Drucksache 16/4142 21. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Fred Konrad (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Grundstück des ehemaligen Polizeipräsidiums Trier Die Kleine Anfrage 2677 vom 29. September 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Das Hochhaus des ehemaligen Polizeipräsidiums Trier (Südallee 3, 54290 Trier) steht seit längerer Zeit weitgehend leer. Ledig- lich der eingeschossige Anbau wird derzeit von der Polizeiinspektion Trier genutzt. Wird vom Land die Veräußerung des Grundstücks inkl. Bebauung in Erwägung gezogen? 2. Wenn ja, liegen Kaufanfragen vor und wurden Verkaufsgespräche geführt? 3. Hätte bei einem Verkauf die Stadt Trier ein Vorkaufsrecht und wäre bei deren Verzicht eine öffentliche Ausschreibung notwendig bzw. wird diese angestrebt? 4. Gab es mit der Stadt Trier Gespräche bzgl. eines Grundstücksverkaufs und einer Nachnutzung (z. B. für den Neubau der Feuerwache Trier)? 5. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass eine Umnutzung bzw. Neubebauung des Grundstücks in unmittelbarer Nähe zum UNESCO-Welterbe Kaiserthermen eines besonders sensiblen Umganges bedarf, bei der städtebauliche und architektonische Qualitäten sowie Nutzungsformen wichtiger zu werten sind als die Höhe des Verkaufspreises? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Mit der Realisierung des für die Polizeidienststelle geplanten zweiten Bauabschnitts in der Kürenzer Straße werden die verbliebenen Polizeibereiche umziehen, sodass die Liegenschaft nach derzeitigem Kenntnisstand nicht mehr zur Erfüllung von Landesaufgaben benötigt wird und somit veräußert werden kann. Zu Frage 2: Es lagen Kaufanfragen vor, von denen jedoch keine aktuell weiterverfolgt wird. Zu den Fragen 3 und 4: Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) hatte mit der Stadt Trier im Jahre 2009 erste Verkaufskontakte. Dabei wurde der Stadt Trier ein Kaufangebot zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert gemacht. In den Fällen, in denen die Kommune das vom Land zugestandene „Ankaufsrecht“ nicht ausübt, wird seitens des LBB ein öffentliches Bieterverfahren eingeleitet. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. November 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4142 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Der Rahmen der baulichen Nutzung und die städtebaulichen Vorgaben ergeben sich aus dem 2011 von der Stadt Trier beschlossenen Bebauungsplan. Nach den §§ 63 und 64 der Landeshaushaltsordnung hat die Veräußerung einer Liegenschaft zum „vollen Wert“ zu erfolgen. Dr. Carsten Kühl Staatsminister