Drucksache 16/4111 16. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Dr. Rahim Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Regionale Gesundheitskonferenzen Die Kleine Anfrage 2670 vom 25. September 2014 hat folgenden Wortlaut: Für eine gute Gesundheitsförderung und Prävention ist die Entwicklung und Stärkung regionaler Strukturen ein wichtiges Anliegen. Deshalb werden Auf- und Ausbau eines funktionierenden Netzes im Selbsthilfebereich mit funktionstüchtigen und qualitätsorientierten Kontakt- und Informationsstellen unterstützt und gefördert, ebenso wie regionale und überregionale gesundheitsfördernde Projekte und Initiativen, wie Gesundheitskonferenzen in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Ziel der Regionalen Gesundheitskonferenzen ist die Koordinierung der regionalen Versorgungsstrukturen und die Optimierung der wohnortnahen Gesundheitsversorgung. Sie soll notwendige Netzwerkbildungen unterstützen und moderieren. Die Regionalen Gesundheitskonferenzen sollen die Struktur und Qualität der regionalen Versorgung insgesamt, über Sektorengrenzen hinweg, beobachten und aufeinander abstimmen. Ein fachlich kompetentes Gremium, bestehend aus regionalen Akteuren des Gesundheitswesens , behandelt wesentliche medizinisch-soziale Versorgungsthemen. Je nach Art des ausgewählten Problems kann es ein breites Spektrum von Aktivitäten in den Regionalen Gesundheitskonferenzen geben. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. In welchen Landkreisen in Rheinland-Pfalz gibt es Regionale Gesundheitskonferenzen? 2. Zu welchen Themen fanden bzw. finden diese statt? 3. Welche Erfahrungen wurden bisher in den Landkreisen in Rheinland-Pfalz gemacht, die Regionale Gesundheitskonferenzen ein- geführt haben? 4. Wie beurteilt das Land die Einrichtung von Gesundheitskonferenzen in Rheinland-Pfalz? 5. Kann durch ein Bundespräventionsgesetz – ggf. wie? – das Instrument der Gesundheitskonferenzen gestärkt werden? Falls ja: Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Ausgestaltung der Regionalen Gesundheiteskonferenzen liegt in der Hand der Kommunen und erfolgt in der jeweiligen Region z. B. in Abhängigkeit von den Bedarfen und den institutionellen und personellen Rahmenbedingungen. Seit der Kommunalisierung der Gesundheitsämter durch das Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGdG) im Jahr 1996 haben die Gesundheitsämter nach § 5 ÖGdG die Aufgabe, die für die Gesundheitsversorgung zuständigen Stellen über den Bedarf an Angeboten zur Gesundheitsförderung zu beraten. Einige Landkreise nutzten dazu das Instrument der Regionalen Gesundheitskonferenz . Darüber hinaus finden auf regionaler Ebene u. a. Regionalkonferenzen, regionale Fachveranstaltungen, Runde Tische, Netzwerkkonferenzen zu Gesundheitsthemen sowie Gesundheitstage statt, die ähnliche Zielsetzungen wie die Regionalen Gesundheitskonferenzen verfolgen, auch wenn sie nicht explizit als solche benannt sind. Auch werden Strukturen dieser Art nicht nur von den Gebietskörperschaften initiiert und getragen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. November 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4111 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Der Landesregierung sind von folgenden Kreisen als Regionale Gesundheitskonferenzen bezeichnete Veranstaltungen bekannt: – Alzey-Worms – Bad Kreuznach – Bernkastel-Wittlich – Donnersberg – Eifelkreis Bitburg-Prüm – Mainz-Bingen – Mayen-Koblenz – Neuwied – Rhein-Hunsrück – Trier-Eifel – Vulkaneifelkreis Daun Zu 2.: Regionale Gesundheitskonferenzen fanden vor allem zu folgenden Themen statt: – gesunde Ernährung und Bewegung, Adipositas; – Schüler- und Lehrergesundheit, Kindergarten- und Schulverpflegung; – Gesundheitsförderung für Menschen mit Migrationshintergrund; – seelische Gesundheit, psychiatrische Versorgung, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Gerontopsychiatrie; – Demenz; – Schlaganfall; – Sucht, Rauchen, Alkohol im Kindes- und Jugendalter; – Impfen; – multiresistente Erreger (MRE); – Versorgung Alleinstehender im Katastrophenfall; – Landeskinderschutzgesetz; – strukturierte Koordination von Angebot und Nachfrage im Bereich der primären Prävention; – gesund leben durch lebendigen Städtebau; – Gesundheit und Arbeitslosigkeit. Zu 3.: Aufgrund der sehr unterschiedlichen Strukturen und Funktionen der zumeist auf die regionalen Bedürfnisse zugeschnittenen Regionalen Gesundheiteskonferenzen und der unterschiedlichen Qualität der Evaluation kann die Landesregierung hierzu keine validen Angaben machen. Zu 4.: Die Landesregierung befürwortet und unterstützt die Landkreise und Kommunen auf regionaler Ebene darin, Gesundheitsziele zu vereinbaren und Maßnahmen einzuleiten, um diese zu erreichen. Regionale Gesundheitskonferenzen dienen u.a. als Plattform bzw. Netzwerke der wesentlichen Akteure aus dem Bereich Gesundheit vor Ort. Dabei können z. B. gesundheitliche Fragestellungen erfasst sowie Maßnahmen abgestimmt, umgesetzt und evaluiert werden. Zu 5.: Die Landesregierung setzt sich für ein Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz ein, um Präventions- und Gesundheitsförderung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wirkungsvoll zu organisieren. Dabei sollen alle Sozialversicherungsträger und die privaten Krankenversicherungen an primärer Prävention und Gesundheitsförderung inhaltlicher und finanzieller Art beteiligen werden. Das Gesetz muss die föderale Vielfalt und die jeweiligen regionalen Erfordernisse beim Zusammenwirken der Sozialversicherungsträger mit den Ländern, Kommunen und Leistungserbringern beachten. Eine alltagsnahe Gestaltung und Intensivierung von langfristig angelegten Prozessen der Gesundheitsförderung und primären Prävention, insbesondere in den Lebenswelten (z. B. Familie, Kindertagesstätte, Schule, Betrieb, Senioreneinrichtung) stehen dabei im Vordergrund. Die gesetzlich zu verankernden Strukturen sollen zu einer Verbesserung der Steuerung und Koordination der Präventions-und Gesundheitsförderungsmaßnahmen von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialversicherungsträgern und weiteren Einrichtungen führen. Regionale Gesundheitskonferenzen können dabei eine wichtige Rolle spielen. Alexander Schweitzer Staatsminister