Drucksache 16/4016 02. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Geplante Photovoltaikanlage in der Sponeck-Kaserne Germersheim Die Kleine Anfrage 2599 vom 8. September 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Inwiefern wurden seitens des LBB bei der Prüfung für den Bau einer Photovoltaikanlage nach Kenntnis der Landesregierung Fehler gemacht? 2. Welche Kriterien waren ursächlich dafür, dass die Planungen für die Photovoltaikanlage zunächst als realisierbar angesehen wur- den und zu einem späteren Zeitpunkt zu einer anderen Einschätzung (nicht realisierbar) geführt haben? 3. Wie viele Stellen waren am Prozess der Prüfung beteiligt? 4. Welche Stelle kam zu der Erkenntnis, dass die Wirtschaftlichkeit der geplanten Photovoltaikanlage nicht gegeben sei? 5. Wie lange dauerte dieser Erkenntnisgewinn? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 2. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Die angefragte Maßnahme wird in Rheinland-Pfalz im Bereich des Bundesbaus ausgeführt; die Fachaufsicht über Planungs- und Ausführungsleistungen des Landesbetriebes LBB für diesen Bereich – auch am Standort Germersheim – liegt bei der in und von Rheinland -Pfalz organgeliehenen Stelle (Amt für Bundesbau) und den dieser jeweils fachaufsichtlich übergeordneten, unmittelbaren Stellen des Bundes. Dies vorausgeschickt, teilt das Amt für Bundesbau auf die Anfragen das Folgende mit: Zu Frage 1: Erkenntnisse zu Fehlern, die der Landesbetrieb LBB im Zusammenhang mit der Prüfung zur Realisierung einer Photovoltaikanlage zu vertreten hätte, sind nicht bekannt. Zu Frage 2: Die Energieversorgung der Liegenschaft erfolgt zukünftig über ein effizientes, zentrales Blockheizkraftwerk. Die Wirtschaftlichkeit einer zusätzlichen Photovoltaikanlage in Kombination zu dieser Anlage wurde durch den Landesbetrieb LBB überprüft. Zu Frage 3: Die Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgte unter fachlicher Beteiligung der Leitstelle für regenerative Energien des Landesbetriebes LBB. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Oktober 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4016 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 4 und 5: Die Planung der Photovoltaikanlage im Zusammenhang mit den sonstigen energetischen Maßnahmen der Liegenschaft dauerte nach Angabe des Landesbetriebes LBB bis zur Vorlage der Bauunterlage zwölf Monate. Nachgewiesen wurde eine Realisierbarkeit der Photovoltaikanlage, allerdings zu unwirtschaftlichen Bedingungen. Durch das Amt für Bundesbau in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb LBB wurde durch Wertung dieser Erkenntnis von der Installation einer Photovoltaikanlage abgesehen. In Vertretung: Prof. Dr. Salvatore Barbaro Staatssekretär