Drucksache 16/4134 21. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Einbruchsdelikte im Kreis Germersheim Die Kleine Anfrage 2685 vom 30. September 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Einbruchsdelikte im Kreis Germersheim in den letzten fünf Jahren, unterteilt in Wohnungseinbrüche und Einbrüche in gewerbliche bzw. öffentliche Objekte, entwickelt? 2. Inwiefern häuft sich die Zahl der Einbruchsdelikte in den Wintermonaten? 3. Inwiefern gibt es örtliche Schwerpunkte für Einbruchsdelikte im Kreis Germersheim? 4. Mit welchen Maßnahmen reagiert die Polizei auf Einbruchsdelikte im Kreis Germersheim? 5. Inwiefern leistet die Polizei Präventionsarbeit? 6. Inwiefern leisten andere Stellen und Einrichtungen Präventionsarbeit? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Zahl der Einbruchsdelikte im Landkreis Germersheim hat sich in den letzten fünf Jahren gemäß der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wie folgt entwickelt: Im Bereich der Wohnungseinbruchdiebstähle ist damit in den letzten fünf Jahren ein Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen, was der Tendenz auf Landes- und Bundesebene entspricht. Um das Risiko, Opfer eines Wohnungseinbruchdiebstahls zu werden, darzustellen und einem Vergleich zugänglich zu machen, bedient man sich bundesweit der sogenannten Häufigkeitszahl. Das ist die errechnete Anzahl der Fälle pro 100 000 Einwohner. Für den Landkreis Germersheim lag die Häufigkeitszahl 2013 bei 155 und damit knapp über dem Durchschnittswert von RheinlandPfalz (147), jedoch deutlich unter dem Bundesdurchschnitt (186). Vor zehn Jahren, also im Jahr 2004, betrug die Häufigkeitszahl beim Wohnungseinbruchdiebstahl im Landkreis Germersheim noch 170. Danach ging sie im Zeitraum bis 2008 auf Werte zwischen 70 und 77 zurück. Seit 2009 stieg die Häufigkeitszahl wieder an und erreichte 2013 mit 155 fast den Wert von 2004 (170). Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. November 2014 . LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 Anzahl der Wohnungseinbruchsdelikte 104 115 141 162 193 Anzahl der Einbruchsdelikte in/aus öffentlichen/gewerblichen Objekten 243 217 212 214 205 Drucksache 16/4134 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode In der vorangestellten Tabelle wurden unter „öffentlichen/gewerblichen Objekten“ nachfolgende Tatobjekte erfasst: Banken, Sparkassen, Postfilialen, Postagenturen, Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräume, Gaststätten, Kantinen, Hotels, Pensionen, Kioske, Warenhäuser, Verkaufsräume, Selbstbedienungsläden, Schaufenster, Schaukästen und Vitrinen, Kirchen, Schlösser, Museen, Kunstgewerbe, Schulen, Schwimmbäder, Sporthallen und -plätze. Bei den schweren Diebstahlsdelikten aus solchen Objekten hat die Polizei für die zurückliegenden fünf Jahre im Landkreis Germersheim rückläufige Fallzahlen registriert. Auch auf Landesebene verzeichnete die Polizei bei diesbezüglichen Straftaten in der Summe eine abnehmende Tendenz. Zu Frage 2: In der nachfolgenden Tabelle ist dargelegt, wie hoch im Landkreis Germersheim der prozentuale Anteil der Einbruchsdelikte im ersten und vierten Quartal im Vergleich zur Gesamtfallzahl des jeweiligen Jahres ausfällt. Quelle dieser Datenerhebung ist das polizeiliche Auswertesystem GEOPOLIS K. Aus den vorstehenden Daten ist deutlich erkennbar, dass der zeitliche Schwerpunkt beim Wohnungseinbruchdiebstahl über alle Jahre des Betrachtungszeitraumes hinweg in der dunklen Jahreszeit, also im Zeitraum Oktober bis März, liegt. Dies ist jedoch keine Besonderheit für den Landkreis Germersheim, sondern in diesem Deliktsbereich ein landes- und bundesweit festzustellendes Phänomen. Die Ursachen hierfür liegen u. a. darin, dass die Dunkelheit zum einen das Entdeckungsrisiko für den Täter minimiert und zum anderen eine unbeleuchtete Wohnung während der Dunkelheit dem Täter signalisiert, dass sich niemand im Objekt befindet. Die polizeilichen Bekämpfungskonzeptionen tragen auch diesem Umstand Rechnung. So startet u. a. die bundesweite Präventionskampagne „K-EINBRUCH“, an der sich auch die rheinland-pfälzische Polizei beteiligt, stets mit Umstellung der Uhr auf Winterzeit. Die Anzahl der Einbruchsdelikte in/aus öffentlichen/gewerblichen Objekten im Winterhalbjahr ist hingegen fast identisch mit der Anzahl der Delikte im Sommerhalbjahr. Zu Frage 3: Im 1. Quartal 2014 verzeichnete die Polizei in den Ortsgemeinden Bellheim und Rülzheim eine Häufung sowohl von Wohnungsals auch von sonstigen Einbruchdiebstählen. In diesem Zusammenhang hat die Polizeiinspektion Germersheim in Zusammenarbeit mit der Kriminalinspektion Landau eine Ermittlungsgruppe eingerichtet. Weiterhin hat die Polizei im Landkreis Germersheim temporäre Tatserien entlang der Bundesautobahnen und der Bundesstraßen registriert. Konkret betroffen davon waren Ortschaften entlang der Bundesautobahn 65 sowie der Bundesstraßen B 9 und B 272. Hierzu ist anzumerken, dass Gemeinden und Städte in der Nähe von Autobahnen und Schnellstraßen landes- und auch bundesweit eine höhere Kriminalitätsbelastung bei Wohnungseinbruchdiebstählen aufweisen als andere Gemeinden. Insbesondere reisende Täter, die bundesweit für ansteigende Zahlen beim Wohnungseinbruchdiebstahl verantwortlich gemacht werden, bevorzugen bei ihren Straftaten Orte mit einer schnellen Anbindung an Fernstraßen, um das Risiko einer Entdeckung oder gar Festnahme zu reduzieren. Zu Frage 4: In den zurückliegenden zehn Jahren haben die Polizeidirektion Landau sowie die beiden anderen Polizeidirektionen des Polizeipräsidiums Rheinpfalz jeweils in den Wintermonaten eine spezielle Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Wohnungseinbruchdiebstählen eingerichtet. Seit Mai 2014 hat das Polizeipräsidium Rheinpfalz eine zentrale vierzehnköpfige „Ermittlungsgruppe Wohnung “ eingesetzt, welche unter Führung der Kriminaldirektion Ludwigshafen ganzjährig die intensivierte und spezialisierte Bearbeitung von Wohnungseinbruchsdelikten im gesamten Präsidialbereich gewährleistet. Neben regelmäßigen Personen- und Fahrzeugkontrollen gehören auch die persönliche Betreuung und Beratung der Geschädigten von Einbruchsdelikten durch den jeweiligen polizeilichen Sachbearbeiter zur Ermittlungsarbeit. Ein Abschnitt der „Ermittlungsgruppe Wohnung“ betreut speziell den örtlichen Bereich der Polizeidirektion Landau. Bei erkannten Tatserien von sonstigen Einbruchdiebstählen richtet die Polizeidirektion Landau zu deren Bekämpfung anlassbezogen spezielle Arbeitsgruppen ein. Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 Wohnungseinbruchsdelikte im jeweiligen Winterhalbjahr (Prozentangabe) 63,6 % 63,8 % 53,7 % 63,0 % 76,4 % Einbruchsdelikte in/aus öffentlichen/gewerblichen Objekten im jeweiligen Winterhalbjahr (Prozentangabe) 49,8 % 50,0 % 47,4 % 52,7 % 50,5 % 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4134 Darüber hinaus leistet die Polizei im Landkreis Germersheim auf verschiedenste Art und Weise Präventionsarbeit. Hierzu wird auf die Antwort zur Frage 5 verwiesen. Zu Frage 5: Zu den polizeilichen Standardmaßnahmen der Präventionsarbeit und damit auch zu den Präventionsmaßnahmen im Landkreis Germersheim gehören unter anderem die gezielten Präventionsstreifen der Polizeiinspektionen, die Initiierung und Betreuung lokaler Aktionen wie z. B. der Aktion „Vorsicht! Wachsamer Nachbar“, die Durchführung von Vorträgen und Veranstaltungen zum Thema Einbruchschutz, unter anderem durch den Sachbereich Zentrale Prävention, sowie die Medien- und Öffentlichkeitsarbeit , u. a. mit der Vermittlung von Verhaltenshinweisen. In jedem Jahr sind die für den Landkreis Germersheim zuständigen Polizeiinspektionen Germersheim und Wörth zudem in zahlreichen öffentlichen Gemeinderatssitzungen präsent. Sie stellen u. a. die jeweilige Kriminalitätslage sowie entsprechende Präventions- und Sicherungsmaßnahmen vor. Daneben misst die Polizei dem professionellen und nachhaltigen Umgang mit Opfern und Zeugen, unter anderem durch speziell geschultes Personal, eine hohe Bedeutung bei. Bereits während der Tatortaufnahme geben die hierbei eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten erste Opferschutz - und sicherungstechnische Hinweise, die im Fortgang auf Wunsch des Opfers bzw. aufgrund der polizeilichen Beurteilung durch den Sachbereich Zentrale Prävention in Form von spezifischen Beratungen intensiviert werden. Zudem gewährleistet der örtlich zuständige Bezirksdienst die Nachbetreuung der Opfer. Zu Frage 6: Dem Grundsatz folgend, dass die Kriminalitätsvorbeugung langfristig nur dann erfolgreich sein kann, wenn sie gesamtgesellschaftlich angelegt ist, haben in Rheinland-Pfalz bislang über einhundert Verbandsgemeinden und Städte kommunale Präventionsräte eingerichtet . Den gesetzlichen Rahmen der kommunalen Kriminalprävention bildet hierbei § 1 Abs. 8 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG), wonach alle Träger öffentlicher Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Vermeidung strafbarer Verhaltensweisen (Kriminalprävention) beitragen und zusammenwirken sollen. Hierzu können die allgemeinen Ordnungsbehörden kriminalpräventive Gremien unter Beteiligung der Polizei einrichten. Im Landkreis Germersheim verfügen die Stadt Germersheim und die Verbandsgemeinde Bellheim über einen solchen kriminalpräventiven Rat. Seit Ende der 1990er Jahre werden in Rheinland-Pfalz landesweit Sicherheitsberaterinnen und Sicherheitsberater (SfS) für Senioren von der Polizei in Zusammenarbeit mit den Seniorenbeiräten der Kommunen und Institutionen, wie beispielsweise der Verbraucherschutzzentrale , ausgebildet. In einer Schulung werden Themen wie Verhalten in Notsituationen, Straßen- und Haustürkriminalität, Absicherung von Gebäuden, Verkehrssicherheit und Sicherheitsgefühl vermittelt. Bei den SfS handelt es sich um Damen und Herren, die bereit sind, sich für die Belange ihrer Altersgruppe einzusetzen, die erworbenes Wissen gerne an andere weitergeben – Menschen mit Eigeninitiative, die als Bindeglied zwischen älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, der Polizei und anderen Institutionen wirken wollen. Diese Tätigkeit erfordert neben der fundierten Ausbildung eine ständige Weiterbildung. Die SfS können glaubhaft vermitteln, welche Gefahren bestehen und wie man mit diesen Gefahren umgehen kann. Sie sind u. a. auch in der Lage, ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern weiterzugeben, wie diese ihre Wohnung wirkungsvoll gegen Eindringlinge schützen können. Die SfS können sicher nicht zu jeder Frage eine Antwort geben, aber sie wissen, wer die richtigen Ansprechpartner sind und können hierzu die Kontakte herstellen. Allein für den Landkreis Germersheim gibt es zehn solcher ausgebildeten und ehrenamtlich tätigen SfS. Interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunen und den SfS hat die beim Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur angesiedelte Leitstelle „Kriminalprävention“ aktuell die Teilnahme an einer am 6. November 2014 terminierten Fachtagung „Einbruchschutz“ angeboten. In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin 3