Drucksache 16/4049 08. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Thomas Weiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Schulbuchausleihe 2014 Die Kleine Anfrage 2624 vom 16. September 2014 hat folgenden Wortlaut: Die vom Land den Kommunen auferlegte Organisation der Schulbuchausleihe führt angesichts des starken Interesses der Eltern und entgegen den Vorgaben des Konnexitätsprinzips offenbar bei Kommunen zu enormen organisatorischen und finanziellen Belas - tungen. Die Anfrage hat zum Ziel, durch vergleichende Gegenüberstellung der Organisation ein „best-practice-Modell“ zu erkennen und herauszufinden, ob das Konnexitätsprinzip eingehalten wird. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist die Schulbuchausleihe in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten organisiert? 2. Wie viele Eltern (absolut und prozentual) haben 2014 von dieser Möglichkeit (getrennt nach Kreisen und kreisfreien Städten) Gebrauch gemacht? 3. Wann findet die Ausgabe der Schulbücher jeweils statt: in den Schulferien, in den ersten Ferientagen oder in einem Schnitt-Zeit- raum Ende der Schulferien und in den ersten Schultagen? 4. Wo findet die Schulbuchausleihe statt – dezentral in den Schulen oder zentral in (ggf. angemieteten) Hallen? 5. Wie viele ehrenamtliche und hauptamtliche Helfer werden jeweils eingesetzt? 6. Welche Kosten entstehen den Kommunen durch die Schulbuchausleihe und welchen Anteil trägt davon jeweils das Land? 7. In welchen Kreisen und kreisfreien Städten ist nach Ansicht der Landesregierung die Organisation bestmöglich und ohne Mehr- kosten für die Kommune gelungen? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 8. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Seit Einführung des Systems der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz im Schuljahr 2010/2011 sind die Teilnahmezahlen und Teilnahmequoten insgesamt kontinuierlich gestiegen. Dieser positive Trend setzt sich auch im Schuljahr 2014/2015 fort. So nehmen zu Beginn des aktuellen Schuljahres rund 250 000 Schülerinnen und Schüler an der Schulbuchausleihe teil. Dies entspricht einer Teilnahmequote von 57 Prozent. Insbesondere in den Bereichen der Sekundarstufe II und der berufsbildenden Schule konnten im Vergleich zum Vorjahr deutliche Zuwächse von jeweils fünf Prozent erzielt werden. Die Zahlen für das Schuljahr 2014/2015 belegen erneut, dass die Landesregierung mit der Einführung des Ausleihsystems ihr primäres Ziel – die finanzielle Entlastung der Eltern rheinland-pfälzischer Schülerinnen und Schüler – erreichen konnte. Zu den Fragen 1, 4, 5 und 7: Gemäß § 6 Abs. 1, S. 1 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln (LernMFrhAuslV) obliegt die Durchführung der Lernmittelfreiheit und der entgeltlichen Ausleihe den Schulträgern. Hierbei arbeiten die Schulträger und die Schulen nach § 6 Abs. 1, S. 2 LernMFrhAuslV in allen Fragen der Organisation des Ausleihverfahrens eng zusammen und treffen die erforderlichen Absprachen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. November 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4049 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dem einzelnen Schulträger steht bei der Umsetzung der Schulbuchausleihe eine Organisationsfreiheit zu, die sich auch in der Konnexitätsvereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden aus dem Jahr 2010 zur Schulbuchausleihe widerspiegelt und – soweit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur bekannt – unterschiedlich wahrgenommen wird. Beispielsweise schließen einige Schulträger zur Erfüllung einzelner oder mehrerer Aufgaben Dienstleistungsverträge mit Unternehmen der Privatwirtschaft ab, wohingegen andere diese Aufgaben vollständig durch eigenes Verwaltungspersonal umsetzen . Detaillierte Angaben über die konkrete Organisation der Schulbuchausleihe durch die Schulträger, insbesondere die Lernmittelverwahrung und den Personaleinsatz, liegen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur nicht vor. Wie sich dem Jahresbericht 2014 des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz entnehmen lässt, hat der Rechnungshof im Rahmen seiner Prüfung der Schulbuchausleihe auch den durch das Ausleihsystem resultierenden Mehraufwand analysiert. Nach Einschätzung des Rechnungshofs ist demnach zur Deckung der Mehrkosten eine Pauschale von 12,00 € je Teilnahme an Grundschulen und 14,00 € je Teilnahme an weiterführenden Schulen sachgerecht (vgl. hierzu auch die Antwort auf Frage 6). Zu Frage 2: Die Erhebung von Teilnahmezahlen und -quoten erfolgt immer schuljahresbezogen. Die Teilnahmesituation in den 24 Landkreisen und 12 kreisfreien Städten des Landes für das Schuljahr 2014/2015 kann der Anlage entnommen werden. Zu Frage 3: Der jährlich veröffentlichte, verbindliche Zeitplan des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur zur Schulbuchausleihe gibt den Schulträgern lediglich auf, spätestens in der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die individuellen Lernmittelpakete auszugeben. Allerdings haben die Schulträger – im Rahmen der oben dargestellten Organisationsfreiheit – die Möglichkeit, die Lernmittelausgabe bereits zu einem früheren Zeitpunkt durchzuführen. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten für Eingangsklassen und einjährige Bildungsgänge an berufsbildenden Schulen, da hier oft erst zu Schuljahresbeginn feststeht, welche der an der Schule angemeldeten Schülerinnen und Schüler tatsächlich die Schule besuchen. In diesen Fällen kann die Lernmittelausgabe erst nach den Sommerferien erfolgen. Zu Frage 6: Den Schulträgern kommen im Rahmen der Schulbuchausleihe verschiedene Aufgaben zu. Beispielsweise müssen die in der Schulbuchausleihe eingesetzten Lernmittel inventarisiert, verwahrt, paketiert und ausgegeben werden. Den hierdurch verursachten Verwaltungsaufwand gleicht das Land den Schulträgern nach § 9 LernMFrhAuslV durch Gewährung einer Verwaltungskostenpauschale aus. Da es sich hierbei um eine pauschale Erstattung handelt, erhebt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur keine Angaben über konkrete Kosten einzelner Schulträger im Bereich der Schulbuchausleihe. Gemäß der ursprünglichen Vereinbarung aus dem Jahr 2010 wurde den Schulträgern bisher für jede am Ausleihsystem teilnehmende Schülerin bzw. für jeden teilnehmenden Schüler eine Verwaltungskostenpauschale von 7,50 € bzw. 9,00 € gezahlt. Zwischenzeitlich wurde das System der Schulbuchausleihe durch den Rechnungshof Rheinland-Pfalz geprüft. Hierbei hat der Rechnungshof auch die Höhe der bisher vom Land an die Schulträger gezahlten Verwaltungskostenpauschale in den Blick genommen und konkrete Empfehlungen zur Anhebung der Pauschalsätze abgegeben. Im Rahmen der auf die Vorlage der Prüfungsmitteilungen des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz aufbauenden Gespräche haben sich das Land Rheinland-Pfalz und die kommunalen Spitzenverbände im Mai 2014 insbesondere darauf verständigt, dass den Schulträgern rückwirkend ab dem Schuljahr 2012/2013 bis zum Schuljahr 2016/2017 die vom Rechnungshof ermittelte Verwaltungskostenpauschale von 12,00 € bzw. 14,00 € je Teilnahme gewährt wird. Im Schuljahr 2016/2017 wird eine Revision der Verwaltungskosten mit Wirkung zum Schuljahr 2017/2018 erfolgen. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4049 3 Anlage Stand: 25. September 2014 Drucksache 16/4049 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Stand: 25. September 2014