Drucksache 16/4140 22. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Kathrin Anklam-Trapp und Friederike Ebli (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Initiative WohnPunkt Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 2726 vom 15. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: Mit dem Zukunftsprogramm „Gesundheit und Pflege – 2020“ trägt die Landesregierung mit innovativen Ansätzen und neuen Maßnahmen dazu bei, die gesundheitliche und pflegerische Versorgung besonders auch in den ländlichen Räumen von Rheinland-Pfalz zu sichern. Ältere Menschen wollen so lange wie möglich – auch bei Krankheit, Behinderung und Pflegebedarf – in der vertrauten Umgebung wohnen bleiben. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels steigt die Bedeutung dieses Themas, gerade für den ländlichen Raum. Eines der Ziele der Landesregierung ist es daher, die Verbreitung neuer gemeinschaftlicher Wohnformen für ältere und pflegebedürftige Menschen zu unterstützen. Dazu zählen besonders betreute Wohngruppen und selbstorganisierte Wohngemeinschaften für ältere und pflegebedürftige Menschen. Die Landesregierung hat jetzt mit „WohnPunkt RLP“ im Rahmen des Zukunftsprogramms eine neue Initiative gestartet, die gerade kleine Kommunen im ländlichen Raum durch eine intensive Prozessbegleitung beim Aufbau solcher Wohnformen unterstützt. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele solcher betreuten Wohngruppen und selbstorganisierten Wohngemeinschaften gibt es in Rheinland-Pfalz? 2. Wie viele Kommunen können im Rahmen von WohnPunkt RLP begleitet werden? 3. In welcher Form werden die teilnehmenden Kommunen begleitet und unterstützt? 4. Wie sollen die erzielten Erfahrungen und Ergebnisse landesweit verfügbar gemacht werden? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Aktuell sind der Landesregierung rund 80 betreute Wohngruppen oder selbstorganisierte Wohngemeinschaften für ältere und pflegebedürftige Menschen in Rheinland-Pfalz bekannt. Darüber hinaus können weitere selbstorganisierte Wohngemeinschaften bestehen, da für diese Wohnform keine Meldepflicht besteht. Zu 2.: Das Projekt startete am 13. Oktober 2014 in den folgenden Ortschaften: – Rengsdorf (VG Rengsdorf, LK Neuwied), – Merkelbach (VG Hachenburg, Westerwaldkreis), – Minfeld (VG Kandel, LK Germersheim), – Großsteinhausen (VG Zweibrücken-Land, LK Südwestpfalz), – Gemeinsames Vorhaben der Ortsgemeinden Biebern, Fronhofen, Nannhausen, Reich und Wüschheim (VG Simmern, Rhein-Hunsrück-Kreis). Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. November 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4140 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Weitere zehn Projekte werden ab Januar 2015 hinzukommen, die Bewerbungsfrist für diese zweite Phase läuft aktuell noch bis zum 30. November 2014. Innerhalb der Projektlaufzeit von Mitte des Jahres 2014 bis Ende des Jahres 2015 können so bis zu 15 Initiativen in kleinen ländlichen Kommunen begleitet werden. Zu 3.: Gerade im ländlichen Raum werden mehr Alternativen zwischen häuslicher und stationärer Pflege gebraucht. Kommunale Verantwortliche, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, die vor Ort eine WG gründen wollen, stehen jedoch häufig einem hohen organisatorischen Aufwand und für sie neuen gesetzlichen Vorgaben gegenüber. Weitere Schwierigkeiten liegen in der Suche nach einer geeigneten Immobilie oder der vertraglichen Gestaltung der Vermietung. Auch die Einbindung in das Dorfleben muss gewährleistet werden. Das erfordert Fachwissen und Erfahrung bei der Organisation der entsprechenden Beteiligungsprozesse. Mit „WohnPunkt RLP“ entspricht die Landesregierung einem bestehenden Bedarf an unbürokratischer Begleitung und Unterstützung beim Aufbau von Pflegewohn-Angeboten in kleinen Gemeinden. „WohnPunkt RLP“ wird von der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e. V. (LZG) durchgeführt und vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie als Teilprojekt des Zukunftsprogramms „Gesundheit und Pflege – 2020“ finanziert. Für die Projektlaufzeit von Mitte des Jahres 2014 bis Ende des Jahres 2015 wurden insgesamt 329 000 Euro bewilligt. In den teilnehmenden Kommunen werden Projekttandems aus kommunalen Projektverantwortlichen und festen WohnPunktAnsprechpartnern gebildet. Sie bearbeiten gemeinsam mit der Kommune und den zuständigen Behörden alle offenen Fragen und entwickeln vor Ort passende Lösungen. Dabei geht es zum Beispiel um die Bedarfsermittlung, den Standort, barrierefreien Umbau, sozialrechtliche Fragen und darum, wie die Einbindung in das Dorfleben organisiert werden kann. In einer ersten Phase werden, bezogen auf jedes einzelne Vorhaben, die konkreten Herausforderungen identifiziert, die es im weiteren Prozess gemeinsam zu bewältigen gilt. Verbandsgemeinde- und Kreisverwaltung, zuständige Behörden, Fachberatungsstellen und weitere wichtige Partner werden systematisch in das Vorhaben einbezogen. Anwendertreffen fördern den Austausch der teilnehmenden Kommunen untereinander . Zu 4.: „WohnPunkt RLP“ sammelt und dokumentiert die Prozess-Schritte und wird diese Informationen so aufbereiten, dass davon auch andere Wohngruppen-Projekte im Land profitieren können. Die Ergebnisse des Projektes werden im Internet und auf Regionalkonferenzen vorgestellt und so allen Kommunen im Land zur Verfügung gestellt. „WohnPunkt RLP“ ist organisatorisch eng mit der Landesberatungsstelle PflegeWohnen sowie der Servicestelle für kommunale Pflegestrukturplanung und Sozialraumentwicklung vernetzt, die ebenfalls bei der LZG angesiedelt sind. Auch mit der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe sowie mit anderen Beratungsstellen besteht eine intensive Zusammenarbeit. Alle diese Stellen haben Anteil an den Erfahrungen von „WohnPunkt RLP“ und können diese für ihre weitere Arbeit nutzen und weitergeben. Alexander Schweitzer Staatsminister