Drucksache 16/4026 02. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Kommunal- und Verwaltungsreform im Kreis Neuwied Die Kleine Anfrage 2642 vom 22. September 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Teilt die Landesregierung die von Prof. Dr. Junkernheinrich in seinem Gutachten vorgenommene Bewertung, dass die Ver- bandsgemeinde Dierdorf trotz derUnterschreitung der im Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform geregelten Mindesteinwohnerzahl von 12 000 Einwohnerinnen und Einwohnern aufgrund ihrer Wirtschafts- und Finanzkraft einen hinreichenden besonderen Ausnahmegrund im Sinne des Landesgesetzes vorweisen kann, um nicht fusionieren zu müssen bzw. sie keine Gebietsänderungsbedarf hat? 2. Wie ist der aktuelle Planungsstand der Landesregierung zur Gebietsänderung bzw. Fusion der Verbandgemeinde Bad Hönningen? 3. Wie ist der aktuelle Planungsstand der Landesregierung zur Gebietsänderung bzw. Fusion der Verbandsgemeinde Waldbreitbach? 4. Welche weiteren Verbandsgemeinden im Kreis Neuwied werden von den Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden Wald- breitbach bzw. Bad Hönningen betroffen sein? 5. Wie stehen die jeweiligen konkreten Zeitpläne der Landesregierung bezüglich der Herbeiführung der Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden Bad Hönningen und Waldbreitbach aus? 6. Mit welchen Vertretern aus welchen Verbandsgemeinden und des Landkreises des Kreises Neuwied hat die Landesregierung in den letzten 12 Monaten Gespräche zur Kommunal- und Verwaltungsreform geführt (bitte nach Gesprächsdatum und Vertretern des Kreises bzw. der Verbandsgemeinden aufgeschlüsselt)? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 2. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach § 2 Abs. 3 Satz 2 des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform (KomVwRGrG) vom 28. September 2010 (GVBl. S. 272) können bei Verbandsgemeinden Unterschreitungen der Mindesteinwohnerzahl von 12 000 Einwohnerinnen und Einwohnern aus besonderen Gründen unbeachtlich sein, wenn die Kommunen die Gewähr dafür bieten, langfristig die eigenen und übertrage nen Aufgaben in fachlich hoher Qualität, wirtschaftlich sowie bürger-, sach- und ortsnah wahrzunehmen . § 2 Abs. 3 Satz 3 KomVwRGrG nennt beispielhaft besondere Aus nahmegründe. Dazu gehört die Wirtschafts- und Finanzkraft . Herr Professor Dr. Junkernheinrich hat bei seinen Untersuchungen zur Neugliederung von verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform für die Verbandsgemeinde Dierdorf den besonderen Ausnah megrund der Wirtschafts- und Finanzkraft in Kombination mit Kriterien einer dauer haften Leistungsfähigkeit als erfüllt angesehen . Deshalb ist er nach Maßgabe des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform von keinem eigenen Gebietsänderungsbedarf der Verbandsgemeinde Dierdorf ausgegan gen, obwohl sie den Schwellenwert von 12 000 Einwohnerinnen und Einwohnern un terschreitet. Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur vermag derzeit keinen An haltspunkt für eine unzutreffende Bewertung des Herrn Professors Dr. Junkernheinrich zum Gebietsänderungsbedarf der Verbandsgemeinde Dierdorf zu erkennen. Im Laufe Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Oktober 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4026 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode der weiteren Umsetzung der Kommunal- und Verwaltungsreform wird das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur diese Bewertung des Herrn Professors Dr. Junkernheinrich überprüfen. Entsprechend verfährt das Ministe rium des Innern, für Sport und Infrastruktur mit allen anderen gutachterlichen Bewer tungen zu Gebietsänderungen von verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemein den. Zu den Fragen 2, 3 und 5: Die Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden Waldbreitbach und Bad Hönningen sollen bis zum Jahr 2019 umgesetzt werden. Zu Frage 4: Für die Verbandsgemeinden Waldbreitbach und Bad Hönningen kommt ein Zusam menschluss der beiden Kommunen in Betracht. Ferner können die Gebietsänderun gen der Verbandsgemein den Waldbreitbach und Bad Hönningen unter Beteiligung der Verbandsgemeinden Linz am Rhein, Asbach und Rengsdorf herbeigeführt werden. Die konkreten Gebiets änderungen der Verbandsgemeinden Waldbreitbach und Bad Hönningen werden sich aus umfassenden Abwägungen ergeben. Zu Frage 6: Am 13. August 2014 ist ein Gespräch zwischen Vertretern des Ministeriums des In nern, für Sport und Infrastruktur sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Waldbreitbach über eine Gebietsänderung geführt worden. Des Weiteren hat es am 22. September 2014 ein Gespräch zwischen Vertretern des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur sowie dem Bürgermeister und zwei Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Hönningen über eine Gebietsände rung gegeben. Roger Lewentz Staatsminister