Drucksache 16/4075 14. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Maßnahmenpaket gegen Bahnlärm – geplante Maßnahmen im Kreis Neuwied Die Kleine Anfrage 2644 vom 22. September 2014 hat folgenden Wortlaut: Am 15. September 2014 hat der Beirat „Leiseres Mittelrheintal“ in seiner Sitzung in Lorch ein Maßnahmenpaket gegen Bahnlärm beschlossen. Vertreter des Landes Rheinland-Pfalz sind Mitglieder des Beirates. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen aus dem beschlossenen Maßnahmenpaket sind nach Kenntnis der Landesregierung entlang der Bahnstrecke im Kreis Neuwied geplant (bitte nach Maßnahmenart und Streckenabschnitt bzw. anliegenden Ortsgemeinde/Stadt aufgeschlüsselt )? 2. Wie ist der Zeitplan zur Umsetzung der Maßnahmen? 3. Wie hoch sind die geschätzten Kosten für die Maßnahmen im Kreis Neuwied? 4. In welcher Höhe wird sich das Land an den Kosten für die Maßnahmen im Kreis Neuwied beteiligen? 5. Wie beurteilt die Landesregierung den Wirkungsgrad der geplanten Maßnahmen bezüglich einer Reduzierung des Bahnlärms im Kreis Neuwied? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Gebiet der Machbarkeitsuntersuchung über zusätzliche Maßnahmen zur Lärm minderung an der Infrastruktur der Bahnstrecken im Mittelrheintal, die namens des Beirats „Leiseres Mittelrheintal“ von der DB Netz AG beauftragt war, umfasst aus dem Bereich des Landkreises Neuwied die Ortsgemeinde Leutesdorf. Die Untersuchung wurde vom Beirat in seiner Sitzung am 15. September 2014 zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss zur Umsetzung wurde entgegen der Annahme der Fragestellerin nicht gefasst. Für die Ortslage Leutesdorf wurden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: Die Angaben in der Tabelle stützen sich auf den Bericht zur Machbarkeitsunter suchung. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. November 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Maßnahmenart Kilometer Länge in Meter Akustisches Schleifen keine Angabe 6 673,0 Schienenstegdämpfung 128 193 bis 129 644 1 450,3 Schienenstegdämpfung 128 194 bis 129 643 1 448,0 Schienenstegdämpfung 127 469 bis 128 154 684,3 Schienenstegdämpfung 127 469 bis 128 156 686,1 Schallschutzwand (Geländer) 129 279 bis 129 570 291,0 Schallschutzwand 127 729 bis 128 166 437,0 Schallschutzwand 128 778 bis 129 278 501,0 Schallschutzwand 129 241 bis 129 654 414,0 Drucksache 16/4075 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Ein konkreter Zeitplan zur Umsetzung besteht wegen der derzeit offenen Finanzierungs frage noch nicht. Unter der Annahme, dass die Finanzierungsfrage geklärt werden kann, bedarf der Einbau von Dämmelementen an der Schiene aus Gründen der fahr - plantechnischen Vorbereitung mindestens ein Jahr. Der Bau von Lärmschutzwänden benötigt aufgrund der dafür erforderlichen Planfeststellungsverfahren einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren. Zu Frage 3: Die geschätzten Kosten für die unter Nr. 1 aufgeführten Schallschutzmaßnahmen belaufen sich auf 4 459 096 Euro. Die Kalkulation beinhaltet nur die Erstellungskosten (ohne Planungskosten). Zu Frage 4: Eine Beteiligung des Landes an den Kosten der Lärmsanierungsmaßnahmen ist nicht vorgesehen, da es sich um eine ausschließliche Aufgabe des Bundes und der DB AG handelt. Zu Frage 5: Durch das nach der Untersuchung vorgesehene regelmäßige akustische Schleifen der Schienen sind ebenso wie durch das Anbringen von Schienensteg dämpfern Pegelminderungen von bis zu drei Dezibel möglich. Die Wirkung von Lärmschutz wänden kann nicht pauschal beziffert werden, da diese von der Entfernung zum Gleis und den Abständen zu den einzelnen Wohngebäuden abhängt und hierbei auch auf die einzelnen Stockwerke unterschiedlich ausfällt. In Bezug auf das Jahr 2020, unter Berücksichtigung des Prognoseverkehrs 2025 und einer vollständigen Um rüstung aller Güterwagen auf Verbundstoffbremsen werden mit der Untersuchung Pegelminderungen ermittelt, die überwiegend im Bereich sechs bis neun Dezibel liegen. Allerdings ist aufgrund des prognostizierten Zuwachses des nächtlichen Zugverkehrs infolge der zusätzlichen Einzelschallereignisse nicht auszuschließen, dass die nächtlichen Belastungen zunehmen. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär