Drucksache 16/4094 15. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Alexander Licht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Rangrücktritte im Zusammenhang der EU-Beihilfeverfahren Die Kleine Anfrage 2637 vom 22. September 2014 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort der Landesregierung (Drucksache 16/3917) zur Kleinen Anfrage „ Laufende Beihilfeverfahren“ wird zu den Inhalten der Verfahren berichtet, u. a. auch von einer Reihe von Gesellschafterdarlehen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. In welcher dieser Darlehen (bitte Auflistung nach den Verfahren) wurden von welchen Stellen Rangrücktritte erklärt? 2. Wann wurden diese Rangrücktritte in welcher Höhe zu wessen Gunsten erklärt? 3. Welche Gründe führten dabei im Einzelnen zu der jeweiligen Entscheidung? 4. Welche Rangrücktritte wurden im Einzelnen mit welcher Begründung von der EU Kommission beanstandet? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Bei den von EU-Beihilfeprüfverfahren betroffenen Gesellschaften wurde nur im EU-Beihilfeprüfverfahren zum Nürburgring-Komplex sowohl Gesellschafterdarlehen gewährt als auch Rangrücktritte erklärt. Hierzu wird im Folgenden Stellung genommen. Anderen Landesgesellschaften, die im Fokus von Prüfverfahren der EU stehen, wurden entweder keine Gesellschafterdarlehen gewährt oder wenn doch, dann wurden ihnen gegenüber keine Rangrücktritte erklärt. Die von der Europäischen Kommission untersuchten Maßnahmen sind im Eröffnungsbeschluss vom 21. März 2012 (Amtsblatt C 216/14 vom 21. Juli 2012), im Erweiterungsbeschluss vom 7. August 2012 (Amtsblatt C 333/1 vom 30. Oktober 2012) und im Beschluss vom 1. Oktober 2014 benannt. Auf die dortige Bezeichnung der einzelnen Maßnahmen seitens der Europäischen Kommission wird im Folgenden Bezug genommen. Dies vorausgeschickt beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 4: Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 1 bis 4 zusammen beantwortet. Maßnahme 5 (Darlehen, Patronatserklärung und Rangrücktritt der NG zugunsten der NG). Die Nürburgring GmbH gewährte im Zeitraum zwischen dem 27. August 2008 und dem 18. April 2011 der Cash Settlement and Ticketing GmbH (CST) Darlehen über einen Gesamtbetrag von 11 032 060 €. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Zukunftskonzepts Nürburgring wurden zur Sicherung der Unternehmensfortführung am 13. Dezember 2010 Rangrücktrittserklärungen der Nürburgring GmbH in Höhe von 10,4 Mio. € abgegeben. Die Kommission geht davon aus, dass ein marktwirtschaftlich handelnder Gläubiger den Rangrücktritt nicht akzeptiert hätte (Tz. 195 des Beschlusses vom 1. Oktober 2014). Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. November 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4094 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Maßnahme 14 (Gesellschafterdarlehen des Landes für die NG und Rangrücktritt zugunsten des Projekts Nürburgring 2009). Für ein Gesellschafterdarlehen des Landes an die Nürburgring GmbH vom 21. August 2007 in Höhe von 20 Mio. € durch das Ministerium der Finanzen wurde am 29. August 2007 eine Rangrücktrittserklärung in Höhe des gesamten Darlehensbetrags abgegeben . Durch den o. g. Rangrücktritt wurde die rechnerische Überschuldung der Nürburgring GmbH im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 beseitigt. Diese war insbesondere durch die Bildung einer Drohverlustrückstellung für die Formel 1-Rennen der Jahre 2007, 2009 und 2011 entstanden. Die Kommission geht davon aus, dass der Rangrücktritt (Teil von Maßnahme 14) einen gesonderten Vorteil zugunsten des Darlehens von 20 Mio. € im Rahmen von Maßnahme 14 darstellt, da er die Möglichkeiten des Landes, seine Forderungen gegen die Nürburgring GmbH einzuziehen, erheblich verringert hat (Tz. 206 des Beschlusses vom 1. Oktober 2014). Maßnahme 19 (Rangrücktritt und Garantieerklärung) Zur Vermeidung einer bilanziellen Überschuldung erklärte das Land am 15. Mai 2012 für Regressansprüche aus Zahlungen an die ISB aus der Bürgschaft, höchstens bis zu einem Betrag von 254 Mio. €, den Rangrücktritt (Maßnahme 19, Rangrücktritt und Garantieerklärung ). Die Kommission geht davon aus, dass ein marktwirtschaftlich handelnder Gläubiger den Rangrücktritt nicht akzeptiert hätte (Tz. 211 des Beschlusses vom 1. Oktober 2014). Dr. Carsten Kühl Staatsminister