Drucksache 16/4143 22. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Entwicklung der Kindeswohlgefährdungsmeldungen in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 2688 vom 25. September 2014 hat folgenden Wortlaut: Etliche Presseberichte in den Medien machen deutlich, dass es zum Teil eine starke Zunahme an Kindeswohlgefährdungsmeldungen gibt. Ich bitte darum, die Antworten für die Fragen 1 bis 7 für jedes Kalenderjahr (2009 bis 2014) einzeln aufzulisten. Bitte für die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte einzeln beantworten. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen hat es in den letzten fünf Jahren pro Jahr in Rheinland-Pfalz gegeben? 2. Wie viele Personalstellen stehen in den Jugendämtern für diese Tätigkeit zur Verfügung und wie viele Fälle bearbeitet der einzelne Mitarbeiter im Durchschnitt? 3. Gibt es in den zuständigen Jugendämtern eine Rufbereitschaft für die Wochenenden oder auch für Feiertage und wenn ja, seit wann? 4. Wie viele akute oder latente Kindeswohlgefährdungsmeldungen gab es in den letzten fünf Jahren in Rheinland-Pfalz? 5. In wie vielen Fällen gab es einen Kontakt zu den Eltern, nachdem der Hinweis auf Kindeswohlgefährdung eingegangen ist? 6. In wie vielen Fällen wurde ein Unterstützungsbedarf der Familie oder der Eltern festgestellt? 7. Wie verteilten sich die festgestellten Gefährdungsarten (Vernachlässigung, körperliche Misshandlung, psychische Misshandlung) auf die Zahl der festgestellten Kindeswohlgefährdungen in den letzten fünf Jahren? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage 2622 (Drucksache 16/4046) hat die Landesregierung bereits ausgeführt, dass ihr keine Erkenntnisse zu den Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung aus den einzelnen Kommunen vorliegen, sondern nur landesweite Daten. Die Informationen liegen ausschließlich auf kommunaler Ebene vor. Eine umfangreiche Befragung aller 41 Jugendämter in Rheinland-Pfalz war in der Kürze der Beantwortungsfrist nicht möglich. Die Beantwortung erfolgt daher nur für Rheinland-Pfalz insgesamt und differenziert nach Landkreisen, kreisfreien Städten und kreisangehörigen Städten mit einem eigenen Jugendamt. Die Landesregierung weist darauf hin, dass die Evaluation von Meldungen gemäß § 8 a Achtes Sozialgesetzbuch Bestandteil des Projekts „Qualitätsentwicklung durch Berichtswesen“ ist, welches gemeinsam vom Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz und den rheinland-pfälzischen Jugendämtern getragen wird. Seit dem Jahr 2010 werden Meldungen gemäß § 8 a Achtes Sozialgesetzbuch dokumentiert. An der Erhebung beteiligen sich 37 von 41 Jugendämtern in Rheinland-Pfalz. Im Rahmen der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes zum 1. Januar 2012 und der damit verbunden Erweiterung der amtlichen Statistik zu Meldungen einer möglichen Kindeswohlgefährdung gemäß § 8 a Achtes Sozialgesetzbuch wurde der bis einschließlich 2011 in Rheinland-Pfalz genutzte Erhebungsbogen an das Erfassungssystem der Bundesstatistik angepasst und um zentrale Angaben zum Verfahren in den Jugendämtern ergänzt. Auch im Rahmen der amtlichen Statistik werden die Daten zu den Kinderschutzverdachtsmeldungen bislang nicht auf kommunaler Ebene ausgewertet und veröffentlicht. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. November 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4143 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 1: Zu Frage 2: Der Landesregierung liegen hierüber keine Angaben vor, da für die Bearbeitung der Kinderschutzverdachtsmeldungen nach § 8 a SGB VIII in der Regel die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeinen Sozialen Dienste in den Jugendämtern zuständig sind. Zu Frage 3: Der Landesregierung liegen hierüber keine Angaben vor. Zu Frage 4: Zu Frage 5: Im Rahmen einer Sonderauswertung wurden Mehrfachnennungen herausgerechnet. Zu Frage 6: 2 Anzahl der Kinder, die von einer Kinderschutzverdachtsmeldung betroffen waren 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Rheinland-Pfalz – 4 211 5 106 4 898 4 871 – Landkreise – 2 663 3 208 3 152 2 851 – Städte – 1 171 1 587 1 410 1 625 – Große kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt – 377 311 336 394 – Anzahl der akuten oder latenten Kinderschutzverdachtsmeldungen 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Rheinland-Pfalz – 1 776 2 270 1 945 1 978 – Landkreise – 1 195 1 441 1 302 1 112 – Städte – 430 678 501 672 – Große kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt – 151 151 142 194 – Anzahl der direkten Kontakte zu den Eltern nach dem Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Rheinland-Pfalz – 3 264 4 128 3 759 3 591 – Landkreise – 2 105 2 732 2 384 2 060 – Städte – 834 1 123 1 090 1 206 – Große kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt – 325 273 285 325 – Anzahl der Fälle mit Unterstützungsbedarf 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Rheinland-Pfalz – 2 706 3 387 3 915 3 717 – Landkreise – 1 774 2 222 2 523 2 111 – Städte – 681 945 1 116 1 297 – Große kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt – 251 220 276 309 – Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4143 Zu Frage 7: Die benannten Gefährdungsarten (Vernachlässigung, körperliche Misshandlung, psychische Misshandlung) wurden in dieser Form landesweit erst seit 2012 dokumentiert. Irene Alt Staatsministerin 3 Anzahl der akuten und latenten Kinderschutzverdachtsmeldungen 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Rheinland-Pfalz – Anzeichen für Vernachlässigung – – – 1 139 1 203 – – Anzeichen für körperliche Misshandlung – – – 497 531 – – Anzeichen für psychische Misshandlung – – – 410 438 – – Anzeichen für sexuelle Gewalt – – – 101 81 – Landkreise – Anzeichen für Vernachlässigung – – – 724 659 – – Anzeichen für körperliche Misshandlung – – – 343 278 – – Anzeichen für psychische Misshandlung – – – 277 272 – – Anzeichen für sexuelle Gewalt – – – 68 62 – Städte – Anzeichen für Vernachlässigung – – – 331 414 – – Anzeichen für körperliche Misshandlung – – – 114 209 – – Anzeichen für psychische Misshandlung – – – 99 124 – – Anzeichen für sexuelle Gewalt – – – 30 15 – Große kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt – Anzeichen für Vernachlässigung – – – 84 130 – – Anzeichen für körperliche Misshandlung – – – 40 44 – – Anzeichen für psychische Misshandlung – – – 34 42 – – Anzeichen für sexuelle Gewalt – – – 3 4 –