Drucksache 16/4141 22. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Peter Enders und Hedi Thelen (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Fehlende Landesmittel für Klinikinvestitionen Die Kleine Anfrage 2731 vom 15. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: In einem Beitrag für die Rhein-Zeitung vom 26. September 2014 hat die Chefin der Techniker Krankenkasse in Rheinland-Pfalz der Landesregierung eine zu geringe Krankenhausinvestitionsförderung vorgehalten. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die gegenwärtige Landesinvestitionsquote für die Krankenhäuser gegenüber den bereinigten Krankenhauskosten vor dem Hintergrund, dass der Sozialexperte Bert Rürup eine notwendige Investitionsquote von 8,6 % berechnet hat, während die Landesregierung nach aktueller Darstellung der Chefin der Techniker Krankenkasse Rheinland-Pfalz nur 3,5 % bereitstellt? 2. Entspricht es in Übereinstimmung mit der aktuellen Darstellung der TK-Landeschefin der Beobachtung der Landesregierung, dass viele Krankenhäuser auf den finanziellen Investitionsengpass reagieren, indem sie die Menge ihrer Leistungen ausweiten? 3. Wie steht die Landesregierung zu der von der TK-Landeschefin aktuell erhobenen Forderung einer Mindestinvestitionsquote, damit zukünftig eine Abwärtsspirale bei der Krankenhausförderung, wie sie gegenwärtig beobachtet wird, verhindert wird? 4. Welche Konsequenzen hat es nach Einschätzung der Landesregierung für die Patienten, wenn Krankenhäuser aufgrund unzureichender Investitionsförderung vermehrt gezwungen sind, Finanzmittel, die für die Versorgung der Patienten oder Vergütung der Pflegekräfte eingesetzt werden sollten, für Investitionen zu nutzen? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Förderung der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz ist ein wichtiges Anliegen der rheinland-pfälzischen Landesregierung. Aus diesem Grund hat sich die Landesregierung auch mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die Fördermittel seit dem Jahr 2013 um jährlich 3 Mio. Euro aufgestockt wurden, und den Krankenhäusern in den Jahren 2009 und 2010 aus dem Konjunkturprogramm II zusätzlich 82,5 Mio. Euro bereitgestellt werden konnten. Bei Berücksichtigung der Mittel aus dem Konjunkturprogramm hätte die Krankenhausinvestitionsquote in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2009 und 2010 bei rund 4,8 Prozent und damit erheblich über dem Bundesdurchschnitt gelegen, der 3,5 Prozent beträgt. Prof. Dr. Rürup hat in einer Expertise aus dem Jahr 2008 versucht, eine angemessene Investitionsquote für den Krankenhausbereich zu ermitteln. Dabei kam er zu dem Ergebnis, dass sich ein richtiges Investitionsniveau im Krankenhausbereich wissenschaftlich nicht herleiten lasse. Deshalb leitet er (quasi hilfsweise) aus einem intertemporalen Vergleich eine notwendige Investitionsquote von 8,6 Prozent ab. Zu diesem Ergebnis kommt er, indem er das Verhältnis von KHG-Fördervolumen zum Bruttoinlandsprodukt aus dem Jahr 1991 fortschreibt beziehungsweise in das Jahr 2006 überträgt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. November 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4141 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Der Ansatz von Herrn Prof. Dr. Rürup kommt aus Sicht der Landesregierung zu einem überzogenen Investitionsbedarf. Der bauliche Zustand und die Ausstattung der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz sind insgesamt als gut anzusehen. Die Landesregierung wird dafür Sorge tragen, dass dies auch in Zukunft so sein wird. Zu 2.: Die Fragestellung geht davon aus, dass die Krankenhäuser nicht aus medizinischen, sondern aus ökonomischen Gründen ihre Leis - tungen ausweiten. Die Landesregierung kann diese Annahme nicht bestätigen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bestreitet diese Behauptung auch nach Vorliegen des von der Selbstverwaltung in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Leistungsentwicklung in der stationären Versorgung. In diesem Forschungsgutachten, das seit 10. Juli 2014 vorliegt, wird zur Investitionskostenfinanzierung ausgeführt: „Bezüglich der Investitionskostenfinanzierung der Bundesländer konnte kein Zusammenhang zur Mengenentwicklung festgestellt werden.“ Nach Auffassung der Deutschen Krankenhausgesellschaft ist die Mengenentwicklung medizinisch begründet und zum Beispiel auf den medizinischen Fortschritt und die Erwartungen der Patienten zurückzuführen. Zu 3.: Man kann der Forderung einer Mindestinvestitionsquote aus Sicht der Krankenhausinvestitionsfinanzierung sicherlich offen gegenüberstehen , die letztlich entscheidende Frage wird aber auch hier sein, ob sie im Ergebnis auch finanziert werden kann. Angesichts der bis zum Jahr 2019 geltenden Schuldenbremse würde ein Ruf nach einer entsprechenden Quote auch weiterhin dem Haushaltsvorbehalt unterliegen. Eine Mindestinvestitionsquote, die über die aktuellen Haushaltsansätze der Länder hinausginge, dürfte schwer zu finanzieren sein. Es ist der Landesregierung – im Gegensatz zu einem Großteil der anderen Bundesländer – gelun - gen, in den vergangenen Haushalten die Förderquote auf einem stabilen Niveau zu halten. Zu 4.: Aus Sicht der Landesregierung kann es durchaus dazu kommen, dass Krankenhäuser auch mit den von ihnen erwirtschafteten Erlösen selbst Investitionen tätigen. Zum Teil ist dies sogar notwendig, da nicht jede von den Krankenhäusern getätigte Investition auch nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz als förderfähig anzusehen ist. Eine Quersubventionierung aus den Erlösen für an sich förderfähige Investitionen ist angesichts der zur Verfügung stehenden Landesmittel möglich und kann in der Tat dazu führen, dass Mittel, die an anderer Stelle benötigt werden, fehlen. Rheinland-Pfalz tritt daher in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe gemeinsam mit allen anderen Bundesländern für die Errichtung eines Strukturfonds – finanziert aus Mitteln von Bund, Kassen und zusätzlichen Mitteln der Länder – ein, um die notwendigen investiven Maßnahmen zu ergreifen, die nicht unmittelbar und sofort finanziert werden können. Alexander Schweitzer Staatsminister