Drucksache 16/410 06. 10. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Oktober 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Schließung des Vermessungs- und Katasteramts in Kaiserslautern Die Kleine Anfrage 285 vom 14. September 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Mit welchen Einsparungen rechnet die Landesregierung bei einer Schließung des Vermessungs- und Katasteramts am Standort Kaiserslautern und welche Verlegungs- und Umstrukturierungskosten stehen diesen gegenüber? 2. Wie sieht die Personalplanung hinsichtlich der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Zeit bis zur und nach der Schließung des Standortes aus? 3. Sind an den neuen Standorten Gebäude mit ausreichenden Aufnahmekapazitäten für die neuen Aufgaben und Mitarbeiter vor- handen? 4. Wie stellt die Landesregierung mit der Schließung des Standortes Kaiserslautern die Regionalität und Erreichbarkeit für die Bür- gerinnen und Bürger sicher und kommt es für diese zu Kostenbelastungen? 5. Wie soll das Gebäude nach der Schließung genutzt werden? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. Oktober 2011 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Die Vermessungs- und Katasterverwaltung hat sich mit umfangreichen und breitgefächerten Investitionen frühzeitig auf neue Informations - und Kommunikationstechnologien eingestellt. Gleichzeitig wurden wesentliche Geodatenbestände des Liegenschaftskatasters in digitale Form überführt. Diese Maßnahmen bildeten die Basis für die Einführung neuer Verfahrenslösungen und Verfahrensabläufe . Der damit einhergehende erhebliche Personalabbau wird sich auch in Zukunft noch weiter fortsetzen. Das hat Auswirkungen auf die bestehende Aufbauorganisation unter Einbeziehung der zukünftig notwendigen Anzahl der Vermessungs- und Katasterämter. Ausdrücklich bestätigt wird dieser Weg auch im Bericht des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz über die Prüfung der Verwaltungsmodernisierung in der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Die mit dem Ministerratsbeschluss vom 13. September 2011 eingeleitete Reform der Vermessungs- und Katasterverwaltung ist geprägt durch größere Zuständigkeitsbereiche, eine Stärkung der Ämter in ihren Handlungskompetenzen und eine ämterbezogene Konzentration von Spezialaufgaben mit dem Ziel einer effizienten Aufgabenerledigung bei gleichzeitiger Präsenz in einer für die Bürgerinnen und Bürger erreichbaren Nähe. Dazu gehört auch, die neue Struktur unter Einbeziehung der bisherigen Standorte und Nutzung der dort vorhandenen Infrastruktur auszugestalten, um für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die damit verbundenen zusätzlichen Belastungen einzugrenzen und Investitionen in neue Gebäude sowie technische Infrastruktur zu vermeiden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Drucksache 16/410 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 1 und 2: Insgesamt werden durch die Reduzierung der Vermessungs- und Katasterämter landesweit langfristig etwa 2,2 Mio. Euro pro Jahr an Personalkosten für Führungskräfte eingespart. Weiteres personelles Einsparpotenzial wird unter anderem in den Aufgaben der Servicestellen, der Archive und der Verwaltungen der aufzulösenden Vermessungs- und Katasterämter erwartet. Die tatsächliche räumliche Zusammenführung der aufzulösenden Standorte muss abgewartet werden, um zu evaluieren, welche weiteren personellen Einsparungen sich realisieren lassen. Konkrete Aussagen zu den Personaleinsparungen durch die Auflösung des Standorts Kaiserslautern sind deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Bei der Schließung des Standortes des Vermessungs- und Katasteramts Kaiserslautern werden ca. 143 500 Euro pro Jahr Nutzungsentgelt für das Gebäude eingespart. Die für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angestrebte möglichst sozialverträgliche Umsetzung der Reformmaßnahmen, unter Berücksichtigung moderner Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle, der Altersteilzeit oder des vorzeitigen Ruhestands, erfordert umfassende Erhebungen und Erörterungen der persönlichen Vorstellungen über die künftige Verwendung der Bediensteten und deren Abwägung mit den dienstlichen Belangen. Die Maßnahmen zur Umsetzung der Reform stehen noch am Anfang. Zuverlässige Angaben über die Kosten für die Verlegung und Umstrukturierung sind deshalb derzeit noch nicht möglich. Die weiteren personellen Maßnahmen und der Umfang der Aufgabenerledigung am Standort Kaiserslautern bis zur Schließung wird wesentlich beeinflusst durch die möglichst sozialverträgliche Umsetzung der Reform und die daran geknüpfte weitere Verwendung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Funktionsstellen (Behördenleiter und Fachbereichsleiter) der neuen Vermessungs- und Katasterämter werden ausgeschrieben. Bedienstete des Vermessungs- und Katasteramts Kaiserslautern werden im Rahmen der Auswahlverfahren berücksichtigt. Zu Frage 3: Die künftige Zielgröße der Vermessungs- und Katasterämter ist unter Berücksichtigung des vorgesehenen Personalabbaus mit ca. 120 Bediensteten pro Amtsbezirk veranschlagt. An den Standorten Pirmasens und Kusel sind entsprechend der Zielgröße insgesamt etwas mehr als 120 Arbeitsplätze vorhanden. Dieses Arbeitsplatzangebot wird unter Berücksichtigung der Verwendung der Bediensteten an anderen Standorten, von Altersabgängen, moderner Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle, der Gewährung von Altersteilzeit, von vorzeitigen Ruhestandsversetzungen und der Einrichtung von Telearbeitsplätzen auch bis zur Erreichung der Zielgröße als ausreichend angesehen. Zu Frage 4: Den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger wird außer durch die Dienststellen in Pirmasens und Kusel weiterhin umfassend Rechnung getragen durch a) die Vermessungsleistungen der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, die bisher schon mehr als 80 Prozent der Liegen- schaftsvermessungen im Land erledigen (drei im derzeitigen Amtsbezirk des Vermessungs- und Katasteramts Kaiserslautern), b) die Auskunfts- und Auszugserteilung durch die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und durch kommunale Stellen (Stadtvermessungsämter, Kreisverwaltungen und Verbandsgemeindeverwaltungen) auf freiwilliger Basis (drei im derzeitigen Amtsbezirk des Vermessungs- und Katasteramts Kaiserslautern) und c) die Möglichkeiten des Online-Abrufs von Geobasisinformationen über das Internet. Ergänzend soll im Zuge der Aufgabe des Standorts in Kaiserslautern die Einrichtung einer Anlaufstelle (Servicebüro) der Vermessungs - und Katasterverwaltung geprüft werden. Zu Frage 5: Das Gebäude des Vermessungs- und Katasteramts Kaiserslautern ist vom Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) angemietet . Der Mietvertrag wird zu gegebener Zeit gekündigt. Das Gebäude wird vom LBB verwaltet und entweder weitervermietet oder veräußert. Roger Lewentz Staatsminister