Drucksache 16/4017 02. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Frau Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Feuerwehren in den Landkreisen Bad Kreuznach und Birkenfeld Die Kleine Anfrage 2604 vom 11. September 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrgänge wurden von den Freiwilligen Feuerwehren in den Landkreisen Bad Kreuznach und Birkenfeld in den letzten fünf Jahren beantragt – aufgeschlüsselt nach Art des Lehrgangs, den einzelnen Wehren sowie Jahren? 2. Welche dieser Lehrgänge wurden von der Landesfeuerwehrschule angeboten? 3. Welche der beantragten Lehrgänge wurden nicht genehmigt – aufgeschlüsselt nach den beantragenden Wehren, den Jahren und den einzelnen Lehrgängen? 4. Was waren die Gründe für die Absagen? 5. Was sind die Gründe dafür, dass einzelnen Wehren kein einziger Lehrgang an der Landesfeuerwehrschule genehmigt wurde? 6. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die einzelnen Wehren auch ohne diese Lehrgänge ihren Verpflichtungen nach- kommen können und vor allem auch hinsichtlich künftigen Führungs- und Spezialkräftebedarfs zukunftsfähig aufgestellt sind? 7. Wie hat sich die Zahl der Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer aus den einzelnen Wehren der beiden Landkreise sowie landesweit an der Landesfeuerwehrschule in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 30. September 2014 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 3: Zur Beantwortung der Fragen sind die entsprechenden Tabellen in Anlage 1 und Anlage 2 beigefügt. Sie enthalten die Anzahl der beantragten und zugeteilten Lehrgangsplätze je Aufgabenträger der Landkreise Bad Kreuznach und Birkenfeld. Darüber hinaus enthalten die Tabellen Angaben über zusätzlich erhaltene Lehrgangsplätze, z. B. über die Internet-Restplatzbörse der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule (LFKS). Aus den Tabellen können so die insgesamt den Aufgabenträgern zur Verfügung gestandenen Lehrgangsplätze entnommen werden. Gleichzeitig werden Angaben gemacht über die von diesem Angebot durch die Kommunen tatsächlich genutzten Lehrgangsplätze. Die Daten sind nicht nach Lehrgangsarten aufgeschlüsselt, da die Lehrgangsver waltungssoftware nicht über eine solche Auswertungsmöglichkeit verfügt. Zu Frage 2: Die von der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule angebotenen Lehrgänge sind den Anlagen 3 bis 7 zu entnehmen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Oktober 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Ausführliche Internetausgabe, die Original-Drucksache ist ohne den Abdruck der Anlagen erschienen. Drucksache 16/4017 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Die Zuteilung der Lehrgangsplätze erfolgt über einen Schlüssel, der durch den Arbeitskreis Feuerwehr zusammen mit dem Landesfeuerwehrverband festgelegt wurde. Der Schlüssel ergibt sich aus der Einwohnerzahl und der Fläche der jeweiligen Gebietskörperschaft (Bewertungszahl) sowie dem durch den Aufgabenträger gemeldeten Bedarf. Mithilfe dieses Schlüssels werden die vorhandenen Lehrgangsplätze vergeben. Zu Frage 5: Die Lehrgangsplätze werden anhand des festgelegten Schlüssels den Aufgabenträgern jeweils als Paket zugeteilt. Innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Aufgabenträgers verteilt dieser die Lehrgangsplätze nach eigenem Ermessen an die Lehrgangs teil nehmer beziehungsweise an die einzelnen Wehren. Im Einzelfall kann es unter Umständen vorkommen, dass Aufgabenträger keine Zuteilung erhalten. Dies ergibt sich meist aus der Verkettung von ungünstigen Rand bedingungen wie z. B. dem Bedarf des Aufgabenträgers, der Einwohnerzahl bzw. der Fläche des Aufgabenträgers oder dem Angebot der LFKS. In diesen Fällen findet auf Wunsch des Aufgabenträgers eine Einzelprüfung statt und die LFKS bietet zurück gegebene Lehrgangsplätze vorrangig an, bevor sie in der Internet-Restplatzbörse allen Aufgabenträgern zugänglich gemacht werden. Zu Frage 6: Die Landesregierung misst der Ausbildung der Wehren durch die LFKS einen außer ordentlich hohen Stellenwert zu. Die Wehren sind zwar im Rahmen der Kreisausbildung bis zu einem gewissen Grad befähigt, selbst Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren auszubilden. Um dies jedoch gewährleisten zu können, ist eine vorherige fundierte Aus bildung der ehrenamtlichen Mitarbeiter an der LFKS unerlässlich. Darüber hinaus ist die Ausbildung an der LFKS aber auch hinsichtlich der Führungs- und Spezialkräfteaus - bildung für einen effektiven Brandschutz in Rheinland-Pfalz dringend erforderlich. Die Schule versteht sich nicht nur als Anbieter von Lehrgängen, sondern vielmehr auch als Dienstleister für die Freiwilligen Feuerwehren. Sie ist daher immer bemüht, den Wünschen der Feuerwehren hinsichtlich ihres Bedarfs gerecht zu werden. Zu Frage 7: Insgesamt ist der Bedarf an Lehrgangsplätzen nach einem Hoch 2009 zurückgegangen. Seit 2011 ist der gemeldete Bedarf der Landkreise Birkenfeld und Bad Kreuznach stark rückläufig. Das Lehrgangsangebot der LFKS wurde insgesamt leicht nach unten verändert . Ein genauer Überblick ergibt sich aus den beigefügten Anlagen 8 bis 10. Roger Lewentz Staatsminister 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4017 3 Drucksache 16/4017 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4017 5 Drucksache 16/4017 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4017 7 Drucksache 16/4017 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4017 9 Drucksache 16/4017 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4017 11 Drucksache 16/4017 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 12 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4017 13 Drucksache 16/4017 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 14 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4017 15 Drucksache 16/4017 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 16 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4017 17 Drucksache 16/4017 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 18 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4017 19 Drucksache 16/4017 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 20 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4017 21 Drucksache 16/4017 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 22 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4017 23 Drucksache 16/4017 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 24 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4017 25 Drucksache 16/4017 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 26 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4017 27 Drucksache 16/4017 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 28 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4017 29 Drucksache 16/4017 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 30 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4017 31 Drucksache 16/4017 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 32 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4017 33 Drucksache 16/4017 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 34 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4017 35 Drucksache 16/4017 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 36 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4017 37 Drucksache 16/4017 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 38 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4017 39 A n la g e 10 40 Drucksache 16/4017 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode