Drucksache 16/4097 14. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Alexander Licht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Laufende EU-Beihilfeverfahren/Antwort der Landesregierung Die Kleine Anfrage 2638 vom 22. September 2014 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort der Landesregierung zu meiner Kleinen Anfrage 2524 (Drucksache 16/3917) zu den Fragen 1, 5 und 6 informiert die Landesregierung inhaltlich bzw. mit Verweisen nur zu Stellungnahmen gegenüber der EU Kommission über den Weg der Bundesregierung, „die von der Landesregierung erarbeitet wurden.“ Mein Auskunftsersuchen geht aber darüber hinaus und umfasst den kompletten Inhalt der der Landesregierung vorliegenden Informationen. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Welche Fragen der EU Kommission wurden 2013 und 2014 in welchen Belegen zu welchen Beihilfeverfahren über die Bundes - regierung der Landesregierung übermittelt? 2. Welche dieser Fragen wurden nicht „von der Landesregierung erarbeitet“? 3. In welchen Fällen hat sich die Landesregierung die Antworten „Dritter“ zu eigen gemacht? 4. Wann wurden diese Antworten der Landesregierung zur Weiterleitung über die Bundesregierung zur Kenntnis gebracht? 5. Mit welcher Begründung verweigert die Landesregierung bisher die Beantwortung eines kompletten Auskunftsersuchens ge- genüber dem Parlament bzw. gegenüber dem Fragesteller? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Hinsichtlich der im Jahr 2014 von der Kommission an die Landesregierung übermittelten Fragen zu den in der Kleinen Anfrage 2524 aufgeführten vier Beihilfeverfahren wird zunächst auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 2524 (Drucksache 16/3917) verwiesen. Da eine Auflistung der in allen Fragen und Antworten enthaltenen unzähligen Informationen insbesondere aufgrund der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen geltenden knappen Frist sowie der in den Stellungnahmen zu großen Teilen enthaltenen vertraulichen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in öffentlicher Form nicht möglich ist, werden alle Auskunftsersuchen der Kommission in den zum Stichtag 15. August 2014 laufenden Beihilfeverfahren sowie die entsprechenden Antworten aus den Jahren 2013 und 2014 (hinsichtlich des Verfahrens bezüglich der Abgabe nach dem Milch- und Fettgesetz mit dem Veröffentlichungsdatum des Verfahrens im Amtsblatt der EU am 10. Januar 2014) dem Landtag zur Verfügung gestellt, soweit sie ihm nicht bereits vorliegen und soweit sie hinsichtlich des Nürburgringverfahrens seitens der Ringverwalter zur entsprechenden Weitergabe zur Verfügung gestellt wurden. Im Rahmen einer das Verfahren bezüglich der Abgabe nach dem Milch- und Fettgesetz betreffenden Abfrage des Bundes haben sich – im Gegensatz zu Rheinland-Pfalz – nicht alle Bundesländer mit der Weiterleitung der vollständigen Mitteilung an Dritte einverstanden erklärt. Aus Sicht des fachlich zuständigen Ressorts bestehen gleichwohl keine Bedenken, die Stellungnahmen einschließlich der Passagen anderer Länder dem Landtag vertraulich zur Verfügung zu stellen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. November 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4097 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Über die aufgeführten förmlichen Auskunftsersuchen hinaus gab es in allen Beihilfeverfahren unzählige informelle Kontakte zwischen der Kommission, dem Bund und der Landesregierung. Zu den Fragen 2, 3 und 4: Fragen wurden von der Landesregierung in den laufenden Beihilfeverfahren nicht erarbeitet. Indessen wurden alle Antworten auf die von der Kommission gestellten Fragen in den Beihilfeverfahren zu den Flughäfen Frankfurt -Hahn, Zweibrücken und Nürburgring von der Landesregierung erarbeitet, mit Ausnahme der Antworten auf die Fragen, die das Bietverfahren zum Nürburgring betreffen. Da das Bietverfahren – wie bereits mehrfach dargelegt – von den Ringverwaltern im Rahmen des Insolvenzverfahrens eigenverantwortlich durchgeführt wurde, haben die Ringverwalter auch die Antworten auf diesbezügliche Fragen eigenverantwortlich erarbeitet. Da Auskunftsersuchen der Europäischen Kommission nach den europarechtlichen Bestimmungen an den jeweiligen Mitgliedstaat gerichtet sind, aber weder der Mitgliedstaat noch das Land Rheinland-Pfalz das Bietverfahren am Nürburgring durchgeführt haben und deshalb auch entsprechende Fragen zum Bietverfahren nicht aus eigener Anschauung beantworten können, haben die Ringverwalter die Antworten auf diesbezügliche Fragen der Europäischen Kommission erarbeitet, die dann formal über den Mitgliedstaat Bundesrepublik Deutschland der Europäischen Kommission zugeleitet wurden. Die Landesregierung hat zusätzlich eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt und die von den Ringverwaltern erarbeiteten Stellungnahmen jeweils umgehend weitergeleitet. Die Ringverwalter haben auf die Anfrage der Landesregierung im Hinblick auf die vorliegende Kleine Anfrage 2638 einer Weitergabe der Fragen der Europäischen Kommission zum Bietverfahren sowie detaillierter Verfahrensangaben widersprochen und auch die entsprechenden, von ihnen erarbeiteten Stellungnahmen nicht zu einer Weitergabe an den Landtag zur Verfügung gestellt. Sie haben darauf verwiesen, dass der Beschluss der Europäischen Kommission vom 1. Oktober 2014 noch nicht rechtskräftig ist und dass nicht auszuschließen sei, dass unterlegene Bieter die Entscheidung juristisch anfechten wollen. In diesem Zusammenhang wird auch – wie bereits in der Sitzung des Innenausschusses im September 2014 – auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zu Auswirkungen eines Insolvenzverfahrens auf das parlamentarische Auskunftsrecht vom August 2012 verwiesen. Danach besteht unter anderem keine Pflicht zur Beantwortung von in den Verantwortungsbereich des Sachwalters fallenden Fragen. In diesen Verantwortungsbereich gehören – wie dargelegt – entsprechende Fragen zum Bietverfahren. Insoweit wird nochmals auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 2425 sowie auf die dort genannten Vorlagen 16/3800 und 16/4263 verwiesen. Die Ringverwalter haben darauf hingewiesen, dass weitere Informationen frühestens nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung der Europäischen Kommission erteilt werden können. Das Beihilfeprüfverfahren betreffend die Abgabe nach dem Milch- und Fettgesetz betrifft neun Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen). Die Beantwortung der Fragen wurde von der Bundesregierung koordiniert und mit den Ländern abgestimmt. Stellungnahmen einzelner Bundesländer sind jeweils kenntlich gemacht. Den zwischen der Bundesregierung und den Ländern abgestimmten übergreifenden Antworten hat die Landesregierung zugestimmt. Die rheinland-pfälzischen Beiträge dienten der Erstellung gemeinsamer Stellungnahmen der Bundesregierung und der beteiligten Länder. In der Endfassung der Mitteilungen an die EU Kommission (siehe überlassene Unterlagen) – sind die spezifisch rheinlandpfälzischen Antworten kenntlich gemacht. Zu Frage 5: In der Kleinen Anfrage 2524 „Laufende EU-Beihilfeverfahren“ wurde aus hiesiger Sicht nicht die Übermittlung des kompletten Auskunftsersuchens der EU Kommission bzw. der Stellungnahmen gegenüber der EU Kommission erbeten. Die von Seiten der EU Kommission in 2014 gestellten Fragen hinsichtlich der das Land Rheinland-Pfalz betreffenden Verfahren wurden in der Antwort angesprochen. In Vertretung: Randolf Stich Ministerialdirektor