Drucksache 16/4015 02. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Fragen zum Bau des Gebäudes 44 in der Sponeck-Kaserne Germersheim II Die Kleine Anfrage 2598 vom 8. September 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Inwiefern führten nach Kenntnis der Landesregierung Probleme bei der zeitlichen Koordination der Gewerke zu Verzögerungen? 2. Inwiefern führten nach Kenntnis der Landesregierung verspätete Ausschreibungen zu Verzögerungen beim Bau des Gebäudes 44? 3. Wie hoch waren die Kosten für die Behebung von Bau- und Dokumentationsmängeln nach Kenntnis der Landesregierung? 4. Wer trägt die Kosten? 5. Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten für den Bau des Gebäudes 44 im Vergleich zu den geplanten Kosten? 6. Wann wurde bzw. wird das Gebäude 44 übergeben? 7. Wann rechnet die Landesregierung mit dem Bezug des Gebäudes 44? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 2. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Die angefragte Maßnahme wird in Rheinland-Pfalz im Bereich des Bundesbaus ausgeführt; die Fachaufsicht über Planungs- und Ausführungsleistungen des Landesbetriebes LBB für diesen Bereich – auch am Standort Germersheim – liegt bei der in und von Rheinland -Pfalz organgeliehenen Stelle (Amt für Bundesbau) und den dieser jeweils fachaufsichtlich übergeordneten, unmittelbaren Stellen des Bundes. Dies vorausgeschickt, teilt das Amt für Bundesbau auf die Anfragen das Folgende mit: Zu Frage 1: Die Umplanung der Lüftungsanlage während der Bauausführung führte durch die daraus resultierenden zeitlichen Verschiebungen der Folgegewerke zu einer Aktualisierung von Ausführungsfristen. Zu Frage 2: Es sind keine Verzögerungen beim Bau des Gebäudes 44 bekannt, die mit verspäteten Ausschreibungen zu begründen wären. Zu Frage 3 und 4: Der Auftragnehmer muss die ihm übertragenen Leistungen in einem mängelfreien Zustand übergeben. Die Behebung von Bau- und Dokumentationsmängeln ist Bestandteil der Vertragserfüllung, für den Auftraggeber fallen keine zusätzlichen Kosten an. Zu Frage 5: Die Kostenfeststellung für den Bau des Gebäudes 44 ist noch nicht abgeschlossen. Ein Vergleich der Kostenfeststellung zu der Kostenberechnung ist insofern noch nicht möglich. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Oktober 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4015 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 6: Eine Übergabe des Gebäudes ist für die 42. Kalenderwoche 2014 an das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) vorgesehen. Zu Frage 7: Der Bezug des Gebäudes erfolgt nach Übergabe der Baumaßnahme an das BAIUDBw, das dann das weitere Übergabeverfahren an den jeweiligen Nutzer organisiert. In Vertretung: Prof. Dr. Salvatore Barbaro Staatssekretär