Drucksache 16/4036 06. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Hunsrückspange L 190 Die Kleine Anfrage 2615 vom 15. September 2014 hat folgenden Wortlaut: Das Verkehrsaufkommen in der Gemeinde Rhaunen hat die Belastbarkeitsgrenzen der Straßen und der Bevölkerung schon lange überschritten. Für die nächsten Jahre ist aufgrund der Fertigstellung verschiedener Baumaßnahmen in der Umgebung sowie durch die Eröffnung des Nationalparks ein stetig wachsendes Verkehrsaufkommen zu erwarten. Die Gemeinde Rhaunen hat noch immer keine Umgehung und keine Hunsrückspange, die das höhere Verkehrsaufkommen aufnehmen könnte. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wann wird mit den Bauarbeiten an der seit nunmehr 25 Jahren geforderten Entlastungsstraße L 190 Hunsrückspange begonnen? 2. Seit mehreren Jahren liegt eine Baugenehmigung vor. Warum wurde dennoch nicht mit dem Bau begonnen? 3. Welche Planungsfortschritte wurden in den letzten zweieinhalb Jahren im Süd- und Nordabschnitt erzielt? 4. Durch den Schwerlastverkehr aus den Benelux-Ländern ist mit einem zunehmenden Verkehrsaufkommen in der Region zu rech- nen. Mit welchen Maßnahmen plant die Landesregierung, hierauf zu reagieren? 5. Welche konkreten Entlastungsmaßnahmen sind angedacht? 6. In welchen Umfang stehen finanzielle Mittel zur Verfügung, um die stark beschädigten Straßen in der Gemeinde Rhauen zu er- neuern? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Derzeit kann noch kein konkreter Zeitpunkt für den Beginn von Bauarbeiten an der L 190 Hunsrückspange genannt werden. Zu Frage 2: Für die Ortumgehung Rhaunen besteht das Baurecht, jedoch konnten auch vor dem Hintergrund der Ausfinanzierung bereits laufender Bauvorhaben und der mit Blick auf die Umsetzung der vom Haushaltsgesetzgeber in der Verfassung verankerten Schuldenbremse begrenzten Straßenbaumittel noch keine finanziellen Mittel aus dem Landeshaushalt für einen Baubeginn zur Verfügung gestellt werden. Zu Frage 3: Im Südabschnitt konnte in diesem Jahr die Entwurfsplanung fertiggestellt werden. Im Nordabschnitt werden derzeit Alternativtrassen näher untersucht. Zu Frage 4: Um einen vorwiegend in Ost-West-Richtung eventuell zunehmenden Schwerverkehr aus den Benelux-Ländern aufzunehmen, baut die Landesregierung die großräumigen Straßenverbindungen in der Region vorrangig aus. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Oktober 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4036 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Zu den Entlastungsmaßnahmen zählen insbesondere die B 50/B 327 zwischen Wittlich und Büchenbeuren sowie die B 41 zwischen Birkenfeld und Waldböckelheim. Zu Frage 6: Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit werden Schäden an Landes- und Kreisstraßen in Rhaunen durch den Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach im Rahmen der allgemeinen Unterhaltung und der hierfür bereitgestellten Mittel behoben. Die Beseitigung von Straßenschäden an Gemeindestraßen in Rhaunen obliegt der Gemeinde selbst. In Vertretung: Randolf Stich Ministerialdirektor