Drucksache 16/4147 22. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christine Schneider (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Feuerwehrführerschein Die Kleine Anfrage 2704 vom 2. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Feuerwehrführerscheine nach der Landesverordnung zum Führen von Einzelfahrzeugen wurden bisher für die An- gehörigen der Freiwilligen Feuerwehr im Landkreis Südliche Weinstraße und der kreisfreien Stadt Landau ausgestellt? 2. Wie viele davon für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren? 3. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Feuerwehrführerschein für die Gewährleistung der Tageseinsatzsicherheit bei den Freiwilligen Feuerwehren zu? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr im Landkreis Südliche Weinstraße wurden bisher 23 Sonderfahrberechtigungen (sogenannte Feuerwehrführerscheine) ausgestellt. Die kreisfreie Stadt Landau hat bisher keine Feuerwehrführerscheine ausgestellt. Zu Frage 2: Alle ausgestellten Sonderfahrberechtigungen waren für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr. Zu Frage 3: Die Fahrberechtigungsverordnung ist erforderlich, um die Einsatzfähigkeit ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger sowie von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der anderen Hilfsorganisationen nachhaltig zu sichern, denn es stehen immer weniger Fahrerinnen und Fahrer für Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 t zulässiger Gesamtmasse zur Verfügung, welche die notwendige Fahrerlaubnis besitzen. Durch diese Regelung wird es den betroffenen Organisationen ermöglicht, im Rahmen der bestehenden Strukturen – auch organisationsübergreifend – ihre ehrenamtlichen Angehörigen selbst zum Führen von Einsatzfahrzeugen (auch mit Fahrzeugkombinationen ) bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t auszubilden und die Prüfung abzunehmen. Ob die Kommunen und Hilfsorganisationen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen oder stattdessen für ihre Fahrerinnen und Fahrer reguläre Fahrerlaubnisse erwerben, obliegt ihrer Entscheidung. Viele Aufgabenträger sehen diese Regelung ebenfalls positiv, zumal sie nicht nur kostengünstige Lösungen ermöglicht, sondern auch die Nachwuchsförderung unterstützt und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren erhöht. Andere bevorzugen insbesondere auch aus haftungsrechtlichen Gründen die reguläre Ausbildung durch Fahrschulen. In Vertretung: Randolf Stich Ministerialdirektor Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. November 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode