Drucksache 16/4086 14. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Kinderarmut in Stadt und Kreis Neuwied Die Kleine Anfrage 2635 vom 19. September 2014 hat folgenden Wortlaut: Nach Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerks sind derzeit rund 2,8 Millionen Kinder und Jungendliche in Deutschland von Armut betroffen. Die Armutsgefährdungsquote rheinland-pfälzischer Kinder liegt mit 18,4 Prozent sogar über dem Durchschnitt der westdeutschen Länder. In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass über 117 000 Kinder in Rheinland-Pfalz armutsgefährdet sind. Hierzu kommt, dass die Zahl der Kinder in der Grundsicherung für Arbeitssuchende erheblich ist. Im Jahr 2013 waren es rund 61 400 Kinder in Alter unter 15 Jahren. Bund und Land versuchen, durch unterschiedliche Sozialleistungen Kinderarmut zu bekämpfen. Darunter fallen unter anderem das Sozialgeld für Kinder, der Kinderzuschlag, das Wohngeld für Haushalte mit Kindern, die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskos - ten, der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende, das höhere Arbeitslosengeld für Arbeitslose mit Kindern sowie die zusätzlich ehe- und familienbezogenen Leistungen in der Alterssicherung. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Ich bitte darum, die Frage 1 bis 7 jeweils nach den einzelnen Verbandsgemeinden und der Stadt Neuwied getrennt zu beantworten. 1. Wie hoch ist die aktuelle Armutsrisikoquote von Familien in Stadt und Kreis Neuwied (bitte nach Familienstand aufschlüsseln)? 2. Wie hoch ist die Quote der Empfängerinnen und Empfänger von Mindestsicherungen in Stadt und Kreis Neuwied? 3. Wie viele Familien aus Stadt und Kreis Neuwied mit Kindern unter 15 Jahren waren in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013 auf Transferleistungen aus dem SGB II angewiesen? 4. Wie viele Familien hatten in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013 Anspruch auf Kinderzuschlag nach § 6 a BKGG, und wie viele Anträge wurden tatsächlich gestellt bzw. wie viele wurden abgelehnt? 5. Wie hoch ist die Quote der von Kinderarmut Betroffenen in Stadt und Kreis Neuwied? 6. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um Kinderarmut in Stadt und Kreis Neuwied zu reduzieren? 7. Welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Kinderarmut in Stadt und Kreis Neuwied zu bekämpfen? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Wie bereits in der Antwort zu der Kleinen Anfrage 2405 *) ausgeführt, erlaubt der Mikrozensus aufgrund seines begrenzten Stichprobenumfangs keine verlässlichen Aussagen zu Armutsrisikoquoten auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. November 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 16/3758. Drucksache 16/4086 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 2.: Eine eigenständige soziale Leistung der sozialen Mindestsicherung gibt es nicht. Vielmehr werden unter dem Begriff der sozialen Mindestsicherung folgende soziale Leistungen zusammengefasst: – Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende); – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII; – laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII – „Sozialhilfe“ im engeren Sinne; – Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; – Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz. Den weitaus größten Teil der Mindestsicherungsleistungen bildet die Grundsicherung für Arbeitsuchende (rund 80 Prozent). Aus methodischen Gründen ist ein Nachweis von Mindestsicherungsquoten unterhalb der Kreisebene nicht möglich. Auf Kreisebene können aber mit Ausnahme der Kriegsopferfürsorge die einzelnen Leistungen dargestellt werden (siehe Anlage). Danach errechnet sich nach Angaben des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz für das Jahr 2012 für den Landkreis Neuwied eine Mindestsicherungsquote (ohne Kriegsopferfürsorge) von 7,2 Prozent. Der Vergleichswert für das Land liegt bei 6,6 Prozent. Angaben für das Jahr 2013 sind noch vorläufig und können daher noch nicht veröffentlicht werden. Zu 3.: Wie in der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 2405 ausgeführt, enthält die Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine Angaben zum Begriff der Familien. Dargestellt werden Daten für Bedarfsgemeinschaften (BG) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch . Die Frage nach der Zahl der Familien aus Stadt und Kreis Neuwied mit Kindern unter 15 Jahren, die in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013 auf Transferleistungen aus dem SGB II angewiesen waren, lässt sich daher für den Landkreis Neuwied nur wie folgt beantworten: 2 Merkmal 2009 2010 2011 2012 2013 BG mit Kind/Kindern unter 15 Jahren 2 129 2 053 1 851 1 761 1 746 BG mit einem Kind unter 15 Jahren 1 131 1 094 988 940 951 BG mit zwei Kindern unter 15 Jahren 630 620 565 535 512 BG mit drei Kindern unter 15 Jahren 274 245 224 209 205 BG mit vier und mehr Kindern unter 15 Jahren 95 94 74 77 78 Eine weitergehende differenzierte Übersicht bietet darüber hinaus die als Anlage beigefügte Darstellung der Bundesagentur für Arbeit. Zu 4.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Auch nach Auskunft der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit liegen Daten dieser Art nicht auf Kreisebene vor. Auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 2405 wird verwiesen. Zu 5.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Wie bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage 2405 ausgeführt, erlaubt der Mikrozensus aufgrund seines begrenzten Stichprobenumfangs keine verlässlichen Aussagen zu Armutsrisikoquoten auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Zu 6. und 7.: Die Landesregierung verweist zur Beantwortung dieser Frage auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 2405, in der die Ansätze zur Bekämpfung von Kinderarmut ausführlich dargestellt werden. Diese Ansätze gelten für ganz Rheinland-Pfalz und damit grundsätzlich auch für Stadt und Kreis Neuwied. Alexander Schweitzer Staatsminister Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4086 Anlage 3 Drucksache 16/4086 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4