Drucksache 16/4095 14. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Alexander Licht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Beihilfeverfahren von Fluggesellschaften im Zusammenhang der Verfahren zu den Flughäfen Zweibrücken und Hahn Die Kleine Anfrage 2636 vom 22. September 2014 hat folgenden Wortlaut: Nach Informationen galt die Beanstandung der Kommission zu Zweibrücken den Beihilfen von direkten Investitionszuschüssen, den jährlichen Kapitalzuflüssen, der kostenlosen Bereitstellung einer Hundertprozentbürgschaft, sowie der Beteiligung am Liquipool. Darüber hinaus ging es um Beihilfen zugunsten von Germanwings, TUIFly und Ryanair. Aus den mir vorliegenden Informationen hat die Kommission dabei auch die Fluggesellschaften um Informationen gebeten. Die Informationen der Ryanair bspw. wurden im August 2011 an Rheinland-Pfalz versandt und um Stellungnahmen gebeten. Im September 2011 erklärte die Landesregierung gegenüber Brüssel, dass sie sich derzeit nicht zu den Einlassungen der Ryanair äußern wird. Im Weiteren erhielt die Kommission im Dezember 2013 sowie im Frühjahr 2014 weitere Stellungnahmen von Ryanair, zu denen – trotz Aufforderung – die Landesregierung keine Stellungnahme abgeben wollte. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Zuständigkeit ist in welchem Ministerium mit der Erarbeitung/Erörterung in Beihilfefragen wie geregelt? 2. Wann wurden welche Informationen/Stellungnahmen von welcher Fluggesellschaft zu Fragen möglicher illegaler Beihilfen von der EU Kommissionen zur Stellungnahme Rheinland-Pfalz vorgelegt? 3. Mit welcher Begründung wurde gegenüber der EU Kommission zu welchem Zeitpunkt die Einlassungen der Ryanair nicht bewertet, oder durch eine Stellungnahme welchen Inhalts begleitet? 4. Wie ist der Verfahrensstand zu den einzelnen, die Fluggesellschaften im Einzelnen betreffenden Beihilfen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Bearbeitung EU-beihilferechtlicher Fragestellungen und die Einhaltung EU-beihilferechtlicher Grundsätze und Vorschriften obliegen den jeweiligen Ressorts. Die Flughäfen Frankfurt-Hahn und Zweibrücken liegen entsprechend der Anordnung über die Geschäftsverteilung im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur. Allerdings wurde zur Verstärkung des Beihilfemanagements eine koordinierende Stelle zur Unterstützung der Beihilfeverfahren und der Kommunikation mit der Europäischen Kommission eingerichtet. Diese Stelle wurde aus organisatorischen Gründen bei der Landesvertretung in Brüssel verortet. Zu Frage 2: Bis zum Stichtag 1. Oktober 2014 wurden in den laufenden Beihilfeprüfverfahren hinsichtlich der Flughäfen Frankfurt-Hahn und Zweibrücken folgende Stellungnahmen von betroffenen Fluggesellschaften in ihrer Funktion als Verfahrensbeteiligte abgegeben und im Rahmen der Verfahrensregelungen der Landesregierung von Rheinland-Pfalz (über die Bundesregierung) mit der Gelegen- Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. November 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4095 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode heit zu Stellungnahmen übersandt: Flughafen Frankfurt-Hahn – Schreiben der Kommission vom 5. August 2011, Übersendung der Stellungnahme von Ryanair vom 27. Juni 2011 gegenüber der Kommission. – Die Landesregierung hat mit Schreiben vom 5. September 2011 eine Bewertung zu der Stellungnahme von Ryanair vom 27. Juni 2011 abgegeben. – Schreiben der Kommission vom 3. Mai 2013, Übersendung der Stellungnahme von Ryanair gegenüber der Kommission in Form von drei Gutachten. Flughafen Zweibrücken – Schreiben der Kommission vom 27. Juni 2012, Übersendung der Stellungnahme von Ryanair vom 13. April 2012 gegenüber der Kommission mit Gutachten und zahlreichen Anlagen. – Schreiben der Kommission vom 12. September 2012, Übersendung der Stellungnahmen von Ryanair und AMS vom 21. August 2012 gegenüber der Kommission. – Schreiben der Kommission vom 18. September 2012, Übersendung der Stellungnahmen von Germanwings vom 17. Juli 2012 und 10. September 2012 gegenüber der Kommission. – Die Landesregierung hat mit Schreiben vom 26. Oktober 2012 eine Bewertung zu den Stellungnahmen von Ryanair und AMS vom 21. August 2012 und von Germanwings vom 17. Juli 2012 und 10. September 2012 abgegeben. – Schreiben der Kommission vom 3. Mai 2013, Übersendung der Stellungnahme von Ryanair gegenüber der Kommission in Form von drei Gutachten. – Schreiben der Kommission vom 8. Januar 2014, Übersendung verschiedener Unterlagen durch Ryanair an die Kommission. – Schreiben der Kommission vom 24. Juni 2014, Übersendung der Stellungnahme von Ryanair gegenüber der Kommission vom 17. und 31. Januar sowie eines weiteren Gutachtens. Da eine Auflistung der in allen Stellungnahmen enthaltenen unzähligen Informationen insbesondere aufgrund der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen geltenden knappen Frist sowie der in den Stellungnahmen zu großen Teilen enthaltenen vertraulichen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in öffentlicher Form nicht möglich ist, werden alle der Landesregierung von der Kommission übersandten Stellungnahmen von Fluggesellschaften sowie die erfolgten Stellungnahmen der Landesregierung dem Landtag zur Verfügung gestellt. Zu Frage 3: Die Kommission hat die Stellungnahmen der hinsichtlich der Beihilfeverfahren zu den Flughäfen Hahn und Zweibrücken betroffenen Fluggesellschaften der Landesregierung (über die Bunderegierung) mit der Möglichkeit übersandt, hierzu Stellung zu nehmen. Eine Stellungnahme von Seiten der Landesregierung ist dann nicht erfolgt, wenn dies nicht für erforderlich gehalten wurde. In diesen Fällen ist es auch nicht notwendig, die Nichtabgabe einer Stellungnehme gegenüber der Kommission zu begründen. Zu den Einzelheiten kann auf die dem Ausschuss zur vertraulichen Kenntnisnahme zur Verfügung gestellten Unterlagen verwiesen werden. Zu Frage 4: In den am 1. Oktober 2014 von der Kommission entschiedenen Beihilfeverfahren zum Flughafen Frankfurt-Hahn hat die Kommission keine Beihilfen zugunsten von Fluggesellschaften erkannt. Dagegen wurden in dem am gleichen Datum entschiedenen Beihilfeverfahren zum Flughafen Zweibrücken Maßnahmen zugunsten von Airlines als mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfen eingestuft, die zurückgefordert werden müssen. Die Rückforderungen betreffen Germanwings, Ryanair/AMS und TUIFly. In Vertretung: Randolf Stich Ministerialdirektor