Drucksache 16/4148 22. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Begutachtungspraxis beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 2708 vom 2. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: Aus aktuellen Presseberichten geht hervor, dass bei einem Beratungs- und Begutachtungszentrum (BBZ) des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK) ein neues Begutachtungsverfahren im Zuge eines bundesweiten Modellprojektes getestet wird. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie gestaltet sich das Testverfahren in Bezug auf den Ablaufprozess, die Ergebnisdarstellung und die Patientenmitwirkung im Vergleich zum bisherigen Verfahren? 2. In wie vielen Fällen wurde das neue Verfahren im Vergleich zum bisherigen Verfahren erprobt? 3. Welche Vor- und Nachteile ergeben sich durch das neue Verfahren? 4. Wie hat sich die Anzahl der MDK-Begutachtungen in Rheinland-Pfalz in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte Jahresan gaben und Art der Begutachtung)? 5. Wie viele Widerspruchsbescheide hatte der MDK bzw. das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in dieser Zeit mit welchem Ergebnis (Ablehnung bzw. Annahme des Widerspruchs) zu erteilen? 6. Gegen wie viele der Widerspruchsbescheide wurden im o. a. Zeitrahmen weitere Rechtsmittel eingelegt? 7. Wie viele Gutachten wurden in o. a. Zeitrahmen auf Basis von Hausbesuchen erstellt und wie viele nach Aktenlage? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Neben der „Praktikabilitätsstudie zur Einführung des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI“ nimmt der MDK Rheinland-Pfalz auch an der „Evaluation des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) – Erfassung von Versorgungsaufwänden in stationären Einrichtungen“ teil. Das erstgenannte Projekt zielt nach Angaben des GKV-Spitzenverbands darauf, sowohl die praktische Handhabung durch die Gutachter wie auch die sachliche Angemessenheit des NBA in seiner aktuellen Version in einer Erprobung zu prüfen. Das letztgenannte Projekt verfolgt laut GKV-Spitzenverband das Ziel, den Ist-Zustand der pflegerischen, gesundheitlichen und betreuerischen Leistungen für Pflegebedürftige im stationären Bereich umfassend zu erheben. Mangels eindeutiger Formulierung der Kleinen Anfrage wird davon ausgegangen, dass sich die Anfrage auf die „Praktikabilitätsstudie zur Einführung des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI“ bezieht. Zu 1.: Der MDK Rheinland-Pfalz beteiligt sich, ebenso wie alle anderen MDK, der Sozialmedizinische Dienst der Knappschaft und MEDICPROOF an einem bundesweiten Modellprojekt mit dem Titel „Praktikabilitätsstudie zur Einführung des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI“, welches vom GKV-Spitzenverband in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) durchgeführt wird. Projektnehmer sind der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes (MDS) und die Hochschule für Gesundheit Bochum. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. November 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4148 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Der Ablaufprozess ist durch die Projektnehmer folgendermaßen vorgegeben: Die Durchführung der Begutachtungen mit dem NBA erfolgt in Anlehnung an das „normale“ Begutachtungsgeschehen der MDK, des SMD und MEDICPROOF. Das heißt: Aus den im Erhebungszeitraum eingehenden Begutachtungsaufträgen werden über eine konsekutive Zufallsauswahl die Antragsteller zur Teilnahme an der Studie ausgewählt. Es werden nur solche Begutachtungen berücksichtigt, bei denen eine körperliche Befunderhebung stattfindet. Es fließen demnach sowohl Begutachtungsaufträge für die ambulante als auch für die stationäre Pflege sowie Erst- und Höherstufungs- sowie Wiederholungsanträge ein. Begutachtungen nach Aktenlage sowie isolierte Anträge auf Feststellung des Vorliegens einer erheblich oder in erhöhtem Maße eingeschränkten Alltagskompetenz werden aus der Studie ausgeschlossen. Pro studienteilnehmenden Gutachter sind 20 vollständige Begutachtungen (NBA) erwachsener Antragsteller durchzuführen. Bei den Kindern wird eine Gesamtstichprobe von N = 300 über alle Gutachterdienste angestrebt. Es fließen alle Aufträge zur Begutachtung von Kindern in die Studie ein, die während des Erhebungszeitraums im Gutachterdienst regulär zu begutachten sind. Als Kinder gelten Antragsteller bis zur Vollendung des elften Lebensjahres. Sobald diese Gesamtstichprobe über alle Gutachterdienste erreicht ist, wird die Feldphase durch den MDS abgebrochen. Eine Ergebnisdarstellung kann nur durch den oben genannten Projektnehmer erfolgen, da dort alle Erhebungen zusammengeführt und ausgewertet werden. Entsprechend dem definierten Studiendesign wurden über eine Zufallsstichprobe aus den eingegangenen Aufträgen vom Vortag die Versicherten ausgewählt, deren Einverständnis zur Teilnahme an der Studie (Testverfahren) durch eine Mitarbeiterin des MDK Rheinland-Pfalz telefonisch eingeholt werden sollte. Die Mitwirkung der Versicherten war dabei überaus positiv. So wurden insgesamt 87 Versicherte bzw. deren Betreuer angefragt. Nur in fünf Fällen (5,7 %) wurde keine Zusage zur Teilnahme zur Studie (Testverfahren) erteilt. Somit haben knapp 95 % der Befragten der Teilnahme zur Studie (Testverfahren) zugestimmt. Zu 2.: Entsprechend des o. a. Studiendesigns wurde das neue Verfahren in Rheinland-Pfalz bei insgesamt 60 erwachsenen Versicherten und bei 16 Kindern durchgeführt. Zu 3.: Der Landesregierung liegen noch keine Ergebnisse der Studie vor. Zu 4.: Der folgenden Tabelle ist die Anzahl der MDK-Begutachtungen im Auftrag der Pflegekassen der letzten fünf Jahre zu entnehmen. 2 Jahr Art der Begutachtung Anzahl Gutachten 2009 Erst-GA 42 837 Folge-GA 31 432 Widerspruchs-GA 6 461 Gesamt 80 730 2010 Erst-GA 42 755 Folge-GA 33 794 Widerspruchs-GA 6 835 Gesamt 83 384 2011 Erst-GA 39 987 Folge-GA 31 997 Widerspruchs-GA 6 316 Gesamt 78 300 2012 Erst-GA 46 082 Folge-GA 33 905 Widerspruchs-GA 6 779 Gesamt 86 766 2013 Erst-GA 52 887 Folge-GA 39 428 Widerspruchs-GA 7 399 Gesamt 99 714 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4148 Zu 5.: Widerspruchsbescheide erteilt ausschließlich die Pflegekasse. Zu 6.: Rechtsmittel können nur gegenüber den Widerspruchsbescheiden der Pflegekassen eingelegt werden. Zu 7.: In den Jahren 2009 bis 2013 wurden 319 838 Gutachten auf Basis von Hausbesuchen und 109 056 Gutachten nach Aktenlage erstellt. Alexander Schweitzer Staatsminister 3