Drucksache 16/4079 13. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Erstellung von Bewirtschaftungsplänen in Natura-2000-Gebieten Die Kleine Anfrage 2632 vom 19. September 2014 hat folgenden Wortlaut: Laut Aussage des Koalitionsvertrages sollen die Bewirtschaftungspläne für Natura-2000-Gebiete bis zum Ende der Legislaturperiode erstellt und zur Grundlage der Bewirtschaftung gemacht werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Auf welchem rechtlichen und inhaltlichen Hintergrund beruht die Erstellung der Bewirtschaftungspläne in Natura-2000- Gebieten? 2. Wieso hat sich die Landesregierung bisher so stark für eine beschleunigte Erstellung dieser Pläne eingesetzt? 3. Wie viele und welche Bewirtschaftungspläne waren bis zum Beginn der 16. Wahlperiode für Natura-2000-Gebiete erstellt worden? 4. Wie viele und welche Bewirtschaftungspläne sind seit Beginn der 16. Wahlperiode (seit Mai 2011, bitte tabellarische Übersicht) erstellt worden? 5. Welche Bewirtschaftungspläne müssen bis zum Ende dieser Wahlperiode noch erstellt werden (bitte tabellarische Übersicht)? 6. In welchen Haushaltstiteln und mit welchen Haushaltsmitteln wurde bisher die Erstellung der Bewirtschaftungspläne gefördert (bitte tabellarische Übersicht)? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 9. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Grundlage für die Erstellung von Bewirtschaftungsplänen in Natura-2000-Gebieten ist § 25 Abs. 2 Satz 4 Landesnaturschutzgesetz (LNatschG). Die Vorschrift dient der Umsetzung des Artikel 6 Abs. 1 der FFH-Richtlinie und des Art. 3 der Vogelschutzrichtlinie. Zu Frage 2: Die Erstellung von Bewirtschaftungsplänen und ihre Umsetzung in den Natura-2000-Gebieten dient dem Ziel der genannten europäischen Richtlinien, die natürlichen Lebensräume sowie die wild lebenden Tiere und Pflanzen in den Schutzgebieten zu erhalten. Die vollständige Umsetzung von Natura 2000 ist ein wesentlicher Baustein der EU-Biodiversitätsstrategie 2020. Zu Frage 3: Bis zum Beginn der 16. Wahlperiode wurden für die in der Anlage 1 genannten Natura-2000-Gebiete Bewirtschaftungspläne fertiggestellt . Für 49 Gebiete wurde die Erstellung von Entwürfen beauftragt. Zu den Fragen 4 und 5: Die seit Beginn der 16. Wahlperiode fertiggestellten oder im Entwurf vorliegenden Bewirtschaftungspläne ergeben sich aus der Anlage 2. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 5. November 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4079 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 6: Die Finanzierung der Bewirtschaftungspläne erfolgt mit Landesmitteln aus Kapitel 14 02 Titel 526 31 mit einer 50%igen Kofinanzierung aus dem ELER-Fonds (Programm PAUL, Maßnahme 323.2.) Einige wenige Pläne werden ausschließlich aus Kapitel 14 02 Titel 526 31 finanziert. Ulrike Höfken Staatsministerin 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4079 3 Anlage Drucksache 16/4079 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4079 5 Drucksache 16/4079 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4079 7 Drucksache 16/4079 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 8