Drucksache 16/4093 14. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Finanzierung der Familienbildungsstätten Die Kleine Anfrage 2640 vom 22. September 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Zuschüsse für die Familienbildungsmaßnahmen in den letzten fünf Jahren entwickelt? 2. Auf welcher Grundlage wurden die Zuschüsse in den letzten Jahren ermittelt? 3. Wie sieht die Landesregierung die aktuelle Zuschusssituation im Hinblick auf die Festlegung der Zuschüsse rückwirkend zum abgelaufenen Kalenderjahr? 4. Wie sieht die Landesregierung zukünftig die Planungssicherheit für die Familienbildungseinrichtungen bei der aktuellen Ent- wicklung der Zuschüsse? 5. Wie sieht die Landesregierung die Zukunft der Familienbildung in den Bildungsstätten bei der aktuellen Finanzlage? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Zuschüsse des Landes für Familienbildungsmaßnahmen der anerkannten Familienbildungsstätten haben sich in den letzten fünf Jahren wie folgt entwickelt: Zu Frage 2: Die Zuschüsse werden entsprechend der eingereichten, förderungsfähigen Bildungseinheiten je Zeiteinheit (45 Minuten) und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln gefördert. Ausgehend von § 16 SGB VIII gelten Familienbildungsmaßnahmen, die junge Menschen auf ein selbstverantwortetes Leben vorbereiten und Eltern sowie andere Erziehungsberechtigte bei Erziehungsund generationenübergreifenden Familienaufgaben unterstützen und begleiten, als grundsätzlich förderfähige Bildungseinheiten. Weitere Voraussetzung ist, dass die Maßnahme von einer nach Ausbildung und Berufserfahrung qualifizierten Person geleitet wird und Zusammensetzung und Anzahl der Teilnehmenden eine sinnvolle Familienbildungsarbeit möglich machen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. November 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Jahr Satz je Zeiteinheit Gesamtzuschuss 2009 5,54 € 655 060,68 € 2010 5,58 € 690 329,70 € 2011 7,00 € 844 564,00 € 2012 5,60 € 635 437,60 € 2013 6,75 € 763 209,00 € Drucksache 16/4093 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Aktuell ist für die Förderung von Angeboten der Familienbildung für das Jahr 2014 ein Zuschuss von 3,50 Euro je Zeiteinheit vorgesehen . Die Sprecherinnen und Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaften der katholischen, evangelischen und nicht konfessionellen Familienbildungsstätten wurden im August 2014 durch das Fachressort über die Festlegung dieser Zuschusshöhe informiert . Grund für die Reduzierung ist die Erbringung von Sparauflagen im Landeshaushalt. Zu Frage 4: Die rheinland-pfälzischen Familienbildungseinrichtungen erhalten durch den Landeszuschuss einen wichtigen Teilbeitrag an ihren Gesamtausgaben. Die Landesregierung ist sich durchaus bewusst, dass die jährliche Förderung als freiwillige Leistung des Landes ein elementarer Bestandteil für die Planungssicherheit der Einrichtungen darstellt. Das Fachressort steht mit den Leitungen und Trägern der Familienbildungsstätten in einem ständigen Dialog hinsichtlich der weiteren Entwicklung auf der Grundlage der zu erbringenden Einsparungen. Zu Frage 5: Die Landesregierung ist sich der Tatsache bewusst, dass mit präventiven, lebensbegleitenden, bedarfs- und sozialraumorientierten Angeboten der Familienbildung – in Familienbildungsstätten und weiteren Familieninstitutionen – die Kompetenz von Eltern und Familien, insbesondere der Familien in schwierigen Lebenssituationen, gestärkt wird. Deshalb haben Familienbildungsmaßnahmen nach wie vor einen hohen Stellenwert. Wesentliche Meilensteine sind das Programm „Netzwerk Familienbildung“, nach dem alle anerkannten Familienbildungsstätten seit 2007 gefördert werden, das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit , das 2008 die Familienbildung und die Aufgaben der Familienbildungsstätten gestärkt hat, die Handreichung „Orientierungshilfe Familienbildung im Kontext des SGB VIII“, die 2012 im Auftrag des Landesjugendhilfeausschusses erarbeitet wurde, das Modellprojekt „Sozialraumorientierte Familienbildung im Landkreis Germersheim“, aus dem 2012 im Rahmen des Landesprogramms Kita!Plus das Programm „Familienbildung im Netzwerk“ unter Federführung der Jugendämter entwickelt wurde, und die Handreichung „Familienbildung im Netzwerk“, die als Grundlagenwerk zur Familienbildung in Rheinland-Pfalz im Juni 2014 veröffentlicht wurde (Download unter: https://kita.rlp.de/fileadmin/dateiablage/Service/Downloads/Handbuch_Familienbildung.pdf) Durch das Programm „Familienbildung im Netzwerk“ des Landesprogramms Kita!Plus werden die Jugendämter zusätzlich dabei unterstützt, die sozialräumliche Planung von Familienbildungsmaßnahmen auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches VIII, § 16, in Zusammenarbeit mit den Akteurinnen und Akteuren der Familienbildung nachhaltig zu planen und zu steuern. Die Netzwerke der Familienbildungsstätten sind mit ihren langjährigen Erfahrungen wichtige Partner der Jugendämter und übernehmen die Aufgabe , zur Qualifizierung und Weiterentwicklung von „Familienbildung im Netzwerk“ beizutragen. Die Servicestelle „Netzwerk Familie stärken“ unterstützt die Vernetzungsprozesse der Familienbildung in den Kommunen und fördert den landesweiten Austausch guter Praxis mit dem Ziel, familienunterstützende Strukturen zu festigen. Irene Alt Staatsministerin