Drucksache 16/4099 15. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Adolf Kessel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Vertretungsverträge im Schuldienst in der Stadt Worms Die Kleine Anfrage 2646 vom 22. September 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer wurden mit dem Beginn des neuen Schuljahres 2014/2015 im Schuldienst in der Stadt Worms mit Vertretungsverträgen neu angestellt (Angaben bitte nach Schularten, Personen sowie Vollzeitäquivalenten gegliedert)? 2. Bei wie vielen der neu angestellten Lehrerinnen und Lehrer endete ihr Vertretungsvertrag für das Schuljahr 2013/2014 vor den Sommerferien (Angaben bitte nach Schularten, Personen sowie Vollzeitäquivalenten gegliedert)? 3. Welchen Stundenumfang haben die vorgenannten Vertretungsverträge (Angaben bitte nach Stundenumfang bis zu einer viertel, halben, dreiviertel oder einen ganzen Stelle gegliedert)? 4. Wann enden die vorgenannten Vertretungsverträge (Angaben bitte nach Schularten, Personen sowie Vollzeitäquivalenten gegliedert)? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wird weit überwiegend von verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkräften erteilt. Sofern diese Lehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, z. B. wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Erkrankung, werden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für die benötigte Zeit Beschäftigungsverhältnisse mit Vertretungskräften abgeschlossen. Diese Verträge sind notwendigerweise befristet, weil der zugrunde liegende Bedarf nur ein vorübergehender ist. Vor ihrem Abschluss wird geprüft, ob der Vertretungsbedarf auch anderweitig abgedeckt werden kann, z. B. durch Übernahme von Unterricht durch andere Lehrkräfte des Kollegiums. Demzufolge wird auch für jedes neue Schuljahr im Rahmen der Personalplanung geprüft, welcher Vertretungsbedarf weiter bzw. neu besteht. Ist die Dauer eines Vertretungsbedarfs nicht absehbar, weil sich z. B. die Dauer einer Erkrankung nicht abschätzen lässt, können in befristeten Vertretungsverträgen sogenannte „Doppelbefristungen“ vereinbart werden. Diese bewirken, dass das jeweilige Beschäftigungsverhältnis entweder mit Rückkehr der vertretenen Person oder mit Erreichen einer kalendarisch bestimmten Höchstfrist endet, die je nach Bedarfslage bis sechs Wochen nach den Sommerferien betragen kann. Ist beispielsweise kurz vor Schuljahresende absehbar, dass der Vertretungsbedarf im nächsten Schuljahr weiter besteht, kann die Lehrkraft über die Sommerferien (und ggf. über die genannte Sechswochenfrist) hinaus beschäftigt werden. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Kontinuität der Versorgung mit Lehrkräften und deren Beschäftigungsbedingungen, insbesondere bei längerfristigem Vertretungsbedarf, zu verbessern. Deshalb wurde zum Schuljahr 2011/2012 ein Vertretungspool von dauerhaften Beamtenplanstellen eingerichtet, der zurzeit 500 Stellen umfasst und bis 2016 auf 1 000 Planstellen ausgebaut wird. Das Konzept des Vertretungspools sieht vor, dass diese Lehrkräfte drei Jahre für längerfristige Vertretungseinsätze von sechs Monaten oder mehr den Schulen in einer Region zur Verfügung stehen. Nach drei Jahren werden die Lehrkräfte dann fest an einer Schule eingesetzt. Der Ausbau des Vertretungspools wird – geplant und gewünscht – eine Reduzierung der Zahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse zur Folge haben. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. November 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4099 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Der gesamte landesweit auftretende Vertretungsbedarf, insbesondere der kurzfristige, ist über einen solchen Pool allerdings nicht zu decken. Zeitlich befristete Vertretungsverträge werden daher auch künftig – wenn auch in geringerem Umfang – benötigt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Die Daten für die Einstellungen von Lehrkräften mit befristeten Verträgen für das Schuljahr 2014/2015 beziehen sich auf die Stichtage 5. und 8. September 2014. Für die Auswertung der Daten der Lehrkräfte, die bereits für das Schuljahr 2013/2014 in einem Vertretungsvertrag beschäftigt waren, ist der Stichtag der 25. Juli 2014. Die Daten entsprechen dem Datenbestand vom 1. Oktober 2014. Zu Frage 4: Die Beendigung der Vertretungsverträge der zum Beginn des Schuljahres 2014/2015 im Schuldienst der Stadt Worms eingestellten Lehrkräfte ergeben sich aus folgender Tabelle: Doris Ahnen Staatsministerin Schule Vertretungsverträge im Monat September 2014 (Stichtag: 1. Oktober 2014) Personen Vollzeit- äquivalente (VZÄ) Stundenumfang in Lehrerwochenstunden, aufgegliedert nach Anteil einer Vollbeschäftigung darunter Vertretungsverträge im Schuljahr 2013/2014 (Vertragsende 25. Juli 2014) bis zu 0,25 über 0,25 bis 0,5 über 0,5 bis 0,75 über 0,75 bis unter 1 voll Personen VZÄ RS+ 3 2,8 – – – 21 54 1 1,0 GY 7 6,2 – – 36 41 72 1 1,0 BBS 1 0,1 2 – – – – – – Schule Vertretungsverträge im Monat September 2014 (Stichtag: 1. Oktober 2014) befristet bis 16. Januar 2015 31. Januar 2015 10. Juni 2015 24. Juli 2015 Personen VZÄ Personen VZÄ Personen VZÄ Personen VZÄ RS+ 0 0,0 2 2,0 0 0,0 1 0,8 GY 1 0,8 2 2,0 1 1,0 3 2,5 BBS – – – – – – 1 0,1