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kleineAnfragen
Drucksache 16/
4111
16. 10. 2014
K l e i n e A n f r a g e
des Abgeordneten Dr. Dr. Rahim Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
und
A n t w o r t
des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
Regionale Gesundheitskonferenzen
Die
Kleine Anfrage 2670
vom 25. September 2014 hat folgenden Wortlaut:
Für eine gute Gesundheitsförderung und Prävention ist die Entwicklung und Stärkung regionaler Strukturen ein wichtiges Anliegen.
Deshalb werden Auf- und Ausbau eines funktionierenden Netzes im Selbsthilfebereich mit funktionstüchtigen und qualitätsorien-
tierten Kontakt- und Informationsstellen unterstützt und gefördert, ebenso wie regionale und überregionale gesundheitsfördernde Pro-
jekte und Initiativen, wie Gesundheitskonferenzen in den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Ziel der Regionalen Gesundheitskonferenzen ist die Koordinierung der regionalen Versorgungsstrukturen und die Optimierung
der wohnortnahen Gesundheitsversorgung. Sie soll notwendige Netzwerkbildungen unterstützen und moderieren. Die Regiona-
len Gesundheitskonferenzen sollen die Struktur und Qualität der regionalen Versorgung insgesamt, über Sektorengrenzen hinweg,
beobachten und aufeinander abstimmen. Ein fachlich kompetentes Gremium, bestehend aus regionalen Akteuren des Gesund-
heitswesens, behandelt wesentliche medizinisch-soziale Versorgungsthemen. Je nach Art des ausgewählten Problems kann es ein
breites Spektrum von Aktivitäten in den Regionalen Gesundheitskonferenzen geben.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. In welchen Landkreisen in Rheinland-Pfalz gibt es Regionale Gesundheitskonferenzen?
2. Zu welchen Themen fanden bzw. finden diese statt?
3. Welche Erfahrungen wurden bisher in den Landkreisen in Rheinland-Pfalz gemacht, die Regionale Gesundheitskonferenzen ein-
geführt haben?
4. Wie beurteilt das Land die Einrichtung von Gesundheitskonferenzen in Rheinland-Pfalz?
5. Kann durch ein Bundespräventionsgesetz – ggf. wie? – das Instrument der Gesundheitskonferenzen gestärkt werden? Falls ja:
Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen?
Das
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit
Schreiben vom 16. Oktober 2014 wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Die Ausgestaltung der Regionalen Gesundheiteskonferenzen liegt in der Hand der Kommunen und erfolgt in der jeweiligen
Region z. B. in Abhängigkeit von den Bedarfen und den institutionellen und personellen Rahmenbedingungen.
Seit der Kommunalisierung der Gesundheitsämter durch das Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGdG) im Jahr 1996
haben die Gesundheitsämter nach § 5 ÖGdG die Aufgabe, die für die Gesundheitsversorgung zuständigen Stellen über den Bedarf
an Angeboten zur Gesundheitsförderung zu beraten. Einige Landkreise nutzten dazu das Instrument der Regionalen Gesundheits-
konferenz.
Darüber hinaus finden auf regionaler Ebene u. a. Regionalkonferenzen, regionale Fachveranstaltungen, Runde Tische, Netzwerk-
konferenzen zu Gesundheitsthemen sowie Gesundheitstage statt, die ähnliche Zielsetzungen wie die Regionalen Gesundheitskon-
ferenzen verfolgen, auch wenn sie nicht explizit als solche benannt sind. Auch werden Strukturen dieser Art nicht nur von den Ge-
bietskörperschaften initiiert und getragen.
Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. November 2014
b. w.
LANDTA
G RHEIN
LAND-PFALZ
16.Wahlperiode
Drucksache 16/
4111
Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode
Der Landesregierung sind von folgenden Kreisen als Regionale Gesundheitskonferenzen bezeichnete Veranstaltungen bekannt:
– Alzey-Worms
– Bad Kreuznach
– Bernkastel-Wittlich
– Donnersberg
– Eifelkreis Bitburg-Prüm
– Mainz-Bingen
– Mayen-Koblenz
– Neuwied
– Rhein-Hunsrück
– Trier-Eifel
– Vulkaneifelkreis Daun
Zu 2.:
Regionale Gesundheitskonferenzen fanden vor allem zu folgenden Themen statt:
– gesunde Ernährung und Bewegung, Adipositas;
– Schüler- und Lehrergesundheit, Kindergarten- und Schulverpflegung;
– Gesundheitsförderung für Menschen mit Migrationshintergrund;
– seelische Gesundheit, psychiatrische Versorgung, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Gerontopsychiatrie;
– Demenz;
– Schlaganfall;
– Sucht, Rauchen, Alkohol im Kindes- und Jugendalter;
– Impfen;
– multiresistente Erreger (MRE);
– Versorgung Alleinstehender im Katastrophenfall;
– Landeskinderschutzgesetz;
– strukturierte Koordination von Angebot und Nachfrage im Bereich der primären Prävention;
– gesund leben durch lebendigen Städtebau;
– Gesundheit und Arbeitslosigkeit.
Zu 3.:
Aufgrund der sehr unterschiedlichen Strukturen und Funktionen der zumeist auf die regionalen Bedürfnisse zugeschnittenen
Regionalen Gesundheiteskonferenzen und der unterschiedlichen Qualität der Evaluation kann die Landesregierung hierzu keine
validen Angaben machen.
Zu 4.:
Die Landesregierung befürwortet und unterstützt die Landkreise und Kommunen auf regionaler Ebene darin, Gesundheitsziele zu
vereinbaren und Maßnahmen einzuleiten, um diese zu erreichen. Regionale Gesundheitskonferenzen dienen u.a. als Plattform bzw.
Netzwerke der wesentlichen Akteure aus dem Bereich Gesundheit vor Ort. Dabei können z. B. gesundheitliche Fragestellungen
erfasst sowie Maßnahmen abgestimmt, umgesetzt und evaluiert werden.
Zu 5.:
Die Landesregierung setzt sich für ein Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz ein, um Präventions- und Gesundheitsförde-
rung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wirkungsvoll zu organisieren. Dabei sollen alle Sozialversicherungsträger und die privaten
Krankenversicherungen an primärer Prävention und Gesundheitsförderung inhaltlicher und finanzieller Art beteiligen werden. Das
Gesetz muss die föderale Vielfalt und die jeweiligen regionalen Erfordernisse beim Zusammenwirken der Sozialversicherungsträ-
ger mit den Ländern, Kommunen und Leistungserbringern beachten. Eine alltagsnahe Gestaltung und Intensivierung von lang-
fristig angelegten Prozessen der Gesundheitsförderung und primären Prävention, insbesondere in den Lebenswelten (z. B. Familie,
Kindertagesstätte, Schule, Betrieb, Senioreneinrichtung) stehen dabei im Vordergrund. Die gesetzlich zu verankernden Strukturen
sollen zu einer Verbesserung der Steuerung und Koordination der Präventions-und Gesundheitsförderungsmaßnahmen von Bund,
Ländern, Kommunen, Sozialversicherungsträgern und weiteren Einrichtungen führen. Regionale Gesundheitskonferenzen können
dabei eine wichtige Rolle spielen.
Alexander Schweitzer
Staatsminister