenden Bedarfsprüfung in den jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahren etatisiert wurden. Die in den Haushaltsplänen enthaltenen Stellenpläne bildeten dabei die Obergrenze für eine Besetzbarkeit. Daher wurde von der Expertenkommission auch festgelegt, dass die Basis für die Einsparungen die in den Kassenanschlägen 1997 enthaltenen Planstellen /Stellen bilden sollten. Diese Festlegung ist aus Sicht der Landesregierung auch richtig gewesen, da zum einen alle in den Haushaltsplänen bedarfsgerecht etatisierten Planstellen/Stellen für eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung hätten besetzt werden dürfen. Zum anderen haben die Ressorts nach der in der Koalitionsvereinbarung vereinbarten Reform der Mittelinstanzen mit Blick auf die zum damaligen Zeitpunkt noch anstehende konkrete Ausgestaltung der praktischen Reformumsetzung sehr zurückhaltend bei anstehenden Nachbesetzungen agiert. Daher war die teilweise Anerkennung von unbesetzten Stellen bis zur Vorlage eines abschließenden Abbaupfades nachvollziehbar und schlüssig. Die Personalkosteneinsparungen konnten auf diese Weise bereits zu einem früheren Zeitpunkt erzielt werden, sodass für einen Teilbereich der Stelleneinsparungen die Absetzung der unbesetzten Stellen konsequent war. Im Rahmen der Planungen der Neuorganisation wurde intensiv darüber beraten, wie die vorgegebenen Stelleneinsparungen zu realisieren seien. Hierbei wurde davon ausgegangen, dass die Effizienzgewinne und die positiven Effekte der Neuorganisation nach Überwindung nicht zu vermeidender Anlaufschwierigkeiten kurz- bis mittelfristig eintreten werden. Die Stelleneinsparungen sollten dagegen innerhalb eines längeren Zeitraums entlang der Fluktuationsrate und unter Beachtung eines in den einzelnen Fachbereichen unterschiedlichen Einstellungskorridors sozialverträglich vollzogen werden. Bei dieser Sachlage war es einerseits weder angezeigt noch andererseits mit Blick auf den auch von Aufgabenschwankungen tangierten Vollzug innerhalb des längerfristigen Einsparzeitraumes möglich, die einzusparenden Stellen im Einzelnen festzulegen. Der Ministerrat hat daher seinerzeit beschlossen, die von den Ressorts einzusparenden Stellen summarisch zu ermitteln und in den entsprechenden Einzelplänen auszuweisen. Dabei erfolgte auch keine Aufschlüsselung nach Planstellen. Die Evaluation der Neuorganisation fand letztmalig 2011 statt und bezieht sich auf den Stichtag 1. Januar 2011. Im Rahmen dieser Evaluation wurde festgestellt, dass sich die funktionale Neuorganisation der Mittelinstanzen bewährt hat. Die Bündelung und Konzentration von Aufgaben hat Effizienzpotenziale erschlossen, und die Wirtschaftlichkeit der Behörden hat sich erhöht. Auch konnte die Zufriedenheit der Kunden, insbesondere im Bereich der Genehmigungsverfahren, deutlich gesteigert werden. Ungeachtet dessen strebt die Landesregierung weitere Verbesserungen an. Insofern ist die Landesregierung für die Hinweise des Rechnungshofs in seinem aktuellen Jahresbericht dankbar. Die Landesregierung teilt insgesamt auch die Auffassung des Rechnungshofs, dass langfristige und nachvollziehbare Personalabbaukonzepte die Umsetzung von Einsparverpflichtungen unterstützen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Die Beantwortung der Frage 1 ergibt sich aus der Spalte A der nachfolgenden Tabelle. Die Beantwortung der Frage 2 ergibt sich aus Spalte C und die der Frage 3 aus den Spalten D und E. Die Stellenanteile im Zusammenhang mit der Verlagerung von nicht von der Reform betroffenen Verwaltungsaufgaben wurden nicht erhoben. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4002 3 Zusätzliche Verwaltungsaufgabe Dienststelle Stellenanteil Ggf. vorher zuständige Dienststelle Stellenanteil mD gD hD mD gD hD A B C D E Verbindungsstelle europäisches Binnenmarktinformationssystem (IMI), Beratung INTERREG, Projektbetreuung EU-Förderprogramm ADD 1,20 0,60 Reisekosten aus anderen Ressorts, Ausweitung Aufgaben Reisekostenstellen ADD 0,75 JM, LDI, MUFV mit geringen Stellenanteilen Zunahme der Ruhestandsfälle bei Festsetzungsstelle Beamtendienstzeiten ADD 3,50 Ausweitung Aufgabenbestand Registratur Schulpersonalverwaltung ADD 2,00 Ausweitung Aufgabenbestand Botendienst/Poststelle aufgrund Ausweitung Personalfälle ADD 2,00 Einführung kommunale Doppik ADD 0,50 0,25 Kommunalaufsicht – Erweiterung, Prüfung und Überwachung wirtschaftlicher Tätigkeit, Intensivierung der Finanzaufsicht, Aufsicht über den Bezirksverband Pfalz u. Ä. ADD 4,50 0,75 Neue Förderprogramme Städtebau (Historische Stadt, aktive Stadtzentren, Modellvorhaben), Förderung Weltkulturerbe Limes u. Ä. ADD 2,00 0,30 Bundesgartenschau 2011 (zeitlich begrenzt bis 31. Dezember 2011) ADD 1,00 Betriebskostenprüfungen und personelle Ausstattung der integrierten Leitstellen, Förderung Landesfeuerwehrverband u. Ä. ADD 2,50 0,25 Gefahrenabwehr-VO Gefährliche Hunde ADD 2,00 Landesweite Stiftungsaufsicht (Steigerung der Zahl der Stiftungen von 586 auf 795) ADD 4,00 Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen – Anfechtungsberechtigte Behörde, Sammlungsrecht Ausweitung ADD 1,10 Glücksspielaufsicht ADD 3,00 1,00 Aufsicht Geldwäschegesetz ADD 1,50 0,50 Aufgabenzuwachs bei Beglaubigungen/Apostillen, Amtshilfe- und Rechtshilfeersuchen, Sammlungsrecht ADD 2,00 Sozialstationen – Statistik, Anerkennungsverfahren etc. ADD 2,00 Drucksache 16/4002 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Zusätzliche Verwaltungsaufgabe Dienststelle Stellenanteil Ggf. vorher zuständige Dienststelle Stellenanteil mD gD hD mD gD hD A B C D E Zuwendungen an SED-Haftopfer ADD 0,90 Förderung von Alten- und Behinderteneinrichtungen, Verstärkung Fachaufsicht ADD 1,50 Migrationsförderung ADD 2,45 0,20 Einheitlicher Ansprechpartner EU-Dienstleistungsrichtlinie SGDen 1,00 4,00 Wohngeld - Verstärkung Fachaufsicht durch Vorortüberprüfungen , Erstattung von Wohngeldzahlungen durch Bund etc. ADD 1,25 Überwachungs- und Kontrollaufgaben im Bereich Pflanzenschutz/Futtermittel ADD 3,60 12,20 2,65 Zentralstelle Aus- und Fortbildung der MA im nachgeordneten Bereich ADD 0,85 Wirtschaftssicherstellung, Ernährungsnotfallvorsorge, ENV-Experte für Rheinland-Pfalz ADD 1,40 1,00 1,50 Weinkontrolle LUA 12,00 Gem. Forderung RH zusammen- gefasst Veterinärprüfdienst ADD 3,25 Umsetzung ELER PAUL ADD 3,25 Meldezentrum nach dem Infektionsschutzgesetzt LUA 0,75 Öffentliches Gesundheitswesen einschließlich Pharmazie LSJV 5,75 10,00 4,35 Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG LSJV 0,50 6,00 0,90 Kita-Bereich LSJV 1,90 0,90 Projekt „PES – Vertretung von Unterricht“ ADD 1,0 Agentur für Qualitätssicherung, Evaluation und Selbständigkeit von Schulen (AQS) ADD 10,00 15,75 23,50 Schulstrukturreform ADD 10,50 5,50 Einführung IPEMA ADD 3,50 Statistiken im Schulbereich ADD 1,00 1,00 Schulbuchausleihe ADD 0,75 Aufsicht Störfallanlagen (sog. Sicherheitspaket) SGDen 11,00 4,00 EU Wasserrahmenrichtlinie SGDen 2,00 2,00 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4002 5 Zusätzliche Verwaltungsaufgabe Dienststelle Stellenanteil Ggf. vorher zuständige Dienststelle Stellenanteil mD gD hD mD gD hD A B C D E unabweisbarer Bedarf SGDen 2,00 Verwaltungsrechtliche Verfahren Retentionsräume SGDen 1,00 Gewerbeaufsicht Ausstattung Entgeltüberwachungsstelle SGDen 1,25 Übernahme nach Baureferendariat SGDen 1,00 BSE LUA 12,50 2,00 4,50 Bundestierärzteverordnung LUA 1,00 Gesundheitlicher Umweltschutz LUA 1,00 1,00 Veterinärwesen LUA 1,00 1,00 EDV LUA 2,00 Vollzugsdefizite LUA 1,00 1,00 Verwaltung LUA 1,50 1,00 1,25 Ausbildung, Personalentwicklung SGDen 9,00 Cross-Compliance LUA 1,00 Treibhausgas-Emmissionshandelsgesetz SGDen 3,00 1,00 Hochwasser SGDen 1,00 Fahrpersonalgesetz SGDen 0,75 Fließwasseranalyse (AOX) SGDen 0,50 Energie SGDen 1,00 Nachbesetzungen Gewerbeaufsicht SGDen 0,75 1,00 Nachbesetzungen Wasserwirtschaft SGDen 1,00 3,00 Sicherheitsaufgaben nach ADR 1.10 SGDen 2,00 Bearbeitung Abriss AKW Mülheim-Kärlich (Gewerbeaufsicht) SGDen 1,00 Importkontrolle Flughafen Hahn (Gewerbeaufsicht) SGDen 1,00 Psychische Fehlbelastungen am Arbeitsplatz (Gewerbeaufsicht) SGDen 2,00 Umsetzung REACH (Gewerbeaufsicht) SGDen 1,00 Vollzug Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Gewerbeaufsicht) SGDen 1,00 Störfallverordnung (Gewerbeaufsicht) SGDen 1,00 EU Hochwasserschutz-Richtlinie (Wasserwirtschaft) SGDen 1,00 Geflügelpest LUA 2,00 3,00 Vollzugsdefizit Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände LUA 1,00 Vollzugsdefizit Untersuchung Nahrungsmittel LUA 2,00 Drucksache 16/4002 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Zu Frage 4: Die Festlegung des Mehr- bzw. Minderpersonalbedarfs erfolgte durch die jeweilig zuständigen Ressorts im Rahmen der Ressorthoheit eigenständig und auf der Basis von unterschiedlichen Untersuchungen. Die Handlungsalternativen waren dabei von der jeweiligen Situation abhängig. In der Regel wurden die hierfür notwendigen Ermittlungen von den betroffenen Dienststellen vorgenommen. Dabei wurden sämtliche zur Verfügung stehenden Unterlagen wie Haushaltspläne, Begründungen für Personal-/Stellenanforderungen, Stellenbeschreibungen , Geschäftsverteilungen, Organisationsüberprüfungen und Rechnungshofberichte herangezogen, abgeglichen und analysiert . Die Ergebnisse wurden sodann – wo möglich – mit den Werten aus der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) sowie im Rahmen von Interviews in den Referaten und Abteilungen verifiziert. Dabei wurden auch tiefgehende Abfragen zur Aufgabe (z. B. Fallzahlen, Schwierigkeit, saisonale Schwankungen, etc.) sowie zum Personaleinsatz durchgeführt. Teilweise erfolgte der Einsatz von Projektgruppen, die die entsprechenden Untersuchungen vorgenommen haben. In den Ressorts erfolgte im Falle von Bedarfsanforderungen durch die Dienststellen dann eine Bewertung anhand von Plausibilitätskontrollen , Vergleichen mit Dienststellen anderer Bundesländer, qualifizierten Bedarfsschätzungen oder summarischen Stellenbemessungen . Auch dies hing von der jeweiligen Situation ab, wie beispielsweise von der Dringlichkeit der Aufgabenwahrnehmung etwa im Bereich von Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten. Zu Frage 5: Die Neuorganisation der Mittelinstanzen zum 1. Januar 2000 ging einher mit der Integration von 30 Sonderbehörden. Die neuen Verwaltungseinheiten erhielten gleichzeitig eine größere Eigenverantwortung. In diesem Zusammenhang mussten eine Vielzahl von Stellen und Budgets umgesetzt werden. Dabei war es aus den eingangs dargelegten Gründen nicht möglich, die einzusparenden Zusätzliche Verwaltungsaufgabe Dienststelle Stellenanteil Ggf. vorher zuständige Dienststelle Stellenanteil mD gD hD mD gD hD A B C D E Defizitabbau Fachaufsicht (Tiermedizin) LUA 0,50 Defizitabbau Landesprobenplan/Krisenfälle (Tiermedizin) LUA 1,50 Defizitabbau Untersuchung Allergene/Tierarzneimittel LUA 1,25 0,50 Defizitabbau EU-Vorgaben Legehennenprävalenzstudie LUA 1,00 Qualitätssicherung Labordateninformationssystem LUA 1,00 Defizitabbau Lebensmittelmonitoring (ILC Speyer) LUA 1,00 Defizitabbau Probenbearbeitung (ILC Speyer) LUA 1,00 Defizitabbau Massenspektromie (ILC Trier) LUA 0,50 Defizitabbau Weinanalytik (ILCA Mainz) LUA 1,00 Schnellwarnmeldungen Cross-Compliance LUA 1,00 Vollzug AVV Rüb (Lebensmittelüberwachung) LUA 3,00 1,00 0,50 Nachbesetzungen ILC/ILCA LUA 3,00 1,00 Personal und Recht LUA 1,00 1,00 Weinchemie LUA 2,00 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4002 Stellen im Einzelnen festzulegen. Im Ministerrat wurde daher eine globale Einsparauflage beschlossen, deren Umsetzung im Einzelnen durch Geschäftsprozessoptimierungen der Behörden im Rahmen der neuen Strukturen erfolgen sollte. Die von den Ressorts jeweils eingesparten Stellen wurden in den entsprechenden Einzelplänen ausgewiesen. Aufgrund Ministerratsbeschluss entfielen folgende Einsparvorgaben auf die damaligen Ressorts: ISM 150,90 Stellen FM 60,54 Stellen MWVLW 49,00 Stellen MASG 48,09 Stellen MBWW u. MKJFF 9,90 Stellen MUF 234,18 Stellen Summe 552,61 Stellen Zu Frage 6: Die beschlossene globale Einsparauflage sollte im Einzelnen durch Geschäftsprozessoptimierungen der Behörden im Rahmen der neuen Strukturen erfolgen. Inwieweit dies umgesetzt wurde, wurde mittels der Evaluierungen der Neuorganisation in den Jahren 2004, 2007 und 2011 geprüft. Dort, wo dies erforderlich war, wurde von den Ressorts im Rahmen der Ressorthoheit korrigierend eingegriffen. Ziel war die Einsparung der in der Antwort zu Frage 5 aufgeführten Stellen. Die Vergleichbarkeit und Ermittlung des Erreichungsgrades der Einsparauflage wurde jedoch schwieriger, je länger die Neuorganisation zurücklag. Dies ist bedingt durch permanente neue bzw. veränderte Aufgaben und Organisationsstrukturen, die eine exakte Zuordnung von Stellen nur noch eingeschränkt ermöglichen. Daher konnten die Einsparungen zunehmend nur noch summarisch ermittelt werden. Im Gesamtergebnis wurden bei der letzten Evaluierung folgende tatsächlichen Stelleneinsparungen festgestellt: ISM 136,03 Stellen FM 53,44 Stellen MWVLW 32,40 Stellen MASGFF 38,52 Stellen MBWJK Mehrbedarf 42,38 Stellen MUF 67,76 Stellen Summe 328,15 Stellen Abzüglich des Mehrbedarfs gelten somit 285,77 Stellen als eingespart. Zu Frage 7: Stellenmehrforderungen der Ressorts werden in jedem Haushaltsaufstellungsverfahren beim Ministerium der Finanzen angemeldet und im Rahmen der folgenden Haushaltsaufstellungsverfahren in den verschiedenen Gremien, insbesondere zwischen den Fachressorts und dem Ministerium der Finanzen bis hin zu den parlamentarischen Ausschüssen eingehend beraten. Dabei werden die jeweiligen Ressortanmeldungen mehrfach hinterfragt und u. a. auf die Erforderlich- und Schlüssigkeit sowie die Notwendigkeiten hin umfassend geprüft. Die Meldungen der Ressorts für den Bericht zum Stichtag 1. Januar 2011 erfolgten auf dieser Grundlage. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär 7