Drucksache 16/4081 13. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Umsetzung der Bewirtschaftungspläne in Natura-2000-Gebieten Die Kleine Anfrage 2633 vom 19. September 2014 hat folgenden Wortlaut: Bis zum Ende der Legislaturperiode sollen flächendeckend die Bewirtschaftungspläne für die Natura-2000-Gebiete vorliegen. Danach gilt es die Umsetzung dieser Bewirtschaftungspläne in Angriff zu nehmen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Gab es bisher Probleme bei der Erstellung der Bewirtschaftungspläne? 2. In welcher Form werden die schon erstellten Bewirtschaftungspläne umgesetzt? Liegen hier schon konkrete Erfahrungen vor? 3. Welche Schwierigkeiten erwartet die Landesregierung bei der Umsetzung der Bewirtschaftungspläne (personell, inhaltlich, finanziell) und wie möchte sie diesen begegnen? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 9. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Land Rheinland-Pfalz stellt zurzeit für seine Natura-2000-Gebiete Bewirtschaftungspläne (BWP) auf, die die naturschutzfachlichen Besonderheiten herausstellen und ein Maßnahmenkonzept zur angepassten Bewirtschaftung aufzeigen. Der Bewirtschaftungsplan dient zur Umsetzung des Artikels 6 der FFH-Richtlinie und Artikel 3 der Vogelschutzrichtlinie. In Rheinland-Pfalz sind die Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGDen) mit der Aufstellung der BWP beauftragt. Im Jahr 2011 konnte unter Zuhilfenahme von ELER-Mitteln die Erstellung der BWP so organisiert werden, dass bis zum Ende der Legislaturperiode für 168 Natura-2000-Gebiete fertige Bewirtschaftungspläne oder Entwürfe vorliegen werden. Von der Erstellung der restlichen neun Pläne konnte abgesehen werden. Hierbei handelt es sich vor allem um Naturschutzgebiete mit Natura 2000 kompatiblem Pflege- und Entwicklungsplan oder um Flussabschnitte, die zum größten Teil über die Wasserrahmenrichtlinienplanung abgedeckt werden. Die Erstellung wurde in zwei Schritte geteilt. Der erste Schritt beinhaltet die Erstellung von BWP-Entwürfen. Dieser wurde an Planungsbüros vergeben. Um Synergieeffekte zu nutzen, wurden für die Planungsbüros landesweit einheitliche Vorgaben für Inhalt, Layout und Beteiligung der Akteure im Plangebiet erarbeitet. Der zweite Schritt, die eigentliche Festlegung der geplanten Maßnahmen, erfolgt im Benehmen mit den kommunalen Planungsträgern unter Beteiligung der Betroffenen. Danach werden die Bewirtschaftungspläne von den oberen Naturschutzbehörden ortsüblich und im Internet bekannt gemacht. Um diesen zweiten Schritt zu vereinfachen, wurden die Planungsbüros beauftragt, die Belange der Landnutzer schon bei der Entwurfserstellung zu berücksichtigen. Zusätzlich wurde zur Effizienzsteigerung der Beteiligung eine Internetinformationsplattform, unter www.naturschutz.rlp.de, konzipiert. Eine weitere Prozessoptimierung ist hier nicht möglich. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. November 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4081 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: In § 25 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) ist festgelegt, dass die Durchführung der notwendig werdenden Einzelmaßnahmen zur Umsetzung des Bewirtschaftungsplans vorwiegend durch vertragliche Vereinbarungen erfolgen soll. Die vorliegenden BWP-Entwürfe werden derzeit mithilfe von Vertragsnaturschutzmaßnahmen, Ersatzzahlungsprojekten, Natur - schutzgroßprojekten, der verstärkten Steuerung von Kompensationsmaßnahmen in Natura-2000-Gebieten und mittels Naturschutzmaßnahmen des Landes umgesetzt. Im Staatswald wird die Forsteinrichtungsplanung auf die BWP abgestimmt. Ab 2015 stehen zusätzlich ELER-Mittel für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verfügung. Die systematische Umsetzung der Maßnahmen erfolgt derzeit vor allem durch die Vertragsnaturschutzberater und die Biotopbetreuer . Da es sich um vertragliche Vereinbarungen handelt, die mit den Nutzern individuell abgestimmt werden, können auch vorgezogene Maßnahmen aus den BWP–Entwürfen umgesetzt werden. Mit diesem systematischen-kooperativen Ansatz konnten bis dato gute Erfolge erzielt werden. Zu Frage 3: Das Land Rheinland-Pfalz ist verpflichtet, für den Erhalt oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensraumtypen oder Tier- und Pflanzenarten sowie der Vogelarten und ihrer Lebensräume zu gewährleisten. Dieser großen Herausforderung begegnen wir mit verschiedenen Umsetzungsinstrumenten (siehe Antwort zu Frage 2). Durch die Aufstockung der Haushaltsmittel für Naturschutzmaßnahmen im derzeitigen Doppelhaushalt konnte mit der Umsetzung der sogenannten „dringlichen Sofortmaßnahmen“ begonnen werden. Da es sich hierbei um Zusatzmaßnahmen handelt, wird bereits jetzt ein erhöhter Aufwand zur fachlichen Steuerung, Koordinierung und Abwicklung deutlich. Ab 2015 stehen für die Umsetzung weiterer Maßnahmen aus der BWP zusätzlich ELER-Mittel bereit. Diese zusätzlichen Maßnahmen bedürfen nicht nur einer fachlichen Steuerung, sondern bedingen auch einen hohen Verwaltungsaufwand (Antragswesen, Ausschreibungen, EU-Kontrollen, Berichtspflichten). Dieser Verwaltungsaufwand wird, koordiniert vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, möglichst gering gehalten, ist aber durch EU-Vorgaben nicht weiter reduzierbar. Die BWP zeigen die Notwendigkeit von Maßnahmen klar auf. Wie in der Antwort zu Frage 2 dargestellt, setzt die Landesregierung bei der Umsetzung der Maßnahmen vorrangig auf vertragliche Vereinbarungen. Es kann derzeit noch nicht genau abgeschätzt werden, in welchem Umfang dieses Angebot angenommen werden wird. Sollte eine unerwartet hohe Nachfrage entstehen, könnte aufgrund begrenzter finanzieller Mittel eine zeitliche Staffelung von Maßnahmen notwendig werden. Die Fortführung der bis dato erfolgreichen Maßnahmenumsetzung ist abhängig vom Ergebnis der Haushaltsberatungen. Ulrike Höfken Staatsministerin