Drucksache 16/4061 10. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Ausbau der B 42 im Bereich der Einfahrt zur Ortsgemeinde Leubsdorf Die Kleine Anfrage 2643 vom 22. September 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Zeitplan der Ausbaumaßnahmen der B 42 im Einfahrtsbereich der Ortsgemeinde Leubsdorf? 2. Bleibt es bei dem von der Landesregierung in Drucksache 15/4714 beschriebenen Ausbaus der B 42 im Bereich der Ortsgemeinde Leubsdorf in der damals beschriebenen Form? 3. Falls nicht, welche Änderungen haben sich in der Ausbaumaßnahme ergeben? 4. Wie weit ist die Landesregierung im Rahmen des von ihr in Drucksache 15/4714 genannten notwendigen Abstimmungsverfah- rens mit der Einholung der fehlenden Bauerlaubnisse? 5. Hat die Landesregierung die in Drucksache 15/4714 beschriebenen Abstimmungsgespräche mit der Bahn geführt und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 6. Wann wird die Umsetzung der Maßnahme erfolgen? 7. Wie verhält sich die Kostenaufteilung der Ausbaumaßnahme auf Bund und Land? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 8. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 6: Es ist vorgesehen, die Maßnahme in zwei Teilabschnitten (Bauanfang bis etwa zum Knotenpunktsanfang B 42/Hauptstraße und von dort bis zum Bauende) durchzuführen. Mit dem Ausbau des ersten Teilabschnitts soll vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Jahr 2015 begonnen werden. Die Arbeiten erfolgen unter halbseitiger Sperrung und werden je Abschnitt rund fünf Monate in Anspruch nehmen. Derzeit laufen diesbezügliche Abstimmungsgespräche mit der Bahn. Aufgrund der bereits vorab eingeholten wasserrechtlichen Genehmigung konnte das Bauwerk über den „Leubsdorfer Bach“ bereits Ende 2013 erneuert werden. Zu den Fragen 2 und 3: Die Ausbauplanung der B 42 im Bereich der Ortsgemeinde Leubsdorf entspricht den Ausführungen in der Kleinen Anfrage 3022 (Drucksache 15/4714). Zu den Fragen 4 und 5: Die Bauerlaubnisse für die Gesamtmaßnahme – bis auf die der Bahn – liegen vor. Die Bahn hat grundsätzlich ihre Zustimmung bzw. das Einverständnis und die Bereitschaft zum Verkauf – mit Auflagen – signalisiert. Weitere Abstimmungen und Vereinbarungen mit der Bahn sind noch erforderlich. Für den ersten Bauabschnitt wurde ein „Entbehrlichkeitsbescheid der Planfeststellung/Plangenehmigung“ mit Datum vom 25. Juni 2012 erlassen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. November 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4061 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 7: Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Bundesmaßnahme, insofern ist die Bundesrepublik Deutschland Kostenträger. Der Knotenpunktausbau geht komplett zulasten des Bundes, da hier die sogenannte „Bagatellklausel“ für die am Knoten anschließende Gemeindestraße greift und die Gemeinde insofern aufgrund des im Verhältnis geringeren Verkehrs keinen Kostenanteil tragen muss. Die Gemeinde ist allerdings Kostenträger für die neu anzulegenden Gehwege. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär