Drucksache 16/4068 10. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Bundesautobahn 3: Hinweisschilder Verkehrsabschnitt Neuwied – Bad Honnef/Linz Die Kleine Anfrage 2628 vom 18. September 2014 hat folgenden Wortlaut: Auf der Bundesautobahn 3 auf dem Streckenabschnitt Neuwied bis Bad Honnef/Linz besteht ein Tempolimit von 100 km/h. Dieses Tempolimit wird jedoch auf dem Streckenabschnitt etwa in Höhe der Ortsgemeinde Rüddel aufgehoben. Etwa 500 Meter weiter wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit jedoch wieder begrenzt. Dies hat zur Folge, dass ortsunkundige Autofahrer häufig in diesem kurzen, ca. 500 Meter langen Teilstück beschleunigen und kurz darauf wieder abbremsen – und eine mögliche Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer verursachen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass auf das beschriebene kurze Teilstück ohne Geschwindigkeitsbegrenzung verzichtet werden kann? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 10. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Der angefragte Streckenbereich der A 3 befindet sich im Wiedtal auf Höhe der Ortslage Rüddel bei Betr.-km 47,430 zwischen den Anschlussstellen Neustadt/Wied und Bad Honnef/Linz und weist eine fahrstreifenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 60/100/100 km/h sowie darüber hinaus ein Lkw-Überholverbot in der Gefällstrecke zur Wiedtalbrücke auf. Im nachfolgenden Streckenbereich ist die Geschwindigkeit für Pkw wieder auf 130 km/h und für Lkw auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h anzuheben. Gleichzeitig ist das Lkw-Überholverbot zu beenden. Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen zur Aufstellung von Verkehrszeichen sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der entsprechenden Verwaltungsvorschrift (VwV) verbindlich geregelt. Danach ist eine Kombination von Aufhebungszeichen und neuen Streckenverbotszeichen (hier: Tempo 130 km/h) nicht erlaubt und muss an zwei unabhängigen Schilderstandorten umgesetzt werden. Sie dürfen zudem nicht dicht hintereinander folgen. Zwischen Pfosten, an denen solche Verkehrszeichen gezeigt werden, sollte vielmehr ein so großer Abstand bestehen, dass der Verkehrsteilnehmer bei der dort gefahrenen Geschwindigkeit Gelegenheit hat, die Bedeutung der Verkehrszeichen nacheinander zu erfassen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 130 km/h ist bei Kilometer 47,310 aufgestellt. Der Abstand beträgt daher nicht wie in der Kleinen Anfrage beschrieben 500 m, sondern lediglich 120 m. Der dortige Streckenabschnitt ist zudem übersichtlich. Den Verkehrsteilnehmern ermöglicht dies ein rechtzeitiges, verantwortbares und angepasstes Geschwindigkeits- und Verkehrsverhalten. In Vertretung: Randolf Stich Ministerialdirektor Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. November 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode