Drucksache 16/4046 08. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Kindeswohlgefährdungen in Stadt und Kreis Neuwied Die Kleine Anfrage 2622 vom 16. September 2014 hat folgenden Wortlaut: Etliche Presseberichte in den lokalen Medien machen deutlich, dass es eine starke Zunahme an Kindeswohlgefährdungsmeldungen im Landkreis Neuwied gibt. Der Jugendhilfeausschuss des Kreisjugendamtes hat sich schon mehrfach zu dieser Problematik beraten. Ich bitte darum, die Antworten für die Fragen 1 bis 7 für jedes Kalenderjahr (2009 bis 2014) einzeln aufzulisten. Dies gilt für die Stadt sowie den Landkreis Neuwied. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen hat es in den letzten fünf Jahren pro Jahr in Stadt und Kreis Neuwied gegeben? 2. Wie viele Personalstellen stehen in den beiden Jugendämtern für diese Tätigkeit zur Verfügung und wie viele Fälle bearbeitet der einzelne Mitarbeiter im Durchschnitt? 3. Gibt es in beiden zuständigen Jugendämtern eine Rufbereitschaft für die Wochenenden oder auch für Feiertage und seit wann? 4. Wie viele akute oder latente Kindeswohlgefährdungsmeldungen gab es in den letzten fünf Jahren in Stadt und Kreis Neuwied? 5. In wie vielen Fällen gab es einen Kontakt zu den Eltern, nachdem der Hinweis auf Kindeswohlgefährdung eingegangen ist? 6. In wie vielen Fällen wurde ein Unterstützungsbedarf der Familie oder der Eltern festgestellt? 7. Wie verteilten sich die festgestellten Gefährdungsarten (Vernachlässigung, körperliche Misshandlung, psychische Misshandlung) auf die Zahl der festgestellten Kindeswohlgefährdungen in den letzten fünf Jahren? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 8. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Sicherstellung eines zuverlässigen und qualifizierten Kinderschutzes gehört zu den Kernaufgaben des öffentlichen Jugendhilfeträgers . Ein zentraler Baustein zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes war 2005 die Neueinführung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung in das Achte Sozialgesetzbuch. Der Schutzauftrag des Jugendamtes wurde präziser definiert und die Mitverantwortung der Träger von Einrichtungen und Diensten deutlicher herausgestellt. Mit dem Bundeskinderschutzgesetz 2012 wurden die rechtlichen Grundlagen weiter konkretisiert. Seit dem Jahr 2012 sind die Jugendämter verpflichtet, Daten zum Prozess der Gefährdungseinschätzung nach § 8 a Achtes Sozialgesetzbuch zu erfassen. In Rheinland-Pfalz erfolgte die Erfassung der Hinweise auf Kindeswohlgefährdung im Rahmen des Projektes „Qualitätsentwicklung durch Berichtswesen“ erstmals für das Jahr 2010. Die bundes- und landesweite Erhebung wurde zwischenzeitlich synchronisiert . Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu den Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung aus den einzelnen Kommunen vor, sondern nur landesweite Daten. Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage, wurden daher die Jugendämter des Landkreises und der Stadt Neuwied um entsprechende Informationen gebeten. Für das Jahr 2009 konnten die beiden Kommunen keine Zahlen zur Verfügung stellen, da die Erhebung im Rahmen des landesweiten Berichtswesens erst 2010 gestartet ist. Für das laufende Jahr 2014 liegen noch keine aufbereiteten Informationen vor. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. November 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4046 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 1: *) Änderung der Zählweise. Zu Frage 2: Die Bearbeitung der Kinderschutzverdachtsmeldungen nach § 8 a SGB VIII erfolgt im Rahmen der Personalstellen im Allgemeinen Sozialen Dienst. Die Jugendämter haben hierfür keine eigens ausgewiesenen Personalressourcen. Zu Frage 3: Das Kreisjugendamt Neuwied hat eine Rufbereitschaft, die sämtliche Zeiten außerhalb der regulären Dienstzeiten der Kreisverwaltung abdeckt. Die Rufbereitschaft wird jeweils von zwei Fachkräften für eine Woche wahrgenommen. Das Stadtjugendamt Neuwied hat eine Regelung zur Erreichbarkeit über die Amtsleitung beziehungsweise die Abteilungsleitung der Sozialen Dienste. Zu Frage 4: *) Änderung der Zählweise Zu Frage 5: Zur Frage des Kontaktes zu den Eltern nach dem Hinweis auf Kindeswohlgefährdungen liegen keine differenzierten Daten vor, da es hier Mehrfachnennungen gibt und eine Einzelauswertung auf kommunaler Ebene nicht möglich ist. Zu Frage 6: *) In der Tabelle sind für den Landkreis Neuwied nur ausgewählte Hilfeformen aufgenommen. 2 Anzahl der Kinderschutzverdachtsmeldungen 2009 2010 2011 2012 *) 2013 Jugendamt Landkreis Neuwied – 339 361 347 296 Jugendamt Stadt Neuwied – 135 189 152 146 Anzahl der akuten und latenten Kinderschutzverdachtsmeldungen 2009 2010 2011 2012 *) 2013 Jugendamt Landkreis Neuwied – Akute Kindeswohlgefährdungen – 38 37 40 – Jugendamt Landkreis Neuwied – Latente Kindeswohlgefährdungen – 112 156 94 – Jugendamt Stadt Neuwied – Akute Kindeswohlgefährdungen – 13 34 20 22 Jugendamt Stadt Neuwied – Latente Kindeswohlgefährdungen – 70 73 45 28 Anteil der Fälle mit Unterstützungsbedarf der Familie bzw. der Eltern 2009 2010 2011 2012 *) 2013 Jugendamt Landkreis Neuwied *) – Formlose Betreuung – 28,4 % 44,6 % 27,5 % – – § 31 SGB VIII (Sozialpädagogische Familienhilfe) – 25,1 % 26,0 % 2,0 % – – § 34 SGB VIII (Heimerziehung) – 2,7 % 2,3 % 2,4 % – – § 42 SGB VIII (vorläufige Schutzmaßnahmen) – 12,6 % 8,1 % 6,1 % – Jugendamt Stadt Neuwied – – – 84,2 % 77,2 % Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4046 Zu Frage 7: Irene Alt Staatsministerin 3 Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung (Angaben in %, Mehrfachnennungen sind möglich) 2009 2010 2011 2012 *) 2013 Jugendamt Landkreis Neuwied – Anzeichen für Vernachlässigung – 25,3 % 13,3 % 55,9 % – – Anzeichen für körperliche Misshandlung – 15,9 % 9,2 % 30,7 % – – Anzeichen für psychische Misshandlung – 5,2 % 1,0 % 17,3 % – – Anzeichen für sexuelle Gewalt – 0,0 % 1,0 % 3,9 % – Jugendamt Stadt Neuwied – Anzeichen für Vernachlässigung – – – 49,2 % 41,7 % – Anzeichen für körperliche Misshandlung – – – 30,8 % 33,3 % – Anzeichen für psychische Misshandlung – – – 30,8 % 25,0 % – Anzeichen für sexuelle Gewalt – – – 1,5 % 6,3 %