Drucksache 16/4014 02. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Fragen zum Bau des Gebäudes 44 in der Sponeck-Kaserne Germersheim I Die Kleine Anfrage 2597 vom 8. September 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Was ist ursächlich für die lange Bauzeit von viereinhalb Jahren des Gebäudes 44 in der Sponeck-Kaserne? 2. Welche Mängel lagen bei den Ausschreibungen vor? 3. Inwiefern haben diese Ausschreibungsmängel zu Verzögerungen beim Bau geführt? 4. Inwiefern ist es üblich, die Bauüberwachung von Maßnahmen dieser Größenordnung an externe Fachbüros zu vergeben? 5. Was ist ursächlich für die Vergabe der Bauüberwachung von Gebäude 44 an ein externes Fachbüro? 6. Inwiefern gab es nach Kenntnis der Landesregierung Probleme bei der Koordination der verschiedenen Gewerke? 7. In welchem Anteil der gesamten Bauzeit von viereinhalb Jahren ruhten die Arbeiten an Gebäude 44 insgesamt? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 2. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Die angefragte Maßnahme wird in Rheinland-Pfalz im Bereich des Bundesbaus ausgeführt; die Fachaufsicht über Planungs- und Ausführungsleistungen des Landesbetriebes LBB für diesen Bereich – auch am Standort Germersheim – liegt bei der in und von Rheinland -Pfalz organgeliehenen Stelle (Amt für Bundesbau) und den dieser jeweils fachaufsichtlich übergeordneten, unmittelbaren Stellen des Bundes. Dies vorausgeschickt, teilt das Amt für Bundesbau auf die Anfragen das Folgende mit: Zu Frage 1: Die Projektierung, Genehmigung und Realisierung des Bauprojektes erforderte eine Bearbeitungszeit von insgesamt viereinhalb Jahren . Diese unübliche und langwierige Bearbeitungszeit ist u. a. den aufwendigen Genehmigungs- und Vergabeverfahren, den zusätzlichen Maßnahmen zur Anpassung der Infrastruktur (z. B. die Umverlegung der IT-Trasse), aber auch der Entwicklung optimierter Lösungen (Umplanung Lüftungsanlage) geschuldet. Zu den Fragen 2 und 3: Ausschreibungsmängel sind zunächst nicht zu erkennen. Lediglich im Bereich der Lüftungsanlage führten Maßnahmen zur Kosten - optimierung sowie sicherheitstechnische Umstände (Verlust der Zulassung von Anlageteilen) zu zeitlichen Verzögerungen. Zu den Fragen 4 und 5: Die Vergabe von Leistungen an freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure auf der Grundlage der HOAI ist zur Förderung mittelständischer Büros in Rheinland-Pfalz sowohl bei Baumaßnahmen des Bundes wie auch bei Baumaßnahmen des Landes üblich. Bei Baumaßnahmen des Bundes ist der Landesbetrieb LBB jedoch gehalten, eine Eigenerledigungsquote von mindestens 30 % zu erfüllen . Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Oktober 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4014 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 6: Die Koordination der verschiedenen Gewerke ist nicht mit unüblichen Problemen verbunden. Zu Frage 7: Unter Bezugnahme auf die erzielte Gesamtbearbeitungszeit ist kein zeitlich eingrenzbarer Anteil offenkundig, dem ein Ruhen der Arbeiten an Gebäude 44 zugeordnet werden könnte. In Vertretung: Prof. Dr. Salvatore Barbaro Staatssekretär