Drucksache 16/4113 16. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Kleinkläranlagen im ländlichen Raum Die Kleine Anfrage 2667 vom 24. September 2014 hat folgenden Wortlaut: Rheinland-Pfalz ist geprägt von ländlichen Räumen. Hier wohnen 30 % der Bevölkerung auf etwa 60 % der Landesfläche. Insofern kommt einer dezentralen Behandlung des Abwassers vor Ort über Kleinkläranlagen eine wichtige Bedeutung zu. Vor dem Hintergrund dieses Sachverhaltes frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Kleinkläranlagen werden in Rheinland-Pfalz im ländlichen Raum betrieben? 2. Wird der Bau und Betrieb von Kleinkläranlangen vonseiten der Landesregierung gefördert (wenn ja, in welcher Form)? 3. Wie wird die Wirtschaftlichkeit von Kleinkläranlangen im Vergleich zum Anschluss an zentrale Kläranlagen bewertet? 4. Wie ist die regionale Verteilung der derzeitig errichteten Kleinkläranlagen in Rheinland-Pfalz bezogen auf die Landkreise? 5. In welchen Regionen ist mit einem weiteren Ausbaubedarf von Kleinkläranlagen zu rechnen? 6. Wie wird die Reinigungsleistung von Kleinkläranlangen bewertet? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 14. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Zum 31. Dezember 2010 wurden in Rheinland-Pfalz die Abwässer von 13 136 Einwohnern über Kleinkläranlagen (KKA) und von 16 009 Einwohnern über Sammelgruben entsorgt (Quelle: Statistische Berichte des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz, öffent liche Abwasserentsorgung 2010). Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Zahl der an KKA angeschlossenen Einwohner durch den Anschluss an zentrale und semizentrale kommunale Kläranlagen seitdem auf etwa 10 000 reduziert hat. Die Anzahl der vorhandenen KKA liegt bei etwa 2 500. Zu Frage 2: Kommunale KKA wurden bereits in der Vergangenheit in Abhängigkeit von der Entgeltsbelastung der Kommunen mit zinslosen Darlehen in Höhe von bis zu 100 % und bei hoch belasteten Kommunen sogar mit bis zu 50 % Zuschuss zuzüglich 50 % Darlehen gefördert . Mit der Neufassung der Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung (FöRiWWV) im Juli 2013 wurde im Bereich der Abwasserbeseitigung erstmals eine Regelung für neu zu errichtende private KKA aufgenommen. Für die Gewährung einer Zuwendung für KKA, die nach dem Inkrafttreten der neuen FöRiWWV errichtet wurden, gilt ausschließ - lich Ziffer 5.1.2.1 dieser Richtlinien und die danach vorgesehene Anteilsfinanzierung. Die Höhe der möglichen Zuwendung beträgt bis zu 3 250 EUR als 50 %-Zuschuss zu maximal zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 6 500 EUR. Sofern eine Kleinkläranlage mit einer Ausbaugröße von mehr als vier Einwohnerwerten errichtet wird, kann die Höhe der zuwendungsfähigen Kosten um einen zusätzlichen Betrag von 700 EUR für jeden weiteren angeschlossenen Einwohner erhöht werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. November 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4113 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Damit jedoch aus dieser neuen Regelung keine Ungleichbehandlung für solche Kleinkläranlagenbetreiber entsteht, die im Vertrauensschutz auf die Fristsetzung in einem Rundschreiben vom 1. Februar 2005 bereits eine entsprechende Anlage errichtet haben, wird auch für die entstandenen Investitionskosten für die Errichtung von Kleinkläranlagen rückwirkend bis zum Datum des Rundschreibens vom 1. Februar 2005 eine Zuwendung unter den in den FöRiWWV bzw. den in ergänzenden Rundschreiben enthaltenen Voraussetzungen ermöglicht. Die Höhe dieser möglichen Zuwendung ist auf einen Festbetrag von 2 500 EUR für eine Kleinkläranlage mit einer Ausbaugröße von vier Einwohnerwerten (EW) festgelegt. Sofern eine Kleinkläranlage mit einer Ausbaugröße von mehr als vier Einwohnerwerten errichtet wurde, kann der Festbetrag um einen zusätzlichen Betrag von 350 EUR für jeden weiteren angeschlossenen Einwohner erhöht werden. Eine Förderung kommt jedoch nicht für Kleinkläranlagen in Betracht, bei denen für gewerbliche Zwecke eine Kleinkläranlage mit einer größeren Ausbaugröße errichtet wurde. Die Zuwendung kann nur der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft gewährt werden, die diese zweckgebunden an den jeweiligen privaten Dritten durch einen gesonderten Zuwendungsbescheid weiterreicht. Die beschriebenen Fördermöglichkeiten sind in der Anlage 1 in einer Übersicht dargestellt. Die genannten hohen Fördersätze gelten bis zum 31. Dezember 2015. Zu diesem Stichtag laufen die Fördermöglichkeiten im Bereich der (erstmaligen) Herstellung von Abwasseranlagen aus. Kleinkläranlagen können allerdings auch danach auf der Grundlage der zum Ausbau in Ziffer 5.1.2.2 der FöRiWWV enthaltenen Regelungen gefördert werden. Zu Frage 3: KKA sind im dünn besiedelten ländlichen Raum im Vergleich zu einem Anschluss an eine zentrale Kläranlage häufig die kosteneffi - zientere Lösung. Die für das jeweilige Entsorgungsgebiet kosteneffizienteste Lösung (zentral, semizentral, dezentral) für eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung wird von den Kommunen auf der Grundlage von sogenannten Kostenvergleichsrechnungen ermittelt . Dabei werden für alle wasserwirtschaftlich in Frage kommenden Alternativen die anfallenden Betriebs- und Investitionskosten berücksichtigt. Die Umstellung der finanziellen Förderung auf die Möglichkeit, KKA Privater zu fördern, wird aufgrund der wirtschaftlichen Aspekte hervorragend angenommen und hat den Landeshaushalt deutlich entlastet. Bislang wurde für etwa 1 000 neue private KKA eine finanzielle Förderung beantragt. Diese KKA haben eine Ausbaugröße von insgesamt 4 700 Einwohnerwerten. Das beantragte Fördervolumen beträgt 3,6 Mio. EUR. Zum Vergleich: Der Anschluss an eine zentrale Kläranlage im dünn besiedelten ländlichen Raum kostet im Durchschnitt 4 000 bis 6 000 Euro je Einwohnerwert. Das Fördervolumen hätte bei einem Anschluss dieser Einwohnerwerte an zentrale Abwasserbehand - lungsanlagen deutlich mehr als 20 Mio. Euro betragen. Zu den Fragen 4 und 5: Neue KKA werden vor allem im ländlichen Raum errichtet. Die regionale Verteilung der KKA, für die seit dem Inkrafttreten der neuen FöRiWWV Fördermittel beantragt wurden, ist in Anlage 2 dargestellt. Nach dem 31. Dezember 2015 wird es weiterhin zum Bau bzw. zur Sanierung oder Erneuerung von KKA kommen. Die Maßnahmen werden schwerpunktmäßig in den ländlichen Regio - nen der Eifel, des Westerwaldes, des Taunus, des Kreises Trier-Saarburg und des Donnersbergkreises erfolgen. Daneben werden KKA auch in Außenbereichen oder Annexen von größeren Kommunen errichtet und betrieben. Zu Frage 6: Die Reinigungsleistung von KKA hat sich in den letzten Jahren erheblich verbessert. Das Angebot an technischen bauartzugelassenen wie auch an individuellen naturnahen Anlagen ist mittlerweile sehr hoch. Die Anlagen sind bei sachgerechtem Bau und Betrieb geeignet, die sich aus der Abwasserverordnung des Bundes ergebenden Anforderungen nach dem Stand der Technik einzuhalten . Es gibt sogar Systeme, die über den Stand der Technik hinausgehen und gezielt die Nährstoffe sowie die Keimbelastung redu - zieren können. Wesentlich für das Erreichen niedriger Ablaufwerte sind neben dem Bau der fachgerechte Betrieb und die Wartung der Anlagen. Stoßbelastungen oder auch zu geringe Belastungen bei Abwesenheit der Bewohner können zu Problemen führen. Hier sind geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen, wie z. B. das Abpuffern der Belastungsspitzen oder die Zugabe von externen Kohlenstoffquellen . Ulrike Höfken Staatsministerin 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4113 Anlage 1 3 Drucksache 16/4113 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Anlage 2 4