Drucksache 16/4055 09. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Hedi Thelen und Michael Wäschenbach (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Haltung der Landesregierung zur Freigabe von Marihuana Die Kleine Anfrage 2665 vom 25. September 2014 hat folgenden Wortlaut: Nach aktuellen Presseberichten von Anfang September 2014 hat die Vorsitzende der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Katrin Göring-Eckardt, die Legalisierung von Marihuana gefordert. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie steht die Landesregierung zur Legalisierung von Marihuana? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die gesundheitlichen Folgen einer Legalisierung von Marihuana? 3. Inwieweit vertreten Regierungsmitglieder die Forderung nach einer Legalisierung von Marihuana? 4. Inwieweit tritt die Landesregierung Forderungen nach einer Legalisierung von Marihuana entgegen? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 8. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das drogenpolitische Ziel der Landesregierung war und ist weder die Verharmlosung noch die straflose Freigabe von Drogen. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Landesregierung konsequent für eine nachhaltige Drogenpolitik ein. Das wiederum bedeutet eine fortlaufende, sorgfältige und auch kritische Auseinandersetzung mit der gesamten Problematik, insbesondere durch Aufklärung , Prävention und Hilfe. Diese Haltung der Landesregierung spiegelt sich auch im Koalitionsvertrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Wahlperiode von 2011 bis 2016 wider. Darin heißt es zum Thema „Drogenpolitik“: „Wir setzen in der rheinland-pfälzischen Drogenpolitik vor allem auf Prävention, Vermeidung der Kriminalisierung von Konsu - menten sowie Teilhabe und Hilfe für Suchtkranke. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Genuss- und Suchtmitteln setzt eine ganzheitliche und objektive Aufklärung über deren Wirkung und Risiken voraus. Wir werden die Prävention in der Suchthilfe sicherstellen. Dabei werden wir alle Formen von Suchtgefährdungen im Blick behalten, wie Spiel- oder Alkoholsucht. Ambulante Strukturen sollen erhalten bleiben. Im Angebot stationärer Therapieangebote soll stärker getrennt werden zwischen Jugend - lichen und Erwachsenen. Wir werden die Drogenersatztherapie in der Fläche sicherstellen. Wenn aus der Drogenhilfe konkrete Bedarfe für Konsumräume angemeldet werden, werden wir auf die Kommunen zugehen, um mit ihnen gemeinsam Lösungswege zu entwickeln. Wie werden die Modellversuche zu Präventions- und Behandlungsstrategien im Strafvollzug auswerten und bedarfsgerecht weiterentwickeln.“ Weiter heißt es unter der Überschrift „Opferhilfe, Zeugenschutz und Mediation“: „Um die Justiz zu entlasten und Gelegenheitskonsumenten zu entkriminalisieren, werden wir die Eigenbedarfsgrenzen für Cannabis wieder auf den Stand von 2007 anheben.“ Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. November 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4055 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode In Umsetzung der Koalitionsvereinbarung ist die Richtlinie zur Anwendung von § 31 a des Betäubungsmittelgesetzes in Betäubungsmittelsachen betreffend Haschisch und Marihuana überarbeitet worden. Mit Rundschreiben des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 20. Januar 2012 ist die Eigenbedarfsgrenze sodann von sechs auf zehn Gramm angehoben worden. Das Rundschreiben ist am 15. Februar 2012 in Kraft getreten. Forderungen nach einer Legalisierung von Cannabis (Marihuana und Haschisch) enthält der Koalitionsvertrag nicht. Zu Frage 2: Cannabis wird nahezu ausschließlich in Form von Marihuana (Cannabisblüten) und Haschisch (Cannabisharz) konsumiert. In der Regel werden diese Produkte geraucht. Die Wirkung tritt relativ schnell ein. Bestehende Gefühle oder Stimmungen werden verstärkt . Unerwünschte Nebeneffekte sind u. a. Denkstörungen, erhöhter Blutdruck, Augenrötung und Übelkeit. Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit haben Petersen und Thomasius ein systematisches Review international publizierter Studien von 1996 bis 2006 durchgeführt und kommen zu folgenden Ergebnissen: – Bei regelmäßigem, intensivem Cannabiskonsum können Beeinträchtigungen im Bereich des Lernens und des Gedächtnisses auf- treten, die auch noch Tage nach der Intoxikation andauern. – Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten weisen ein erhöhtes Risiko für depressive Symptome und Suizidalität auf. – Im Kontext mit längerfristigem intensivem Cannabiskonsum entstehen häufig Abhängigkeitssyndrome, die auch körperliche Symptome umfassen. – Bei vulnerablen Personen führt Cannabiskonsum zu einer früheren Manifestation der schizophrenen Symptomatik. – Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten weisen bei einem frühen Konsumbeginn ein erhöhtes Risiko für den Konsum wei- terer illegaler Drogen auf. – Die Risiken des Cannabiskonsums sind insbesondere bei regelmäßigem Konsum im Alter unter 16 Jahren größer als bislang an- genommen. Die Ergebnisse zeigen, dass es keinen risikoarmen Konsum von Cannabis gibt. Gesundheitspolitisches Ziel ist es daher, den Konsum von Cannabisprodukten zu reduzieren. Zu Frage 3: Entsprechende Forderungen oder Äußerungen sind nicht bekannt. Zu Frage 4: Es besteht keine Veranlassung, Forderungen nach einer Legalisierung von Marihuana entgegenzutreten. Diese sind vielmehr Ausfluss der im Grundgesetz verankerten Meinungsfreiheit und vermögen die unter Ziffer 1 dargestellte Haltung der Landesregierung zu dieser Thematik nicht infrage zu stellen. Jochen Hartloff Staatsminister