Drucksache 16/4012 02. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Truppenküche der Sponeck-Kaserne Germersheim Die Kleine Anfrage 2595 vom 8. September 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Inwiefern hat die Landesregierung Kenntnisse über hygienische Mängel im Bereich der Truppenküche der Sponeck-Kaserne in Germersheim? 2. Welche dieser Mängel müssen in welchem Zeitraum behoben werden? 3. Seit wann sind die Mängel bekannt? 4. Seit wann plant der LBB Sofortmaßnahmen zur Behebung dieser Mängel? 5. Was ist ursächlich für Verzögerungen beim Beheben hygienischer Mängel im Bereich der Truppenküche? 6. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung zu Sicherheitsmängeln im Bereich der Truppenküche in der Sponeck-Kaserne Germers heim? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 2. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Die angefragte Maßnahme wird in Rheinland-Pfalz im Bereich des Bundesbaus ausgeführt; die Fachaufsicht über Planungs- und Ausführungsleistungen des Landesbetriebes LBB für diesen Bereich – auch am Standort Germersheim – liegt bei der in und von Rheinland -Pfalz organgeliehenen Stelle (Amt für Bundesbau) und den dieser jeweils fachaufsichtlich übergeordneten, unmittelbaren Stellen des Bundes. Dies vorausgeschickt, teilt das Amt für Bundesbau auf die Anfrage das Folgende mit: Zu den Fragen 1 bis 3: Es sind keine hygienischen Mängel im Bereich der Truppenküche der Sponeck-Kaserne bekannt, die bautechnisch zu begründen wären. Zu Frage 4: In den vergangenen Jahren wurden die im Wirtschaftsgebäude erforderlichen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Zu Frage 5: Sofern hygienische Mängel in der Truppenküche vorliegen sollten, sind diese durch die nutzende Bundesverwaltung festzustellen und den zuständigen Bundesstellen zu melden. Von dort erfolgt eine Mittelbereitstellung und Beauftragung des Landesbetriebes LBB über das Amt für Bundesbau auf der Grundlage des bestehenden Organleiheabkommens. Die Behebung der Mängel erfolgt unter Wahrung geltender Verwaltungs- und Vergaberegelungen. Ursächliche Gründe für Verzögerungen sind nicht bekannt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Oktober 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4012 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 6: Die sicherheitstechnische Überprüfung und Abnahme der erbrachten Leistungen in Vertretung des Bundesministeriums der Verteidigung als Bauherr der Maßnahmen erfolgt durch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundes wehr. Sofern bautechnische Mängel festzustellen sind, werden diese im Rahmen der bestehenden, mit den ausführenden Firmen geschlossenen Werkverträge beseitigt. In Vertretung: Prof. Dr. Salvatore Barbaro Staatssekretär