Drucksache 16/4011 01. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Ralf Seekatz (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheumatologen in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 2593 vom 9. September 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Rheumatologen betreuen derzeit wie viele rheumakranke Patienten in Rheinland-Pfalz (bitte Aufteilung in Kreise)? 2. Wie ist die Versorgung, besonders im Westerwald und in anderen ländlichen Regionen, mit Rheumatologen? 3. Was unternimmt die Landesregierung, um die Versorgung mit Rheumatologen im Westerwald und in anderen ländlichen Regionen in Rheinland-Pfalz zu gewährleisten? 4. Wie ist der derzeitige Stand der Bedarfsplanung im Bereich der Rheumatologen in Rheinland-Pfalz? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 1. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Frage 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die Zahl der vertragsärztlich tätigen Rheumatologinnen und Rheumatologen kann Tabelle 1 entnommen werden. Die Tabelle wurde von der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz erstellt. Aufgeführt sind alle Rheumatologinnen und Rheumatologen , die im 1. Halbjahr 2014 entsprechende Leistungen abgerechnet haben. Tabelle 1 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Oktober 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Kreis/kreisfreie Stadt Anzahl Rheumatologinnen und Rheumatologen Ahrweiler 3 Alzey-Worms 1 Bad Kreuznach 4 Bernkastel-Wittlich 1 Eifelkreis Bitburg-Prüm 1 Kaiserslautern 1 Kaiserslautern, kreisfreie Stadt 1 Koblenz, kreisfreie Stadt 2 Kusel 1 Landau in der Pfalz, kreisfreie Stadt 1 Ludwigshafen am Rhein, kreisfreie Stadt 6 Mainz, kreisfreie Stadt 8 Neustadt an der Weinstraße, kreisfreie Stadt 1 Trier, kreisfreie Stadt 8 Summe 39 Die Tabelle zeigt, dass rheumatologisch tätige Ärztinnen und Ärzte vielfach in zentralen Orten niedergelassen sind und von dort aus die umliegenden ländlichen Regionen mitversorgen. Drucksache 16/4011 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zur Zahl der von Rheumatologen behandelten Patientinnen und Patienten kann die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz derzeit aus systematischen Gründen keine Daten vorlegen. Durch die momentane schrittweise Einführung der elektronischen Gesund - heitskarte (eGK) ändert sich bei einer großen Zahl von Versicherten im Lauf des Jahres die Versichertennummer. Patientinnen und Patienten mit mehr als einer Versichertennummer werden in den Statistiken der Kassenärztlichen Vereinigung mehrfach gezählt, sodass die Anzahl an Patienten aktuell nicht zuverlässig ermittelt werden kann. Zu 3.: Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung und damit auch der ambulanten Versorgung von Rheuma-Patienten erfolgt durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz als Selbstverwaltungskörperschaft der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte . Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz hat gemäß § 75 SGB V dafür Sorge zu tragen, dass den gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten in allen Teilen des Landes eine ausreichende Zahl von Ärztinnen und Ärzten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zur Verfügung steht. Dies gilt auch für die rheumatologische Versorgung. Für den stationären Bereich sieht die Krankenhausplanung des Landes in folgenden Krankenhäusern rheumatologische Leistungen als Behandlungsschwerpunkt der Fachrichtungen für Innere Medizin oder für Unfallchirurgie/Orthopädie vor: Katholisches Klinikum, Koblenz-Montabaur Diakonie Krankenhaus, Bad Kreuznach Universitätsmedizin, Mainz Katholisches Klinikum, Mainz Klinikum der Stadt Ludwigshafen Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, Trier Westpfalz-Klinikum, Kaiserslautern Westpfalz-Klinikum, Kusel (Rheuma-Orthopädie) Evangelisches Krankenhaus, Zweibrücken. Darüber hinaus steht mit dem ACURA Rheumazentrum Bad Kreuznach eine auf die Behandlung von Patienten mit rheumatischen Erkrankungen spezialisierte Fachklinik zur Verfügung. Die Einrichtung umfasst auch eine Tagesklinik. Um die Versorgung von Rheuma-Patientinnen und -patienten zu ergänzen, hat die Landesregierung im Rahmen des § 116 b SGB V alter Fassung folgende Krankenhäuser zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung von Patientinnen und Patienten mit schweren Verlaufsformen rheumatologischer Erkrankungen zugelassen: Katholisches Klinikum, Koblenz-Montabaur Universitätsmedizin, Mainz Katholisches Klinikum, Mainz Klinikum der Stadt Ludwigshafen Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, Trier. Seit der Neufassung des § 116 b SGB V zum 1. Januar 2012 erfolgt die Zulassung zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nicht mehr durch das Land, sondern durch den erweiterten Landesausschuss. Derzeit kann der erweiterte Landesausschuss jedoch noch keine Entscheidungen treffen, da der Gemeinsame Bundesausschuss für den Bereich der Rheumatologie bisher noch keine fachlichen und organisatorischen Anforderungen definiert hat. Der Gemeinsamen Bundesausschuss unterliegt der Rechtsaufsicht des Bundesministers für Gesundheit. Zu 4.: Im Bereich der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung erfolgt die Bedarfsplanung durch die gemeinsame Selbstverwaltung. Gemäß § 99 SGB V wird der Bedarfsplan von der Kassenärztlichen Vereinigung im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen aufgestellt und anschließend im Landesausschuss beraten. Rechtsgrundlagen sind das SGB V und die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassene Bedarfsplanungsrichtlinie. Der Landesausschuss hat die Aufgabe, förmlich festzustellen, ob in einem Planungsbereich Über- bzw. Unterversorgung besteht. Seine Mitglieder sind gemäß § 90 Abs. 3 SGB V weisungsfrei. Patientenvertreterinnen und -vertreter und Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung haben im Landes ausschuss ein Mitberatungsrecht, aber kein Antrags- oder Stimmrecht. Beschlüsse können nur bei Rechtsverstößen beanstandet werden. Die Einflussmöglichkeiten des Landes sind somit stark begrenzt. Als Rheumatologen werden Fachärzte für Innere Medizin, Fachärzte für Orthopädie oder Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie bezeichnet, die durch eine zusätzliche Weiterbildung die Schwerpunktbezeichnung Rheumatologie erworben haben. Nach der aktuell gültigen Fassung der Bedarfsplanungsrichtlinie werden Rheumatologen bedarfsplanerisch nicht als eigene Fachgruppe betrachtet, sondern als fachärztlich niedergelassene Internisten bzw. als Orthopäden. Forderungen nach einer Aufteilung der fachärztlichen Internisten in mehrere Untergruppen fanden im Gemeinsamen Bundesausschuss bisher keine Mehrheit. Entsprechend der Vorgaben der Bedarfsplanungsrichtlinie erfolgt die Bedarfsplanung für fachärztliche Internisten nicht auf Kreis - ebene sondern großräumiger auf der Ebene der Raumordnungsregionen. In Rheinland-Pfalz sind derzeit alle fünf Raumordnungsregionen wegen rechnerischer Überversorgung gesperrt. Neue Ärztinnen und Ärzte können sich nur niederlassen, wenn sie einen 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4011 bestehenden Arztsitz übernehmen. Im Bereich der Orthopädie bestanden im Juni 2014 noch Niederlassungsmöglichkeiten in den Kreisen Bernkastel-Wittlich, Donnersbergkreis und Kusel. Alle übrigen Planungsbezirke sind wegen rechnerischer Überversorgung gesperrt. Bei nachweislichem lokalem Versorgungsbedarf oder bei besonderen fachlichen Schwerpunkten haben die Zulassungsausschüsse die Möglichkeit, unabhängig von bestehenden Zulassungssperren weitere Ärztinnen und Ärzte zuzulassen (Sonderbedarfszulassung). An einer Niederlassung interessierte Ärztinnen und Ärzte können sich an die Geschäftsstellen der Zulassungsausschüsse wenden. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die Zulassungsausschüsse in Rheinland-Pfalz in mehreren Fällen eine Sonderbedarfszulassung für Rheumatologen erteilt haben, da sich bei der Überprüfung der Bedarfssituation nach Auffassung der Ausschüsse ein bisher nicht gedeckter zusätzlicher Bedarf ergab. Die ambulante fachärztliche Versorgung erfolgt vorrangig durch niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte. Können diese die Versorgung nicht im notwendigen Umfang sicherstellen, hat der Zulassungsausschuss die Möglichkeit, Krankenhausärztinnen und Krankenhausärzte zur Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung zu ermächtigen. Nach Auskunft der Kassen - ärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz haben die regionalen Zulassungsausschüsse in den vergangenen Jahren regelmäßig von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Alexander Schweitzer Staatsminister 3