Drucksache 16/4104 15. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Kindertagesstätten im Kreis Germersheim Die Kleine Anfrage 2672 vom 25. September 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Kindertagesstätten gibt es im Kreis Germersheim? 2. Wie viele Kinder werden dort betreut? 3. Wie viele Kindertagesstätten im Kreis Germersheim sind in kommunaler Trägerschaft? 4. Wie viele Erzieherinnen und Erzieher sind an den Kindertagesstätten im Kreis Germersheim mit wie vielen Vollzeitäquivalenten beschäftigt? 5. Wer trägt die Kosten in welcher Höhe für das Regelpersonal an Kindertagesstätten im Kreis Germersheim? 6. Wer trägt die Kosten in welcher Höhe für weiteres Personal an Kindertagesstätten im Kreis Germersheim? 7. Wer trägt die weiteren Kosten in welcher Höhe für Kindertagesstätten im Kreis Germersheim? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Kreis Germersheim gibt es ausweislich der Betriebserlaubnisdatenbank des Landesjugendamtes 84 Kindertagesstätten, die mit einer Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes betrieben werden. Zu Frage 2: Ausweislich der Angaben des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz wurden im Kreis Germersheim zum 1. März 2014 5 371 Kinder in Kindertagesstätten betreut. Zu Frage 3: Ausweislich der Betriebserlaubnisdatenbank des Landesjugendamtes gibt es 46 Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft. Zu Frage 4: Ausweislich der Angaben des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz waren zum 1. März 2013 im Landkreis Germersheim 822 Personen mit pädagogischer Ausbildung in Kindertagesstätten mit 24 870 Wochenstunden beschäftigt, das entspricht 622 Vollzeitäquivalenten bei einer Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. November 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4104 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 5 bis 7: Gemäß § 12 Abs. 1 und 2 Kindertagesstättengesetz (KitaG) werden die Personalkosten der jeweiligen Kindertagesstätte, die im Bedarfsplan des Jugendamts ausgewiesen sind, durch Elternbeiträge, Eigenleistungen des Trägers, Zuweisungen des Landes und Zuwendungen des Trägers des Jugendamts und der Gemeinden aufgebracht, wobei die Elternbeiträge der Kindergärten für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr ebenfalls durch das Land übernommen werden. Die Höhe der Anteile ergibt sich, je nach Einrichtungsart , aus § 12 Abs. 3 bis 5 KitaG. Im Überblick stellt sich die Personalkostenaufteilung wie folgt dar: Der Einsatz von zusätzlichem Erziehungspersonal nach § 2 Abs. 5 Ziffern 1 bis 6 der Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes (LVO) kann nach Zustimmung des Jugendamtes in den Fällen der Ziffern 4 bis 6 gemäß § 7 Abs. 3 LVO mit bis 60 % Landesanteil gefördert werden, wodurch Träger und Eltern entlastet werden. Alle Aufwendungen, die keine Personalkosten sind, werden als Sachkosten im Sinne des § 14 KitaG definiert und sind durch den Träger der Einrichtung aufzubringen. Irene Alt Staatsministerin Art Land Jugendamt Träger Eltern Krippengruppe 45,0 % 32,5 % 5,0 % 17,5 % Teilzeitkindergarten (kommunal) 27,5 % min. 40,0 % 15,0 % max. 17,5 % seit 2010 Übernahme durch das Land Teilzeitkindergarten (freier Träger) 30,0 % min. 40,0 % 12,5 % wie vor Ganztagskindergarten (kommunal) 30,0 % min. 40,0 % 10,0 % wie vor Ganztagskindergarten (freier Träger) 32,5 % min. 40,0 % 10,0 % wie vor Zusatzpersonal geöffnete Gruppen 42,5 % min. 40,0 % 0,0 % Hortgruppen 35,0 % 37,5 % 10,0 % 17,5%